Betreff
Sanierung Hallenbad, hier: Ausführung des Sprungturmes
Vorlage
SIM/0435/2016
Aktenzeichen
SIM - 5.700
Art
Informationsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 


Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 die Erneuerung des Sprungturmes mit einem 1m-Sprungbrett und einer 3m-Plattform beschlossen. Dieser Beschluss ist Grundlage der bisherigen Planung und Kostenberechnung.

 

In der Sitzung des Ausschusses zur Sanierung des Hallenbades vom 18.02.2016 ist die Ausführung dieser Planungsvorgaben erneut diskutiert worden. Verwaltungsseitig wurde zugesagt, dieses Thema nach Klärung der offen gebliebenen Fragen erneut dem Ausschuss vorzulegen.

 

Zunächst ist festzustellen, dass die Richtlinien für den Bäderbau für einen 5m-Sprungturm vorschreiben, dass sich bis zu einer Höhe von drei Metern über dem Sprungbrett eine freie Fläche befinden muss. Die Sanierungsplanung sieht ein Hochsetzen des Wasserspiegels vor. Dies hat zur Folge, dass sich die Höhe der höchstmöglichen Absprungfläche bei ca. 4,60m liegt. Diese Höhe ist sportrechtlich nicht nutzbar und könnte somit nur zu Übungszwecken Verwendung finden. Die Planung zielte aus diesem Grund darauf ab, zukünftig noch ein 1m-Sprungbrett und eine 3m-Plattform für den Sprungbetrieb anzubieten.

 

Zwischenzeitlich wurde im Zuge der Abbrucharbeiten festgestellt, dass an der bisherigen Sprunganlage, bestehend aus einem Betontragmast und anbetonierten Sprungplattformen, an der Nahtstelle zwischen Boden und Mast deutliche Betonkorrosionserscheinungen infolge der ständigen, chloridhaltigen Wasserbelastung vorhanden waren. Entsprechend der Planung wurde der alte Sprungturm daher inzwischen demontiert.

 

Eine Ertüchtigung der bestehenden Sprunganlage einschl. Aufdoppelungen der Sprungplattformen, Erneuerung der Aufstiegsleitern und Geländer sowie der notwendigen Betonsanierung hätte nach Berechnungen des beauftragten Planungsbüros Kosten in Höhe von rd. 58.000 €/ netto verursacht.

 

Demgegenüber stehen die Kosten für Abbruch und Entsorgung der alten Sprunganlage (netto 4.700 €) und eine neue Sprunganlage (1m-Brett und 3m-Plattform) in Höhe von netto rd. 35.000 €. Die neue Sprunganlage ist somit netto rd. 18.300 € günstiger als der Erhalt des alten Sprungturmes.

 

Gleichzeitig hat die neue Sprunganlage auch erhebliche nutzungstechnische Vorteile im zukünftigen Badebetrieb. In der Vergangenheit musste bei Nutzung der 5m-Ebene aus Sicherheitsgründen das komplette Schwimmbecken gesperrt werden, wodurch der Schwimmbetrieb jeweils in diesen Zeiten erheblich beeinträchtigt war.

 

Der neue Sprungturm soll nicht mehr axial zum Becken, sondern leicht versetzt zur Beckenachse errichtet werden. Bei der Nutzung der neuen 3m-Ebene kann dann zukünftig der Betrieb des Schwimmbeckens auf zwei Bahnen ohne Beeinträchtigung zeitgleich mit dem Sprungbetrieb weiter laufen.

 

 

 

In Vertretung

 

gez.

 

 

Dr. Just Gérard

Beigeordneter

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Es ergibt sich keine Veränderung gegenüber der bisherigen Planung.