Betreff
Kindergarten "neuer Sonnengarten" am Laacher Weg, B-Plan 298, Umbau des Laacher Weges
Vorlage
FB5/0459/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Meerbusch beschließt aufgrund der im Sachverhalt aufgeführten Argumente, den Laacher Weg im Bereich des neu gebauten Kindergartens nicht umzubauen, sondern stattdessen die auf dem Laacher Weg befindliche Fußgängerbedarfsampel dorthin zu translozieren und die Verkehrsfläche entsprechend anzupassen.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Planungen der GWH über die Wohnumfeldverbesserungen und die maßvolle Nachverdichtung im Gebiet der Böhlersiedlung sollte neben anderen Maßnahmen ursprünglich entlang des Kindergartens und über den Laacher Weg das sogenannte „grüne Band“ geführt werden. Aus diesem Grund und wegen der Neuansiedlung des Kindergartens sollte an dieser Stelle der Straßenraum so umgebaut werden, dass eine sichere Querung möglich ist und die Akzeptanz der Kfz-Führer für eine Temporeduzierung auf 30 km/h, wie vor Kindergärten und Schulen etc. möglich bzw. erforderlich erreicht werden (vgl. Anlage 1).

 

Nachdem die Verhandlungen bzgl. des erforderlichen Grunderwerbes bzw. einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung (vgl. Anlage 2) in Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen und einer Nachverdichtung der Böhlersiedlung mit entsprechenden Kompensationsmaßnahmen bislang nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten und der Umbau des Laacher Weges einschließlich des erforderlichen Grunderwerbes voll zu Lasten der Stadt erfolgen müsste, schlägt die Verwaltung vor, auf die in Anlage 1 dargestellte Maßnahme zu verzichten und stattdessen die vorhandene Fußgängerschutzanlage des Baujahres 2006 an die Örtlichkeit vor dem Kindergarteneingang um ca. 70 m zu verlegen. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass durch die nicht absehbar realistische Realisierung des grünen Bandes an dieser Stelle neben der fußläufigen Erschließung des Kindergartens kein maßgeblicher Querungsbedarf des Laacher Weges mehr bestehen dürfte und die Umwege bei einer Entfernung von 70 m zwischen neuem und alten LSA-Standort relativ gering sind. Des Weiteren ist der Kindergarten für Bring- und Holstellplätze entlang des Badener Weges über den neben Hausnummer 63 (Laacher Weg) gelegenen Weg von hinten erschlossen. Flankierend soll zu Lasten der Stadt eine Abhol- und Bringstellplatzzone auf dem Laacher Weg vor Hausnummer Badener Weg 7 eingerichtet werden. Diese kann jedoch erst erstellt werden, wenn der betreffende Grundstücksteil sich im Eigentum der Stadt befindet und die LSA verschoben wurde oder gegebenenfalls ein alternativer Standort festgelegt wird und eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 298 erfolgt. 

 

Abschließend ist zu berücksichtigen, dass der Laacher Weg aufgrund der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht zumindest einen einseitigen Schutzstreifen für Radfahrer erhalten sollte. Die diesbezüglichen Überlegungen werden sich im Rahmen des Radverkehrskonzeptes und der darin zu entwickelnden Maßnahmen konkretisieren. Sowohl die in Anlage 1 dargestellte Planung aber auch die Verlegung der LSA berücksichtigen diesen Sachverhalt dahingehend, dass für diesen Fall im Bereich der Querungshilfe der Schutzstreifen gemäß ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) aufgelöst würde und für den Umbau der LSA die Masten ausreichend weit weg von der Fahrbahn gesetzt würden. Hierdurch kann später ein breiter Querschnitt auch mit beidseitigen Schutzstreifen realisiert werden.

 

Zusammenfassend erscheint eine Verlegung der Lichtsignalanlage in Höhe des Eingangs des Kindergartens derzeit die pragmatischste Variante. Wenn die Verhandlungen über die o.g. Maßnahmen in der Böhlersiedlung im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages über das Gebiet der Böhlersiedlung weitergeführt werden, könnte auch das Projekt der Umgestaltung des Laacher Weges in Zusammenhang mit der Radverkehrsförderung und einer Fahrbahnsanierung und der damit u.U. erforderlich werdenden Übertragung von Grundstücksbestandteilen erneut aufgegriffen werden.

 

Alternativ wäre es auch denkbar, zum heutigen Zeitpunkt auf sämtliche Maßnahmen zu verzichten und nur auf der Seite des Kindergartens entlang des Gehweges ein Drängelgitter zu installieren, das zum einen verhindert, dass Eltern hier widerrechtlich halten und sich auf den Gehweg stellen und zum anderen die Fußgänger zur vorhandenen LSA führt. Hierdurch würden auch die Wege der Bewohner des anliegenden Quartiers insbesondere der Bewohner der Hochhäuser nicht länger, da sich die LSA derzeit genau mittig zwischen der Einmündung Badener Weg und dem Stichweg zwischen dem Kindergarten und Hausnummer 63 befindet und der „Umweg“ zum Kindergarten nur 70 m beträgt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Verwaltungsvorschlag mit Verlegung der LSA und flankierenden Tiefbau: ca. 40.000 €

Variante a) mit Umbau der Verkehrsfläche und Entfall der LSA: ca. 190.000 € ohne Grunderwerbkosten

Variante b) mit dem Einbau eines Drängelgitters auf ca. 100 m Länge: ca. 5.000 €

 

 

 

 

 

 


Alternativen:

 

a) Die Verkehrsfläche wird gemäß der seinerzeitig geplanten und im APL vorgestellten Umbauplanung angepasst und erhält eine Verschwenkung samt einer langgezogenen Querungshilfe.

 

b) Die Verkehrsfläche und die Lage der Fussgängerbedarfsanlage verbleiben unverändert, der Bereich des Kindergartens bis zur LSA wird mit Drängelgittern ausgestattet, die eine Querung nur im Bereich der LSA zulassen.