im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen
1. Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
2. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Stellungnahmen
aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt gemäß § 4 (1) BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung den
Behandlung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß Anlage 1
zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im
Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem
späteren Satzungsbeschluss.
2. Beschluss
der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD, Meerbusch‑Büderich, im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.
Sachverhalt:
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat am 05.04.2016 die Verwaltung
beauftragt, zum Vorentwurf der 6. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 51 BD die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 (1) BauGB in Form einer zweiwöchigen Auslegung
durchzuführen. Der Vorentwurf der 6. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 51 BD lag in der Zeit vom 14.06.2016 bis
einschließlich 29.06.2016 in der Abteilung Stadtplanung öffentlich aus. Aus der
Öffentlichkeit wurden während dieser Frist als auch darüber hinaus keine
Äußerungen vorgebracht.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
wurden mit Schreiben vom 12.05.2016 zur Stellungnahme aufgefordert. Die
Stellungnahmen sowie deren Behandlung sind der Anlage 1 zu dieser Vorlage
zu entnehmen.
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat nunmehr über das Ergebnis der vorgezogenen Beteiligung zu entscheiden. Als nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erforderlich. Die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB zusammen mit der öffentlichen Entwurfsauslegung.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung der
vorgeschlagenen Beschlüsse entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
Keine.