Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss verabschiedet das Spielplatzkonzept 2030. Die darin
enthaltenen Empfehlungen sollen bei zukünftigen Entscheidungen im Bereich der
Spielplatz- und Raumplanung Berücksichtigung finden.
Sachverhalt:
Durch
die Verwaltung wurden in der Vergangenheit in unregelmäßigen Abständen die
„Spielplatzberichte“ vorgelegt. Der letzte veröffentlichte Spielplatzbericht
datiert aus dem Jahr 2002.
Die
bisherigen Spielplatzberichte waren dabei vornehmlich eine Bestandsdarstellung
der bestehenden Spielflächen und gaben an, welche Spielplätze zukünftig
errichtet werden sollten.
Ziel des hier nun vorgelegten
Spielplatzkonzeptes 2030 ist es, mit
einer detaillierten Bestandserfassung und Qualitätsbeurteilung aller
öffentlichen Spielflächen sowie einer gesamtstädtischen Versorgungsanalyse,
konkretere Aussagen zur Qualitätsverbesserung geben zu können und künftige
Maßnahmen zur Schaffung qualitativ hochwertiger, bedarfsgerechter, öffentlicher
Spielangebote langfristig zu sichern.
Es
wurde das Leitbild „Meerbusch – familien- und kinderfreundliche Kommune“ sowie
sechs konkrete Handlungsleitlinien entwickelt, an denen sich zukünftige
Planungen orientieren sollen.
Alle vorhandenen Spielflächen
wurden einer qualitativen Prüfung mit einem einheitlichen Prüfraster
unterzogen. Die Ergebnisse sind anhand einer übersichtlichen Matrix nach dem
Ampelprinzip dargestellt.
Das Spielplatzkonzept bildet einen konzeptionellen Rahmen für künftige Einzelmaßnahmen im Bereich der Spielplätze und dient dem zielgerichteten Einsatz von Finanzmitteln. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen und Vorhaben sind Empfehlungen, die sukzessive umzusetzen sind. Sie dienen der Politik als qualifizierte Grundlage, die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Meerbusch im Rahmen von Haushaltsberatungen mit zu berücksichtigen. Des Weiteren soll das Spielplatzkonzept Teil des neu aufzustellenden integrierten Stadtentwicklungskonzeptes werden.
Um alle
im Spielplatzkonzept 2030 getroffenen Aussagen auch „bildhaft“ darzustellen,
befindet sich im 2.Teil ein umfangreiches Planwerk mit allen erforderlichen Bildern,
Karten und Plänen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Finanzielle
Auswirkungen werden bei der Realisierung von Einzelmaßnahmen zu qualifizieren
sein.
Alternativen:
. / .