Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung, sowie die Hausordnung für das Bürgerhaus in Meerbusch–Lank zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung am 24.06.2010 im Zuge der Eröffnung des Bürgerhauses Lank eine Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen. Diese hatte zum Ziel, eine möglichst hohe Auslastung der Sitzungsräume im Bürgerhaus zu erreichen. Gleichzeitig sollte durch die damit verbundenen Einnahmen zumindest ein Teil der jährlichen Betriebskosten des Hauses refinanziert werden. Der Betrieb des Bürgerhauses hat nach nunmehr mehr als fünf Jahren ein stabiles Niveau erreicht. Eine Überprüfung hat ergeben, dass die durchschnittliche Auslastung der Räume im Bürgerhaus vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 nur bei 21,82 % (s. Anlage 2) liegt. Die Hauptnutzer des Bürgerhauses sind die städt. Musikschule, sowie die städt. Volkshochschule, welche die Räumlichkeiten überwiegend nachmittags und abends nutzen, vormittags finden dagegen nur selten Veranstaltungen statt. Um eine Verbesserung der Auslastung zu erreichen, wird vorgeschlagen, im Rahmen einer Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung die gewerbliche Nutzung zugelassen und zur Verbesserung der Einnahmesituation auch das Tarifmodell anzupassen.

 

Der Anlage 3 kann eine synoptische Darstellung der bisherigen Benutzungs- und Entgeltordnung und der neuen Fassung entnommen werden.

 

§ 1 Abs. 6 der bisherigen Benutzungs- und Entgeltordnung legt fest, dass für Nutzungen gewerblicher Art in der Regel keine Räume vergeben werden sollen. Eine Öffnung für gewerbliche Nutzungen, bspw. für Schulungen und Weiterbildungen, erschließt einen neuen Nutzerkreis und soll insbesondere vormittags zu einer besseren Auslastung führen.

 

Das bisherige Tarifmodell gem. § 4 Abs. 1 beinhaltet zwei Tarife. Einen vergünstigten Tarif für städt. Ämter/Einrichtungen, Vereine, etc. und einen Tarif für private Veranstaltungen. Das neue Tarifmodell umfasst einen vergünstigten „Vormittags-Tarif“, einen „Nachmittags-Tarif“ und einen Tarif für Nutzungen gewerblicher Art. Die Umstellung auf einen vergünstigten Vormittags-Tarif soll ebenfalls die Auslastung an den Vormittagen verbessern. Des Weiteren sollen die Mieteinnahmen durch die Einführung eines Tarifes für gewerbliche Nutzungen gesteigert werden.

 

Die Berechnung der neuen Tarife ist anhand des bisherigen Tarifes 2 erfolgt. Der Vormittags-Tarif ist preiswerter und der Nachmittags-Tarif teurer als der bisherige Tarif 2. Für Nutzungen gewerblicher Art betragen die Kosten das zehnfache, da Firmen ggf. Entgelte von den Schulungsteilnehmern und somit Einnahmen erzielen.

 

Des Weiteren ist in der bisherigen Benutzungs- und Entgeltordnung keine Regelung hinsichtlich der Stornierung von Reservierungen enthalten. In der neuen Fassung wird in § 4 Abs. 4 geregelt, dass bei kurzfristigen Stornierungen (weniger als 14 Tage vorher) eine Pauschale i.H.v. 50 € einbehalten wird, da die Räume i.d.R. so kurzfristig nicht neu vermietet werden können.

 

Die Ausstattung der Räume im Bürgerhaus ist bisher nicht in der Benutzungs- und Entgeltordnung aufgeführt. Eine entsprechende Auflistung wird in der neuen Fassung als § 5 eingefügt, damit die Mieter im Vorfeld eine Übersicht haben, welche Ausstattung vorhanden ist und was ggf. mitgebracht werden muss.

 

Des Weiteren steht im Bürgerhaus ab sofort eine Teeküche im Keller zur Verfügung, welche zur Ausstattung für Besprechungen und Schulungen mit Geschirr und Getränken in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses dient. Die Nutzung der Küche ist in der Hausordnung (s. Anlage 4) geregelt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Sowohl durch das Zulassen von gewerblicher Nutzung, als auch durch das neue Tarifmodell können Mehreinnahmen erzielt werden. Eine Beispielrechnung des neuen Tarifmodells auf Grundlage der Reservierungen in 2015 (s. Anlage 5) zeigt, dass ca. 9.700 € Mehreinnahmen durch die Änderung der Tarife erzielt werden können. Nicht berücksichtigt bei der Beispielrechnung ist das Zulassen von gewerblichen Nutzungen, weshalb die Mehreinnahmen voraussichtlich höher ausfallen werden.

 

 


Alternativen: