Betreff
Schulentwicklungsplanung, Schulentwicklung der weiterführenden Schulen der Stadt Meerbusch
Vorlage
FB3/0427/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat, die Anlass bezogene Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zu beschließen:

 

1.              Das derzeit bestehende System der weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Meerbusch, das aus Realschule, Gesamtschule und zwei Gymnasien besteht, wird statusgleich weiterentwickelt.

2.              Der Schulträger wird im Rahmen seiner Zuständigkeit die Schärfung und Anpassung  des Profils der Städtischen Realschule Osterath fördern und unterstützen. Aus Sicht der Schulentwicklungsplanung profiliert sich die Städtische Realschule Osterath insbesondere dadurch, dass sie Schüler zu einem Schulabschluss führt, der für eine Berufsausbildung qualifiziert, oder dass sie ihren Absolventen die Grundlage für einen Weg in die Sekundarstufe II nach Klasse zehn an Berufskollegs und anderen Schulen der Sekundarstufe II gibt.  Die schulentwicklungsplanerische Bedeutung der Städtischen Realschule Osterath bemisst sich nicht nur nach den Aufnahmen aus der Primarstufe in die fünfte Jahrgangsstufe, sondern auch durch die Aufnahme von Schülern anderer weiterführender Schulen in Meerbusch nach Ende der Orientierungsstufe.

3.              Alle städtischen Schulen der Sekundarstufe I und II werden die Herausforderungen des gemeinsamen Lernens (Inklusion) und der Integration (Unterricht für schulpflichtige Zuwanderer) annehmen. Der Schulträger beabsichtigt, die Herausforderungen durch gemeinsames Lernen in zieldifferentem Unterricht und durch Integration in besonderen Klassen zum Ersterwerb der deutschen Sprache (so genannte Seiteneinsteigerklassen) möglichst nicht an ein und derselben Schule zu konzentrieren.

4.              Der Schulträger wird die Entwicklung und Publikation eines gesamtstädtischen Informations- und Darstellungskonzeptes aller städtischen Schulen ermöglichen und fördern: Schulprofil, Abschlüsse, weiterführende Bildungsgänge, Kooperationen mit anderen Schulen, besondere Unterrichtsangebote, Ganztagsschule oder Betreuungsangebote, Gegebenheiten des Schulgebäudes und Erreichbarkeit mit öffentlichem Personennahverkehr. Es wird dazu eine Handreichung für die beratenden Schulleiter und Lehrer der Grundschulen geben, um die Eltern der vor dem Schulwechsel stehenden Grundschüler rechtzeitig, detailliert und fundiert informieren und beraten zu können. Für die Eltern der Grundschüler vor dem Schulwechsel in die Sekundarstufe wird  eine Informationsschrift herausgegeben, die alle städtischen Schulen der Sekundarstufen vorstellt. Um die Eltern zu erreichen, die eher auf digitale Medien orientiert sind, soll sie durch entsprechenden Content und ein informierendes Video auf den Websites der Schulen und des Schulträgers ergänzt werden.

5.              Die Überprüfung und ggf. notwendige Anpassung dieser schulentwicklungsplanerischen Festsetzungen erfolgt bereits zum dritten Quartal 2019.

 


Sachverhalt:

 

1.              Zusammenfassung der vorangegangenen Überlegungen und vorbereitenden Beratungen

 

In der Elternbefragung im Jahre 2012 ergab sich kein Bedürfnis für eine Sekundarschule oder eine zweite Gesamtschule, da die Voten nicht die gesetzlich geforderten Mindestwerte erfüllten. Seitdem werden darauf reagierende Maßnahmen der städtischen Schulentwicklungsplanung diskutiert und abgewogen. Auch die Analyse der Schülerentwicklung in den folgenden Jahren führte nicht zu einer Prognose, die das Bedürfnis für eine zweite Gesamtschule begründet. Im Rahmen einer Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Düsseldorf im Jahre 2014 wurde empfohlen, die damals bevorstehende Änderung des Schulgesetzes zu nutzen, um durch die Ablehnung auswärtiger Anmeldungen die Zahl der Abweisungen von Meerbuscher Einwohnern zur Gesamtschule zu verringern. Danach sollte die Anmeldung zur Gesamtschule für das Schuljahr 2015 / 2016 erneut analysiert und entsprechend schulentwicklungsplanerisch reagiert werden. Doch auch diese Analyse ergab keine signifikante Änderung der fehlenden Voraussetzung für eine weitere Gesamtschule. Die Anmeldungen für das Schuljahr 2016 / 2017, die dem Ausschuss für Schule und Sport mit Drucksache FB3/0118/2016 berichtet wurden und Gegenstand der Arbeit des Arbeitskreises Schulentwicklung waren, erbrachten ebenfalls keinen, das Bedürfnis für eine zweite Gesamtschule begründenden erheblichen Wert an Abweisungen Meerbuscher Schüler: Bei 166 Anmeldungen Meerbuscher Schüler mussten 50 Schüler Meerbuscher Schüler abgelehnt werden.

 

Als weitere Lösungen standen die Errichtung einer Dependance der bestehenden Maria-Montessori-Gesamtschule oder eine Form kommunaler Gemeinschaftsarbeit mit dem Ziel des gemeinsamen Betriebs einer Gesamtschule zur Debatte.

 

Als beachtliche Herausforderung der Errichtung einer Dependance der Maria-Montessori-Gesamtschule stellten sich die Entfernung zum in Frage kommenden Schulgebäude Görresstraße, wo die Realschule Osterath entsprechend sukzessive aufgelöst worden wäre, sowie die erforderlichen Investitionen in Um- und Erweiterungsbauten heraus. Zudem besteht keine Möglichkeit, die Personalausstattung mit Lehrern an einer Gesamtschule mit Dependance gegenüber einer solchen ohne Dependance zu erhöhen. Selbst  für eine Verstärkung durch weitere Funktionsstellen als Ausgleich der organisatorischen Mehrbelastung durch den Unterricht an zwei Standorten konnte in einer Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Düsseldorf keine Zusage erreicht werden.

 

Vor diesem Hintergrund nahm die Verwaltung daraufhin Kontakt mit den Nachbarkommunen in der Frage einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit auf.

 

 

Angeschrieben wurden:

 

Oberbürgermeister, Schulverwaltung, 47798 Krefeld;

Oberbürgermeister, Schulverwaltung, 40213 Düsseldorf;

Bürgermeister, Schulverwaltung, 41456 Neuss;

Bürgermeister, Schulverwaltung, 41564 Kaarst;

Bürgermeister, Schulverwaltung, 47877 Willich.

 

Ausführlich berichtete die Schulverwaltung darüber erstmalig im Schulausschuss am 25. November 2014. Die Stadt Krefeld hat mitgeteilt, dass das Elternwahlverhalten vom Schulträger nicht zu beeinflussen sei; es wird als unwahrscheinlich erachtet, dass eine relevante Menge von Krefelder Schülern für einen Schulbesuch in einer Gesamtschule in Meerbusch zu gewinnen wäre. Auf der anderen Seite würden aufgrund bestehender Anmeldeüberhänge im eigenen Gesamtschulbereich keine Krefelder Gesamtschulplätze für Meerbuscher Schüler angeboten werden können.

 

Die Stadt Düsseldorf sieht aufgrund des Elternwahlverhaltens keine verlässliche Grundlage einer formalisierten interkommunalen Zusammenarbeit in Form eines Zweckverbandes oder in ähnlicher Form. Eine informelle Zusammenarbeit könne man sich hingegen vorstellen, die allerdings wie ich weiter unten ausführen werde schulrechtlich keinen Bedarf für eine weitere Gesamtschule begründen kann. Wegen der hohen Anmeldeüberhänge an den dortigen Gesamtschulen sieht die Stadtverwaltung dort allerdings keine Aufnahmemöglichkeit für Meerbuscher Schüler.

