Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Grundsanierung der Straße „An der Bundesbahn“ gemäß der in der Anlage 1 beigefügten Gestaltungsplanung durchzuführen.

 

 


Sachverhalt:

Es wird auf die in der Anlage 2 beigefügte Beratungsvorlage FB5/0023/2016 und die Behandlung im Bau- und Umweltausschuss am 06.04.2016, TOP 5 sowie die dort vorgestellte Planung (Anlage 3) verwiesen. Am 19.05.2016 fand eine Bürgerversammlung zu der o.g. Thematik statt, zu der nach Beschluss des Ausschusses neben den zukünftigen Beitragspflichtigen auch die der Straße anliegenden Bewohnerinnen und Bewohner eingeladen waren. Das Protokoll dieser Veranstaltung ist in Anlage 4 beigefügt.

 

Die hier geäußerten Anregungen bzgl. der Schaffung von zusätzlichem Parkraum nach der im Zuge der Bahnübergangsbeseitigung erfolgenden Schließung des Bahnüberganges „Hoterheideweg“ hat die Verwaltung in der leicht modifizierten Ausbauplanung dahingehend aufgegriffen, dass prophylaktisch im Unterbau der Straße entsprechendes Substrat für die ursprünglich geplanten Baumstandorte eingebaut wird, die zunächst mit asphaltiert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann im Bereich der Baumstandorte der Asphalt wieder herausgeschnitten und die geplanten Bäume eingepflanzt werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass in der Interimszeit bis zur Schließung der Bahnübergänge durch die neuen Baumstandorte kein Parkraum reduziert wird und die Bäume später mit geringem Aufwand „nachgerüstet“ werden können. Es entstehen durch dieses Vorgehen keine nennenswerten Mehrkosten. Wenn der BÜ Hoterheideweg geschlossen ist, ergibt sich ergänzend in diesem heute freizuhaltenden Bereich die Möglichkeit der Kompensation des durch die Baumbeete dann entfallenden Parkraumes. Dieses Vorgehen hält die Verwaltung aufgrund der erhöhten Parkraumnachfrage der anliegenden Geschosswohnungsbauten mit kaum eigenen Stellplätzen für sinnvoll.

 

Bzgl. der Anregung der Herstellung eines weiteren Gehweges auch entlang der Bahngleise hat die Verwaltung Kontakt mit der DB bzgl. des hierfür erforderlichen Grunderwerbs aufgenommen. Eine Antwort hierzu steht noch aus. Unabhängig davon ist jedoch in Teilbereichen der Abstand zwischen der Gleisachse und dem neu zu bauenden Gehweg zu gering, so dass keine durchgängige bahnseitige Gehweganlage vom Hoterheideweg aus kommend zur zukünftigen Unterführungsrampe im Bereich der Fußgänger- / Radfahrerunterführung Strümper Straße erstellt werden könnte. Vor diesem Hintergrund sollte die Anbindung an die zukünftige barrierefreie Rampe der Fußgängerunterführung über den hausseitigen Gehweg, ggf. im Rahmen einer späteren Einengung der Fahrbahn an dieser Stelle mittels des Elementes eines sogenannten „vorgezogenen Seitenraumes“ (Fahrbahn wird um ca. 0,50 bis 1,0 m eingeengt) im Zusammenhang mit der zu einem späteren Zeitraum vorgesehenen Erstellung der Rampe erfolgen. Derzeit und auch nach der Erstellung der beschriebenen Fußgängerrampe ist kein nennenswerter Bedarf für einen Gehweg auf der Seite der Bahn erkennbar. Dieser würde zudem die Baumaßnahme in nicht unerheblichem Maße verteuern.

 

Des Weiteren wird bzgl. der geäußerten Bedenken hinsichtlich der Schließung des Bahnüberganges „Hoterheideweg“ auf die ausführliche Behandlung dieser Thematik und der sich hieraus für die Stadt Meerbusch ergebenden Zwänge im Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 05.04.2016, TOP 13 verwiesen.

 

Die für die Maßnahme nötige, vorangehende Kanalsanierungsmaßnahme ist bereits ausgeschrieben.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Herstellungskosten Straßenfläche einschließlich der Straßenbäume: ca. 120.000 €.

 


Alternativen:

Aufgrund des Straßenzustandes und der örtlichen Gegebenheiten ist keine sachlich und planerisch sinnvolle Alternative erkennbar.