Betreff
Tour de France - Bewerbung als Durchfahrtsort
Vorlage
BM/0441/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, sich bei der Landeshauptstadt Düsseldorf als Partnerstadt für einen Streckenabschnitt durch Meerbuscher Stadtgebiet für den Grand Départ der Tour de France am 2. Juli 2017 zu bewerben.

 


Sachverhalt:

 

Die Tour de France ist das bedeutendste, jährlich stattfindende sportliche Großereignis der Welt.

Seit 1903 führt das wichtigste Radrennen mit 21 Etappen durch Frankreich und das nahegelegene Ausland. Im Sportkalender des Jahres 2017 ist die Tour de France zudem konkurrenzlos.

 

Am 22. Dezember 2015 hat der Veranstalter der Tour de France bekanntgegeben, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf Ausrichter des Grand Départ ist. Die LHD setzt sich nunmehr dafür ein, Partnerstädte für die Fahrstrecke der 2. Etappe zu gewinnen, die einen Teil der Kosten übernehmen. Hierfür ist ein Kostenbeitrag von 50.000 € an die Stadt Düsseldorf zu zahlen.

 

Eine erfolgreiche Bewerbung als Partnerstadt mit einer Durchfahrt durch Meerbusch böte eine außergewöhnliche Chance, Meerbusch national sowie international zu präsentieren. Als offizieller Durchfahrtsort würde Meerbusch in allen Publikationen der Tour de France genannt. Die Tour erfährt über die Medien eine weltweite Berichterstattung. Für die begleitenden Journalisten wird ein „Roadbook“ geschrieben, welches alle Durchfahrtsorte beschreibt und mit Helikopterbildern live unterlegt wird. Welche Inhalte publiziert werden, entscheiden die Städte selbst.

 

Parallel dazu hätte die Stadt die Möglichkeit, das Ereignis für die Stadt werblich zu nutzen. Das Logo des Grand Départ darf verwendet werden, ein speziell für Meerbusch entwickeltes Logo im Corporate Design der Veranstaltung würde durch das Organisationsbüro der Stadt Düsseldorf zur Verfügung gestellt.

                                 

Der Grand Départ wird am Samstag, 1. Juli 2017, mit einem Zeitfahren im Düsseldorfer Stadtgebiet beginnen. Am Sonntag geht es dann auf die 2. Etappe. Der Streckenverlauf bis zu km 55 ist festgelegt und verläuft rechtsrheinisch vom Hafen Düsseldorf über Erkrath, das Neandertal und Mettmann zurück auf die linke Rheinseite nach Düsseldorf-Oberkassel. Ab hier wird der weitere Streckenverlauf über Mönchengladbach in Richtung Frankreich in den kommenden Wochen weiter geplant. Hier ergibt sich für die Stadt Meerbusch schon auf Grund ihrer geographischen Lage eine gute Chance, in die Streckenführung mit eingebunden zu werden.

 

Zur Finanzierung der Kosten einer Bewerbung konnten vier Meerbuscher Unternehmen gewonnen werden, die einen positiven Ratsbeschluss vorausgesetzt, bei einer erfolgreichen Bewerbung öffentlich genannt werden.

 

Sollte die Tour durch Meerbusch führen, ist ein Familienfest auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz geplant, in das auch die franz. Partnergemeinde Fouesnant eingebunden werden könnte. Hier sollen sich darüber hinaus auch Sponsoren für ihr Engagement präsentieren können. Es soll zudem eine Bühne mit Rahmenprogramm und kulinarische Stände geben, die von ortsansässigen Gastronomen gestellt werden. Ein Konzept wird entwickelt, wenn Meerbusch den Zuschlag erhält.

 

Das Sicherheitskonzept für den Grand Départ wird vom Organisationsbüro der Stadt Düsseldorf beauftragt und umfasst die gesamte Tourstrecke von Düsseldorf bis zur Bundesgrenze. Eine Ausschreibung für diesen Auftrag ist dort in Bearbeitung. Ein weiteres Unternehmen wird beauftragt, die nach dem Verkehrskonzept erforderlichen Materialien zu stellen und aufzubauen, wobei Absperrungen im Bereich der Zufahrtstraßen von der Stadt personell zu besetzen sind. Hierfür wird ein Kostenbeitrag von max. 5.000 € erhoben.

Eigene Veranstaltungen sind von der Stadt selbst zu sichern.

                        

Für die Durchführung von Veranstaltungen parallel zum Grand Départ auf Meerbuscher Stadtgebiet und weiterer werblicher Maßnahmen werden Kosten fällig, die derzeit noch nicht beziffert werden können. Nach einer ersten groben Schätzung wird ein Betrag von 10.000 € nicht überschritten.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgelegten Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt 2017:

 

Max. 5.000,- € für anteilige Kosten des Sicherheitskonzeptes und rd. € 10.000 für die Ausrichtung einer Parallelveranstaltung.

 


Alternativen:

 

Der Rat lehnt eine Bewerbung ab.