Betreff
Änderung der Geschäftsverteilung der Beigeordneten
Vorlage
BM/0465/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, den Aufgabenbereich „Umwelt“ dem Technischen Beigeordneten zuzuordnen.


Gem. § 73 Abs. 1 GO NW kann der Rat im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin die Geschäftskreise der Beigeordneten festlegen. Soweit er von dieser Kann-Vorschrift keinen Gebrauch macht, legt die Bürgermeisterin die Geschäftskreise der Beigeordneten fest.

 

Der Aufgabenbereich Umwelt ist aktuell dem Fachbereich 1 zugeordnet. Dem Fachbereich obliegen darüber hinaus mit den Arbeitsbereichen öffentliche Ordnung, Feuerwehr, Standesamt und Bürgerbüro Aufgaben, zu denen keine wesentlichen Schnittstellen zum Bereich Umwelt bestehen. Die seinerzeitige Zuordnung des Aufgabenbereiches Umwelt war dem Umstand geschuldet, dass der bisherige Bereichsleiter aufgrund seiner technischen Ausbildung über die Fachlichkeit verfügte, die im Bereich Umwelt zu bearbeitenden Aufgaben fachlich adäquat zu beurteilen, zu bearbeiten und zu vertreten.

 

Die personelle Neubesetzung soll nunmehr genutzt werden, den Arbeitsbereich Umwelt dem Technischen Beigeordneten zuzuordnen, in dessen Fachbereichen die wesentlichen Themenstellungen mit Umweltrelevanz wie z.B. Stellungnahmen in Planfeststellungsverfahren, PKW- und Radverkehr, Gebührenfestsetzungen für Straßenreinigung und Abwasser, Maßnahmen zu Energie- und CO 2 Einsparungen fachlich bearbeitet werden. Auf die Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss vom 16. Juni 2016 wird verwiesen.

 


Sachverhalt: