Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 die Erneuerung des Sprungturmes mit einem 1m-Sprungbrett und einer 3m-Plattform beschlossen. Dieser Beschluss ist Grundlage der bisherigen Planung und Kostenberechnung.
In der Sitzung des Ausschusses zur Sanierung des Hallenbades vom 18.02.2016 ist die Ausführung dieser Planungsvorgaben erneut diskutiert worden. Verwaltungsseitig wurde zugesagt, dieses Thema nach Klärung der offen gebliebenen Fragen erneut dem Ausschuss vorzulegen.
Zunächst
ist festzustellen, dass die Richtlinien für den Bäderbau für einen
5m-Sprungturm vorschreiben, dass sich bis zu einer Höhe von drei Metern über
dem Sprungbrett eine freie Fläche befinden muss. Die Sanierungsplanung sieht
ein Hochsetzen des Wasserspiegels vor. Dies hat zur Folge, dass sich die Höhe
der höchstmöglichen Absprungfläche bei ca. 4,60m liegt. Diese Höhe ist
sportrechtlich nicht nutzbar und könnte somit nur zu Übungszwecken Verwendung
finden. Die Planung zielte aus diesem Grund darauf ab, zukünftig noch ein
1m-Sprungbrett und eine 3m-Plattform für den Sprungbetrieb anzubieten.
Zwischenzeitlich
wurde im Zuge der Abbrucharbeiten festgestellt, dass an der bisherigen
Sprunganlage, bestehend aus einem Betontragmast und anbetonierten
Sprungplattformen, an der Nahtstelle zwischen Boden und Mast deutliche
Betonkorrosionserscheinungen infolge der ständigen, chloridhaltigen
Wasserbelastung vorhanden waren. Entsprechend der Planung wurde der alte
Sprungturm daher inzwischen demontiert.
Eine
Ertüchtigung der bestehenden Sprunganlage einschl. Aufdoppelungen der
Sprungplattformen, Erneuerung der Aufstiegsleitern und Geländer sowie der
notwendigen Betonsanierung hätte nach Berechnungen des beauftragten
Planungsbüros Kosten in Höhe von rd. 58.000 €/ netto verursacht.
Demgegenüber
stehen die Kosten für Abbruch und Entsorgung der alten Sprunganlage (netto
4.700 €) und eine neue Sprunganlage (1m-Brett und 3m-Plattform) in Höhe
von netto rd. 35.000 €. Die neue Sprunganlage ist somit netto rd. 18.300 €
günstiger als der Erhalt des alten Sprungturmes.
Gleichzeitig
hat die neue Sprunganlage auch erhebliche nutzungstechnische Vorteile im
zukünftigen Badebetrieb. In der Vergangenheit musste bei Nutzung der 5m-Ebene
aus Sicherheitsgründen das komplette Schwimmbecken gesperrt werden, wodurch der
Schwimmbetrieb jeweils in diesen Zeiten erheblich beeinträchtigt war.
Der neue Sprungturm soll nicht mehr axial zum Becken, sondern leicht versetzt zur Beckenachse errichtet werden. Bei der Nutzung der neuen 3m-Ebene kann dann zukünftig der Betrieb des Schwimmbeckens auf zwei Bahnen ohne Beeinträchtigung zeitgleich mit dem Sprungbetrieb weiter laufen.
In Vertretung
gez.
Dr. Just Gérard
Beigeordneter
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: Es ergibt sich keine Veränderung gegenüber der bisherigen
Planung.