 

In dem Meerbusch benachbarten Stadtbezirk 4 – Oberkassel, Niederkassel, Heerdt, Lörick – besuchten im Schuljahr 2014 / 2015 etwa 10 Schüler pro Jahrgang eine Gesamtschule. Diese Zahl könnte sich nach Ausführung der Stadt Düsseldorf in den kommenden Jahren auf 20 erhöhen. Aus dem Stadtbezirk 1 – Altstadt, Carlstadt, Stadt Mitte, Pempelfort, Golzheim, Derendorf – werden 40 Schüler / Jahrgang für die Gesamtschule prognostiziert. Allerdings, so schrieb die Düsseldorfer Schulverwaltung, müsse bedacht werden, dass eine Steuerungsfunktion nicht zur Verfügung stehe und die Schulwahlentscheidung letztlich vom Elternwillen abhänge.  In der Bezirksvertretung 4 wird derzeit die Frage der Errichtung eines weiteren Gymnasiums diskutiert. Die Angelegenheit wurde im Januar 2016 vertagt.

 

Die Stadt Neuss hat zwei Gesamtschulen neu errichtet, der Bedarf für eine weitere Gesamtschule könne nicht mehr nachgewiesen werden. Insofern bestehe auch von dort kein Bedarf für eine formalisierte Kooperation nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit. Eine Steuerungsmöglichkeit der Schülerströme bestehe nicht, da die Schulwahlentscheidung letztlich vom Elternwillen abhänge.

 

Die Stadt Willich muss seit Gründung der zweiten Gesamtschule keine Schüler mehr abweisen, ein verstärkter Anmeldeüberhang sei in den künftigen Jahren nicht zu erwarten. Mit benachbarten Schulträgern bestünden bereits unförmliche Verabredungen über den Schulbesuch auswärtiger Schüler, der man auch weiterhin offen gegenüberstehe.

 

Für alle schriftlich vorliegenden Antworten gilt, dass ohne eine rechtlich verbindliche Form (z.B. eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung oder ein Zweckverband nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit) auswärtige Schüler bzw. auswärtige Schülerprognosen nicht zur Begründung des Bedarfs einer neuen Gesamtschule herangezogen werden dürfen. Keine der Antworten zog eine solche verbindliche Form der Kooperation in Betracht. Ich teile die insbesondere von den angefragten Schulverwaltungen beschriebene Auffassung, dass es keine schulorganisatorischen Instrumente gibt, die Schülerströme entsprechend zu leiten.

 

Die gemeinsame Schulträgerschaft einer weiteren Gesamtschule mit der Stadt Kaarst – formalisiert nach den Vorschriften über kommunale Gemeinschaftsarbeit - hätte das Bedürfnis

für deren Errichtung begründet. Noch bevor die Schulverwaltungsämter die Analyse aller baulichen und organisatorischen Voraussetzungen abschließen konnten, entschied sich die Stadt Kaarst für eine andere Form der Errichtung einer weiteren Gesamtschule in eigener Trägerschaft.

 

Dem Ausschuss für Schule und Sport legte ich in seiner Sitzung am 8. September 2015 die Drucksache FB 3 / 0083 / 2015 vor, in der ich das Vorangegangene zusammenfasste und die Einrichtung eines Arbeitskreises Schulentwicklung aus Schulleitern und Schulverwaltung mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Schulangebotes ohne erhebliche Abweisungen an einer einzelnen Schulform ankündigte. Die Arbeit des Arbeitskreises wurde von einem Beirat aus Vertretern des Ausschusses für Schule und Sport informativ begleitet. Aus den Ergebnissen dieses Arbeitskreises habe ich die mit dieser Drucksache vorgelegte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung erarbeitet.

 

 

2.              Beratung und Ergebnisse des Arbeitskreises Schulentwicklung 2015

 

Der Arbeitskreis Schulentwicklung, bestehend aus der Leitern und stellvertretenden Leitern  der städtischen Schulen, beriet mit dem Unterzeichner und Vertretern der Schulverwaltung die Notwendigkeiten der aktuellen Schulentwicklung in vier Sitzungen am 14. September 2015, 27. Oktober 2015, 11. Februar 2016 und 8. März 2016. Ziel war es, den schulfachlich pädagogischen Beitrag als Grundlage für den mit dieser Drucksache vorgelegten Vorschlag zur Schulentwicklung zu erarbeiten. Während dieser Phase wurde der Ausschuss für Schule und Sport über den Fortgang von mir unterrichtet, ein Beirat begleitete die Beratungen informatorisch.

 

Bezogen auf die Schulentwicklung der weiterführenden Schulen wurde als einmütiges Ergebnis in der Sitzung vom 9. März 2015 folgendes protokolliert:

 

„ …

Herr Krügel resümiert demnach die beiden Empfehlungen des Arbeitskreises für die Vorstellung im Ausschuss für Schule und Sport:

 

1.              Entwicklung eines gesamtstädtischen „Informations- und Marketingkonzeptes“ aller Schulen

 

1.1          Zielgruppe Lehrer und Schulleitungen der Grundschulen

 

             Handreichung für die beratenden Lehrer / Schulleiter beim Wechsel von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Inhalte werden im Arbeitskreis erarbeitet. Es sollen beispielsweise Angaben zu Schulprofil, Abschlüssen, weiterführenden Bildungsgängen, Kooperationen mit der Sekundarstufe II, besonders Angebote, Ganztag- / Nachmittagsbetreuung, Gebäude, Erreichbarkeit mit Bus und Bahn etc. enthalten sein.

 

             Ziel: Bereits während der Beratung in den Grundschulen sollten auch Detailfragen der Eltern beantwortet werden können.

 

1.2          Zielgruppe Eltern

 

a)      Broschüre mit den wichtigsten Informationen je Schule nach einheitlicher Struktur, die noch im Arbeitskreis erarbeitet wird.

 

b)      In Ergänzung der Broschüre, um auch die eher auf digitale Medien orientierten Eltern zu erreichen, soll ein Image- / Informationsfilm erstellt werden, der dann auf den Websites der Schulen und / oder über Portale wie YouTube veröffentlicht werden.

 

2.              Das bestehende Schulsystem in der Stadt Meerbusch soll gestärkt werden. Das bestehende System der Sekundarstufe I der städtischen Schulen soll gestärkt werden. Die Anmeldezahlen und deren Entwicklung geben derzeit keine ausreichende Grundlage, einschneidende Änderungen am System vorzunehmen. Allerdings soll die Revision dieser schulentwicklungsplanerischen Feststellung nicht erst am Ende der üblichen Frist für Schulentwicklungsplanung von fünf Jahren, sondern schon nach etwa drei Jahren stattfinden.“

 

Des Weiteren verständigt sich der Arbeitskreis darauf, auch zukünftig die Fortschreibung der Schulentwicklung gemeinsam zu betrachten. In ungefähr drei Jahren müsse man den Status Quo sicher wieder neu beleuchten, da es bis dahin zum einen gesicherte Prognosen im Hinblick auf schulpflichtige Flüchtlingskinder geben werde, zum anderen der prognostizierte demographische Wandel für das Schuljahr 2020 / 2021 (deutliches Absinken der Erstklässler) auf seine tatsächliche Gegebenheit hin überprüft werden kann.“

 

 

3.              Schüler- und Anmeldezahlen in ihrer Entwicklung und mit ihrem aktuellen Stand

 

Dargestellt werden jeweils die vier vorangegangenen Schuljahre, dass aktuelle Anmeldejahr und die fünfjährige Prognose.

 

Die Zahlen der Schüler in den Eingangsklassen in den Schulen der Sekundarstufe I ergeben sich aus einer Prognose. Die Ausgangszahl ist die Summe der zum Übergang in die Sekundarstufe I anstehenden Meerbuscher Viertklässler. Die Verteilung errechnet sich wie folgt:

 

Ausgangszahl

./. 12,64 % zur Städt. Realschule – aufgrund der Übergänge in den Vorjahren

./. 16,30 % an auswärtige Schulen einschließlich der Ersatz- und Ergänzungsschulen

./. 116 Plätze an der Städt. Maria-Montessori-Gesamtschule- absolut aufgrund der Festlegung der Vierzügigkeit

 

= Zahl der Schüler in den Eingangsklassen der beiden Gymnasien. Diese Zahl wird zu gleichen Teilen auf die beiden Gymnasien verteilt.


 

Amtliche Schülerzahlen der Oktober-Statistik (amtl. Schulstatistik des IT NRW)

Prognose aufgrund der Anmeldungen 2016/17

Prognose

 

 

3.1.1     Städtische Realschule Osterath

 

 

 

 

 

3.2          Städtische Maria-Montessori-Gesamtschule

 

Die Übergangsquote von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II beträgt auf Basis der Vorjahre 60% der Zehntklässler.

 

 

 


 

3.3          Städtisches Mataré-Gymnasium

 

Die Übergangsquote von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II beträgt auf Basis der Vorjahre 101% der Neuntklässler. Darin sind die von anderen Schulen der Sekundarstufe I (z.B. Realschule Osterath und aus Nachbarkommunen) übergehenden Schüler mit einem qualifizierten mittleren Bildungsabschluss berücksichtigt.

 

 

 

 

 

3.4          Städtisches Meerbusch-Gymnasium

 

Die Übergangsquote von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II beträgt auf Basis der Vorjahre 102% der Neuntklässler. Darin sind die von anderen Schulen der Sekundarstufe I (z.B. Realschule Osterath und aus Nachbarkommunen) übergehenden Schüler mit einem qualifizierten mittleren Bildungsabschluss berücksichtigt.

 

 

 


 

4.        Begründungen zu den einzelnen Teilbeschlüssen

 

4.1          Die aktuellen Anmeldungen zu den Schulen der Sekundarstufe  bieten keinen Anlass, wesentliche Änderungen am bestehenden System der weiterführenden Schulen in Meerbusch vorzunehmen. Die Abweisungen der Maria-Montessori-Gesamtschule machen gerade einmal ein Zehntel der zur Anmeldung anstehenden Schüler in Meerbusch aus. Wie unter Nr. 2 dargelegt, reicht die Zahl der Abweisungen nicht für den Nachweis des Bedürfnisses einer zweiten Gesamtschule aus. Nach aktueller Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf müssten mindestens 208 Anmeldungen, nämlich 108 zur bestehenden und 100 zu einer neuen Gesamtschule vorhanden sein. Über diese Startvoraussetzung hinaus muss auf Dauer das nachhaltige Bestehen zweier vierzügiger Gesamtschulen nachgewiesen werden. Das würde unter Berücksichtigung der aktuellen Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf mindestens 216 Schüler in den aufsteigenden Jahrgangsstufen bedeuten.

 

4.2          Grundsätzliches Ziel der städtischen Schulentwicklung ist es, im Schulträgerbezirk alle Schulformen allgemeinbildender Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufen I und II vorzuhalten. Die Schulform Hauptschule ist mangels Nachfrage in den Eingangsklassen hier nicht mehr vertreten. Auch wenn in Meerbusch das Abitur als Schulabschluss in weit überwiegendem Maße gefragt ist – die Übergangsquote zu den Gymnasien im Jahre 2015 betrug  65 % -  ist die Realschule für den Schulträgerbezirk Meerbusch für viele Schüler von Bedeutung. Nach dem Realschulabschluss können die Absolventen den Weg in eine handwerkliche oder gewerblich duale Ausbildung oder die Fortsetzung der schulischen Bildung in der Sekundarstufe II an einem Berufskolleg wählen.

 

Diese Abschlüsse sind die Voraussetzung zum Erreichen des Niveaus 6 (von 8) des Europäischen Qualifikationsrahmens: Meister, Bachelor usw. Der Rahmen ermöglicht den Vergleich der verschiedenen Abschlüsse und Qualifikationsniveaus innerhalb der EU. Er zeigt, dass die Meisterprüfung, die am Ende einer Qualifikation über den mittleren Bildungsabschluss, die duale handwerklich-gewerbliche Ausbildung (Gesellenbrief) und den Meisterlehrgang steht, der ersten akademischen Qualifikation, die nach Abitur über ein Studium erreicht wird, gleichkommt. Im kaufmännisch-gewerblichen Bereich gibt es analoge Wege, die berufsbegleitend zu einem Bachelor-Abschluss führen.

 

             Die Realschule stellt neben dieser Perspektive die Lernmöglichkeit für diejenigen Meerbuscher Schüler sicher, für die sich nach der Orientierungsstufe an einem der Gymnasien herausstellt, dass dieser nicht der für sie erfolgreiche Bildungsgang ist. Eine Aufnahme dieser Schüler bei der Gesamtschule ist nicht möglich, da ihre Kapazität bereits in den Eingangsklassen ausgeschöpft ist. Aus Gründen des Schulrechts darf sie in den Eingangsklassen keine Plätze für eventuelle später hinzu kommende die Schulform wechselnde Schüler frei lassen. Die Realschule Osterath gewährleistet diesen Schülern einen Erfolg versprechenden Bildungsweg, ohne in einen anderen Schulträgerbezirk wechseln zu müssen. Sie besitzt hierfür als einzige weiterführende Schule in Meerbusch die erforderlichen Kapazitäten.

 

4.3       Auch wenn zurzeit noch nicht genau quantifizierbar, muss mit einer steigenden Zahl schulpflichtiger Zuwanderer gerechnet werden. Das Schulrecht sieht vor, dass diese Schüler bereits in der Phase des deutschen Spracherwerbs (Seiteneinsteigerklassen oder Vorbereitungsklassen) schulformgerecht eingeschult werden. Das bedeutet, dass diese Schüler bereits dann einer Stammklasse in der Schulform, die sie bis zum Abschluss besuchen werden, zugeordnet werden müssen. Erfahrungsgemäß besitzt der mittlere, berufsorientierte Schulabschluss für Zuwanderer, die jenseits des Grundschulalters in der Bundesrepublik schulpflichtig werden, eine besondere Bedeutung. Die städtische Realschule Osterath besitzt auch hierfür die erforderlichen Kapazitäten, auch außerhalb der Eingangsklassen.

             Nur mit der Städtischen Realschule Osterath wäre das Ziel, möglichst Seiteneinsteiger- / Vorbereitungsklassen einerseits und zieldifferentes gemeinsames Lernen andererseits nicht an einer Schule zu konzentrieren, zu erreichen. Zieldifferentes gemeinsames Lernen bedeutet den gemeinsamen Unterricht von Schülern, die den Abschluss der besuchten Schulform anstreben, einerseits und von Schülern, die zu eigenen Abschlüssen in den Förderschwerpunkten Lernen oder geistige Entwicklung geführt werden, andererseits in einer Klasse.

 

4.4          Die Debatte um die Schulentwicklung, die diesem Vorschlag vorausging, zeigt, dass das Wissen über Potenziale, Chancen und Bildungswege der einzelnen Schulformen nicht in der gewünschten und erforderlichen Breite und Detailliertheit vorhanden ist. Nur eine fundierte Information der Eltern versetzt sie in die Lage, die gewiss nicht leichte Entscheidung über den Bildungsweg ihres Kindes zu treffen.

 

             Das legt nahe, die bestehenden Informationswege wie im Beschlussvorschlag dargelegt zu ergänzen. Neben klassischen, gedruckten Medien wird heute eine Information durch digitale Medien, etwa Videos oder Content auf Websites, erwartet. In anderen Bereichen des täglichen Lebens sind solche Informationswege und Darstellungsformen bereits üblich und werden von Eltern der kommenden Jahrgänge, die selbst zur Generation der digital natives gehören, erwartet.

 

4.5       Üblich ist es, eine Schulentwicklungsplanung für eine mittlere Frist – also fünf Schuljahre – zu erstellen oder anlassbezogen fortzuschreiben. Das entspricht der Vorstellung, dass öffentliche Verwaltung mit einer gewissen Perspektive und für Betroffene oder Beteiligte vorhersehbar planen soll. Situativ und vor allem situativ wechselnde Entscheidungen über die Schulentwicklung sollen vermieden werden. Im Falle dieser Anlass bezogenen Fortschreibung wird dennoch empfohlen, von dieser üblichen Frist abzuweichen, da eine Sondersituation durch die nicht verlässlich vorhersehbare Bevölkerungsentwicklung aufgrund der Zuwanderungsentwicklung besteht.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Investitionsbedürfnisse für Werbemaßnahmen wie Informationsschriften, Content und Videos über die städtischen Schulangebote, die ab dem Haushalt 2017 zur Verfügung gestellt werden müssen.

 


Alternativen:

 

Siehe Sachverhalt.