Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Jahr 2016 an die zurzeit fünf im
Stadtgebiet Meerbusch aktiven Träger der Familienbildung städtische Zuschüsse
für Angebote, die gemäß § 16 KJHG die
Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratung in Fragen der Erziehung,
Stärkung der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern, Förderung des
Kontaktes zwischen Eltern und Kindern, beinhalten und die für Meerbuscher
Bürger/Innen in Meerbusch stattfinden, wie folgt zu zahlen:
AWO
Bildungswerk der Generationen gGmbH
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 40 x 3,45
€uro 138,00 €
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Grevenbroich e.V.
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 842 x 3,45
€uro 2.904,90 €
Forum
Kath. Forum für Familienbildung
Krefeld-Viersen
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 58 x 3,45
€uro 200,10 €
Der Paritätische Wohlfahrtsverband
Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 76 x 3,45
€uro 262,20 €
Familienforum Edith Stein Neuss
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 604 x 3,45
€uro 2.083,80 €
Insgesamt: 5.589,00 €
Sachverhalt:
Im
Stadtgebiet Meerbusch sind derzeit fünf vom Land Nordrhein-Westfalen nach dem
Weiterbildungsgesetz anerkannte freie Träger der Familienbildung aktiv. Sie
erhalten für ihre Arbeit Landeszuschüsse nach dem Weiterbildungsgesetz NRW. Die
Höhe der Zuschüsse wird in der jeweiligen Haushaltssatzung festgelegt. Im
städtischen Haushalt wurden für das Jahr 2016 Mittel in Höhe von 8.000,-- €
bereitgestellt, um die Freien Träger auch von Seiten der Stadt Meerbusch zu
unterstützen und somit den Landeszuschuss zu ergänzen.
Seit
dem Jahr 2015 werden auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses nur noch Angebote
gefördert, die
a)
von einem durch das Land anerkannten Träger der Familienbildung durchgeführt
und diese Kurse selber ebenfalls durch das Land gefördert werden,
b)
gemäß § 16 KJHG die Förderung der Erziehung
in der Familie durch Beratung in Fragen der Erziehung, Stärkung der
Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern, Förderung des Kontaktes zwischen
Eltern und Kindern, beinhalten. Gefördert werden ausschließlich Angebote für
Meerbuscher Einwohner, die auch in Meerbusch stattfinden.
In Meerbusch fanden im letzten
Jahr (beispielhaft) folgende Kurse statt:
- Eltern-Baby und Eltern-Kind Gruppen bieten Zeit und Raum für Gemeinsamkeiten, frühe soziale Erfahrungen für die Kinder, dienen aber auch den Eltern als „Kontaktgruppe“, um mit Müttern und Vätern, die sich in der gleichen familiären Situation befinden, in den Austausch zu treten und über gemeinsame Erfahrungen zu sprechen. Das gemeinsame Spielen mit den Kindern trägt zur emotionalen Bindung zwischen Kindern und Eltern bei.
- Los-Lös-Gruppen: diese Gruppen bieten Kindern die Möglichkeit, Gleichaltrige zu erleben, soziale Kontakte zu knüpfen und dadurch neue emotionale Erfahrungen zu sammeln. Im Laufe der Kurszeit wird das Loslassen der Kinder von den Eltern (und umgekehrt!) durch gezielte Aktionen gefördert und der Übergang in die Kitabetreuung vorbereitet.
- Seminare und Vorträge zu verschiedenen Erziehungsthemen wie z.B. „Wilde Kerle“ zur besonderen Unterstützung der Jungenerziehung, „Gesunde Ernährung für Kinder“, „Wütende Kinder“ – zum Umgang mit schwierigen kindlichen Gefühlen, „Strafen – Grenzen - Konsequenzen“ zur Unterstützung der Erziehungskompetenz der Eltern.
Im Rahmen des „Willkommensbesuch“ für alle Neugeborenen durch den Eltern- und Babybesuchsdienst werden den Eltern die Angebote der Familienbildung vorgestellt. Die Familienbildung ist ein wichtiger Bestandteil der familiennahen Unterstützungsangebote vor Ort. Eltern können nicht nur wichtige Informationen für ihr Leben mit Kindern erhalten, sondern gründen in diesen Gruppen auch oftmals ihr „persönliches Netzwerk“, das meist über viele Jahre erhalten bleibt.
Um
Überzahlungen und Rückforderungen zu vermeiden, wurden die Träger zum 30.07.
gebeten, der Verwaltung eine Zwischenberechnung der im 1. Halbjahr bis 30.06.
bereits durchgeführten und der im 2. Halbjahr 2016 geplanten Unterrichtsstunden
vorzulegen.
Alle
Träger haben diese Anmeldung der Stunden fristgerecht vorgelegt.
Über
die tatsächlich durchgeführten Unterrichtsstunden ist 2017 ein Verwendungsnachweis
mit Endabrechnung vorzulegen.
Eine Übersicht über die im Jahr 2015 geleisteten Unterrichtsstunden ist der Beratungsvorlage beigefügt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Die
Kosten belaufen sich für das Jahr 2016 auf 5.589,00 Euro; die Mittel stehen bei Produktsachkonto 060 020 010 /
53180000 zur Verfügung.
Alternativen:
Keine Förderung von Maßnahmen für die Familienbildung.