Betreff
BuT - aktueller Stand
Vorlage
FB2/088/2012
Art
Informationsvorlage

 

In der letzten Sitzung wurde über den Stand des Bildungs- und Teilhabepaketes zum 31.08.2011 berichtet. Nachfolgend wird über den Stand zum 31.12.2011 berichtet.

 

Die Zahl der gestellten Anträge wird jeweils vom Rhein-Kreis Neuss zum 15. eines Monats für den Vormonat erhoben. Seit Beginn der Antragsaufnahme wurden inzwischen kreisweit 14.228 Anträge gestellt (Stand 31.12.2011/vorläufiges Jahresergebnis).

 

 

Entwicklung der Antragstellung:

 

 

Für Meerbusch wurden in der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.10.2011 Im Bereich des BKGG (Bundeskindergeldgesetzes) insgesamt 464 Anträge gestellt. Im November kamen nochmals 14 Anträge hinzu und für Dezember 2011 wurden weitere 27 Anträge gestellt. Damit sind bis zum Jahresende in Meerbusch 505 Anträge auf BuT-Leistungen gestellt worden. Die Differenz zur letzten Zählung ergibt sich aus einer neuen Erfassung nach den Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW vom 14.11.2011 bzw. 19.12.2011. Hierbei werden unter anderem die Anträge für das Schulbedarfspaket nur noch zu den Stichtagen 01.08. bzw. 01.02. erfasst.

 

 

Im Bereich des SGB (Sozialgesetzbuch) XII gibt es aktuell einen Anspruchsberechtigten, sowie 12 Anspruchsberechtigte aus den Bereich Asyl.

 

 

Anträge nach Leistungsarten:

 

                           

 

Für Meerbusch ergeben sich in spitzen Zahlen damit bis zum 31.12.2011 folgende Werte:

 

 

Leistung

Anträge

Schulausflüge/Klassenfahrten

104

Schulbedarf

148

Schülerbeförderungskosten

22

Lernförderung

39

Mittagessen

83

Soziale und kulturelle Teilhabe

109

Summe

505

 

 

Anträge nach Rechtskreisen:

 

Der Anteil der gestellten Anträge aus dem Rechtskreis der Leistungsbezieher nach § 6b BKGG (Bundeskindergeldgesetz) ist kreisweit annähernd so hoch, wie der Anteil von Anträgen aus dem Rechtskreis des SGB (Sozialgesetz) II.

 

 

 

Kommunale Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes

 

Zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen, stellt der Bund Mittel zur Verfügung, die neben den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) auch Personal- und Sachkostenanteile zur Stärkung der Schulsozialarbeit beinhalten.

 

Gemäß des Rundschreibens des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW sowie des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW vom 07. Juli 2011 obliegt die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes den Kreisen und kreisfreien Städten. In Absprache mit den Städten und Gemeinden wurde seitens den Rhein-Kreises Neuss ein einvernehmliches Rahmenkonzept erarbeitet. Zur Umsetzung des Konzeptes bedient sich der Rhein-Kreis Neuss seines Technologiezentrums Glehn, über welches die Beschäftigung und Einsatzkoordination kreisweit erfolgt. Insgesamt werden 26 Stellen besetzt werden können. Auf das Stadtgebiet Meerbusch entfallen zwei Vollzeitstellen.

 

Die Gesamtfinanzierung erfolgt über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung, in der die Mittel für Schulsozialarbeit in Höhe von 2,8% enthalten sind und ist bis zum    31. Dezember 2014 gesichert. Für den Rhein-Kreis Neuss stehen damit in den Jahren 2011 bis2013  ca. 1,9 Mio. € / Jahr für Schulsozialarbeit und Hortmittagessen zur Verfügung. Die vom Bund schon für 2011 zur Verfügung gestellten Mittel müssen nicht zurück gezahlt werden sondern sollen zur Verwendung innerhalb des Bildungs- und Teilhabepaketes angespart werden. Für die Schulsozialarbeit sollen ca. 1,5 Mio. € / Jahr verwendet werden. Die Differenz steht entweder  für eine Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2014 befristeten Arbeitsverhältnisse oder zur Heranziehung als Deckungsreserve für Leistungsausgaben im Rahmen des BuT zur Verfügung.

 

Die Ausgestaltung vor Ort, insbesondere die Frage wo die Schulsozialarbeiter eingesetzt werden und mit welchen Aufgabenschwerpunkten, bleibt den Städten und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss weitestgehend überlassen. Der Rhein-Kreis Neuss behält sich in diesem Zusammenhang vor, durch Fachaufsicht, die jeweiligen Einsatzbereiche und Aufgabenschwerpunkte hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem gemeinsamen Ministerialerlass zu prüfen. Das in diesem Zusammenhang vom Fachbereich Jugend und Soziales und vom Fachbereich Schule, Kultur, Sport erstellte Einsatzkonzept wurde dem Rhein-Kreis Neuss zum 15. Dezember 2011 übersandt. Es ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Dieses Konzept wurde mit den Schulen, die bislang über noch keine Stellenanteile im Rahmen der Schulsozialarbeit verfügen, also der Raphael-Schule, der Hauptschule Osterath, der Realschule Osterath sowie dem Städtischen Meerbusch-Gymnasium, abgestimmt. Neben den Aufgabeschwerpunkten an und im Umfeld von Schule, ist ein enger, inhaltlicher, fachlicher und kollegialer Austausch und die Anbindung an das Jugendamt, insbesondere dem Allgemeinen Sozialen Dienst, konzeptionell bestimmt.

 

Die Schulsozialarbeiter werden an den vier oben genannten Schulen eingesetzt. Für Vor- und Nachbereitung sowie die Abstimmung untereinander wird ein Raum im Städtischen Meerbusch-Gymnasium bereit gestellt. Mobiltelefon, Laptop und E-Mail-Account werden vom Kreis als Sachkostenträger zur Verfügung gestellt.

 

Das Technologiezentrum Glehn wählt die Stelleninhaber für die Schulsozialarbeit, im Auftrag des Rhein-Kreises Neuss, aus. Aus den Reihen der kreisangehörigen Kommunen sind zwei beratende Bedienstete aus der Schul- bzw. Jugendverwaltung am Auswahlverfahren beteiligt. Zum derzeitigen Zeitpunkt hat das Technologiezentrum Glehn eine vollzeitbeschäftigte und zwei teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen für den Einsatz in Meerbusch ausgewählt. Das Meerbusch-Gymnasium hat einen festen Raum als „Stabsstelle“ zur Verfügung gestellt. Von hier aus sollen die vier Schulen mit einem Stellenanteil von etwa je einer halben Stelle betreut werden. Der Einsatzbeginn in Meerbusch erfolgt

 

nach einer allgemeinen Einführungsphase durch das Technologiezentrum Glehn und ist für den 06.Februar 2012 geplant.

 

 


In Vertretung

 

 

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete