Betreff
Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf - Stellungnahme der Stadt Meerbusch
Vorlage
FB1/0438/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, den Antrag der Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses abzulehnen und zur Begründung eine Stellungnahme im Sinne des beigefügten Entwurfs abzugeben. Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Entwurf beschriebenen Einwände ggf. noch zu erweitern und zu präzisieren.

 


Sachverhalt:

 

Die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) hat einen Antrag auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW gestellt. Die Stadt Meerbusch hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Gelegenheit eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abzugeben.

 

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens (Vorhabens) ist die abschließende Zulassung

-        von tiefbaulichen Änderungen der vorhandenen Flughafenanlage, nämlich die Herstellung von insgesamt acht neuen Flugzeug-Abstellpositionen sowie die Erweiterung von Flugbetriebsflächen (Rollweg-/Rollgassenanschlüsse im Vorfeldbereich) nebst weiteren Bodenversiegelungs- und Arrondierungsmaßnahmen sowie

-        von Änderungen der geltenden Betriebsregelungen, nämlich die Erhöhung der im Voraus planbaren Flugbewegungen in nachfragestarken Zeitstunden am Tage sowie eine bedarfsgerechte Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten beider Start- und Landebahnen zur Abwicklung des Flugverkehrs.

 

Die Einzelheiten des Vorhabens ergeben sich dem Antragsschreiben der FDG und weiteren Antragsunterlagen, die zur Einsicht ausliegen und im Internet u.a. auf der Seite des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr komplett einsehbar sind (http://www.mbwsv.nrw.de/verkehr/luftverkehr/Planung/index.php).

 

Die beantragten Änderungen der Betriebsregelungen lassen sich im Kern wie folgt zusammenfassen:

-        Wegfall der Obergrenze von derzeit 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten,

-        Erhöhung der zulässigen planbaren Flugbewegungen pro Stunde von derzeit 47 auf 60 in der Hälfte der Tagesstunden (6 bis 22 Uhr) pro Kalenderwoche,

-        Flexibilisierung der Nutzung der Nordbahn durch die Möglichkeit, die pro Kalenderwoche angemeldeten, aber nicht genutzten Zeiten anzusammeln und innerhalb der Flugplanperiode bei Bedarf zusätzlich zu nutzen; innerhalb der Flugplanperiode darf die Nutzung höchstens 50% der Betriebszeit betragen.

 

Die Einwohner der Stadt Meerbusch und die Stadt Meerbusch selbst als Trägerin öffentlicher Belange und Inhaberin der Planungshoheit sind von der beantragten Änderung der Betriebsregelung betroffen. Der Rat hat bereits früher deutlich gemacht, dass eine weitere Ausweitung des Flugbetriebs für die Stadt Meerbusch nicht mehr hinnehmbar ist.

 

Nach Prüfung des Antrages wird deutlich, dass eine Genehmigung zu weiteren erheblichen Belastungen der Einwohner führen würde. Die vorgelegten Gutachten sind zudem unvollständig und teilweise nicht plausibel.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der FDG abzulehnen.

 

Zur Begründung im Einzelnen wird auf den als Anlage beigefügten Entwurf einer Stellungnahme verwiesen. Die Stellungnahme kann bis zum Fristablauf noch ergänzt und präzisiert werden.

 

Ergänzend wurden im Auftrag der Anrainergemeinden durch RegioConsult Verkehrs- und Umweltmanagement Stellungnahmen zum Flug- und Bodenlärmgutachten, zum Datenerfassungssystem und zur Prognose des Verkehrsaufkommens erarbeitet, die Bestandteil der städtischen Stellungnahme sein werden.

 

Im Auftrag der Stadt Meerbusch erfolgen weitere Untersuchungen zur Änderung der Fluglärmbelastung bzw. der Lärmkonturen im Vergleich zur bestehenden Lärmschutzzone nach Fluglärmgesetz, zur Entschädigungszone der letzten Genehmigung und zu den Lärmkonturen nach der Umgebungslärmrichtlinie sowie zu den Auswirkungen der Änderungen auf städtische Grundstücke und Einrichtungen. Diese Gutachten werden rechtzeitig zum Fristablauf vorliegen und ebenfalls als Bestandteil der städtischen Stellungnahme eingewendet. 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen: