Betreff
6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD, Meerbusch-Büderich,
im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen
1. Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
2. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage
FB4/0451/2016
Aktenzeichen
4.61-26-03/51BD-6.Ä+E
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt gemäß § 4 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung den Behandlung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.

 

 

2.      Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD, Meerbusch‑Büderich, im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat am 05.04.2016 die Verwaltung beauftragt, zum Vorentwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer zweiwöchigen Auslegung durchzuführen. Der Vorentwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD lag in der Zeit vom 14.06.2016 bis einschließlich 29.06.2016 in der Abteilung Stadtplanung öffentlich aus. Aus der Öffentlichkeit wurden während dieser Frist als auch darüber hinaus keine Äußerungen vorgebracht.


Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 12.05.2016 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen sowie deren Behandlung sind der Anlage 1 zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat nunmehr über das Ergebnis der vorgezogenen Beteiligung zu entscheiden. Als nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erforderlich. Die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB zusammen mit der öffentlichen Entwurfsauslegung.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung der vorgeschlagenen Beschlüsse entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Keine.