Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch,
die beigefügte IV. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der
Stadtbibliothek Meerbusch zu beschließen.
Sachverhalt:
Wie die übrigen Gebührensatzungen ist auch diese regelmäßig
anzupassen. Die zurzeit gültige III. Änderung der Benutzungs- und
Gebührensatzung trat am 1. April 2015 in Kraft, diese Änderung wird zum 1
Januar 2017 in Kraft treten, so dass die Kongruenz mit dem Haushaltsjahr wieder
hergestellt ist.
Die Verwaltung schlägt vor, die unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche bei der jetzigen Gebührenanpassung beizubehalten.
Die Gebühr für die 12-monatige Inanspruchnahme für Benutzerinnen und Benutzer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sollte um 0,60 € auf 15,00 € erhöht werden. Der ermäßigte Betrag für Auszubildende, Schüler und Studenten ab 18 Jahren sowie Transferleistungsbezieher und Schwerbehinderte sollte um 0,10 € auf 8,50 € erhöht werden.
Die Gebühr für die einmalige Ausleihe sollte sich um 0,10 € auf 2,50 € erhöhen.
Im Zuge dieser Änderung soll eine Gebührenanpassung für die verspätete Rückgabe der Medien erfolgen. Zurzeit beträgt die Gebühr für das Überschreiten der Leihfrist je Medieneinheit und angefangener Woche 0,50 €. Sie soll auf 1,00 € erhöht werden.
Die Mahn- und Säumnisgebühren dienen nicht in erster Linie der Finanzierung der Leistungen der Stadtbibliothek, sondern sollen bewirken, dass die Medien innerhalb der Leihfrist zurückgegeben werden, damit sie auch anderen Lesern in angemessener Zeit zur Verfügung stehen. Diese Gebühren wurden über einen längeren Zeitraum nicht verändert, so dass sie ohne Anpassung ihre ordnende Wirkung verlieren. Deshalb schlage ich eine Erhöhung auf 1,- Euro vor.
Finanzielle Auswirkung:
Die Gebührenerhöhung wird bei den Haushaltsansätzen im Produkt 040.272.010,
Sachkonto 43210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie Sachkonto
45620000 Mahn- und Säumnisgebühren einkalkuliert.
Alternativen:
keine