Beschlussvorschlag:
1) Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die im Kita-Jahr 2016/2017 noch zu deckenden Bedarfe zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf Bereitstellung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung, in Abstimmung mit den freien Trägern sowie den eigenen Einrichtungen, durch Ausschöpfen der Überbelegungsmöglichkeiten in den vorhandenen Gruppen sowie durch die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe als Übergangslösung im Mehrzweckraum einer städtischen Einrichtung im Ortsteil Büderich, sicherzustellen.
2) Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit Vertretern der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH als Betreiberin der Kita „Nepomuk“ im Ortsteil Büderich, Gespräche über die Erweiterung des Gebäudes um eine sechste Gruppe aufzunehmen. Hierbei ist zu prüfen, ob die für die Stadt Meerbusch aus dem Förderprogramm des Landes NRW für die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder im Alter von über drei Jahren reservierten Mittel i. H. v. rd. 306.000 € ganz oder anteilig in diese Baumaßnahme einfließen können.
3) Die Verwaltung wird zudem beauftragt, einen geeigneten Standort für die Errichtung einer weiteren Kindertageseinrichtung im Ortsteil Büderich zu suchen und die Ergebnisse, unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungs- und Betreibermodelle, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorzustellen.
Sachverhalt:
Verwaltungsseitig wurde in der Sitzung am 09.03.2016
bereits dargestellt, dass insbesondere im Ortsteil Büderich, aber auch
insgesamt im Stadtgebiet Meerbusch, zusätzliche Betreuungsplätze benötigt
werden. Zum Einen zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen
Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten
dritten Lebensjahr, aber zum Anderen auch im Bereich der Betreuungsplätze für
unter dreijährige Kinder.
Aktuell (Stand 18.05.2016) sind insgesamt 44 Kinder, die
zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 als Ü3-Kinder gelten, noch nicht
mit einem Kita-Platz versorgt. Hiervon kommt der überwiegende Teil aus
Büderich. Bei den U3-Kindern können bisher 125 der im Kita-Navigator für eine
Aufnahme bis Dezember 2016 vorgemerkten Kinder nicht mit einem
Einrichtungsplatz versorgt werden. Wie bereits in einer früheren Vorlage berichtet,
werden viele Kinder sehr frühzeitig für eine Aufnahme in einer Kita vorgemerkt.
Sollte dann kein Platz in einer der gewünschten Kitas zur Verfügung stehen,
wird die Kinderbetreuung häufig anderweitig organisiert, oder ein Elternteil
bleibt länger als zunächst vorgesehen in Elternzeit.
Es ist jedoch damit zu rechnen, dass rd. die Hälfte der
Vormerkungen realisiert werden müssen. Hierzu stehen nach derzeitigem Stand in
den Kitas keine weiteren Plätze mehr zur Verfügung und die Betreuung müsste in
Tagespflege erfolgen.
Bei den in der Sitzung am 09.03.2016 vorgelegten
Planungen wurde auch ein Anteil an Plätzen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien
einkalkuliert. Grundlage hier war u. a. die Annahme, dass bis zum Beginn des
Kindergartenjahres 2016/2017 Wohnraum für rd. 200 Personen am Eisenbrand fertig
gestellt und bezogen wird. Nach aktuellem Stand wird frühestens Ende September
2016 Wohnraum für rd. 50 Personen fertig gestellt sein und bezogen werden
können. Ob und in welchem Umfang hier Kinder im Kindergartenalter einziehen
werden, ist unklar.
Sollte bis zum Ende des Jahres 2016 die Maßnahme
insgesamt fertig gestellt und belegt werden, ist es ausreichend, Eltern und
Kindern nach einer Eingewöhnungsphase zum Sommer 2017 einen Betreuungsplatz
anzubieten.
Insgesamt ist hinsichtlich der Flüchtlingsproblematik
festzustellen, dass die Unwägbarkeiten sehr groß sind und absolut unklar ist,
welche Bedarfe für 3-6 jährige Kinder tatsächlich entstehen werden.
Aktuell führt die Realisierung der ausgewiesenen Neubaugebiete
in Büderich (z.B. Böhler-Areal, Weißenberger Weg und Kanzlei) sowie der Zuzug
junger Familien innerhalb des Altbestandes zu mehr U3/Ü3 Kindern. Im Hinblick
auf diese zusätzlichen Bedarfe ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine
zusätzliche Kindertageseinrichtung erforderlich ist.
Zur Deckung der mittelfristig entstehenden Bedarfe wurde
im März 2016 verwaltungsseitig vorgeschlagen, die derzeit noch
privat-gewerblich betriebene zweigruppige Kindertageseinrichtung „Kreutzerhof“
anzumieten und dort – zunächst für die Dauer von 5 Jahren, mit einer
Verlängerungsoption – eine gesetzlich geförderte zweigruppige Kita einzurichten
und die Trägerschaft an einen freien Träger zu vergeben.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 20.04.2016
wurde die Verwaltung beauftragt, weitergehende Gespräche und Verhandlungen mit
allen Beteiligten zu führen, mit dem Ziel, die Trägerschaft der zweigruppigen
Kindertageseinrichtung „Kreutzerhof“ dem Kindergarten 71 e. V. als
Elterninitiative zu übertragen.
Nachdem die Vertreter des KiGa 71 e. V. die Einrichtung
auch mit ihrer Architektin besichtigt haben, wurde seitens des Vorstandes eine
Kostenschätzung für die Durchführung der aus seiner Sicht zur Weiterführung des
Betriebes notwendigsten Sanierungs- und Renovierungsarbeiten erstellt und in
einem Gespräch mit Vertretern der Verwaltung erörtert.
Die Einrichtung verfügt derzeit zwar über eine gültige
Betriebserlaubnis, ist jedoch auch aus Sicht der Verwaltung in jedem Fall
renovierungs-/sanierungsbedürftig.
Über Art und Umfang der notwendigen Arbeiten herrscht
mit dem interessierten Träger weitgehende Einigkeit, insbesondere als es um
Sicherheitsaspekte für die Kinder, sowie notwendige Arbeiten im Bereich der
Sanitäranlagen, sowie allgemeiner Schönheitsreparaturen geht. So würde bspw.
insgesamt ein Betrag von rd. 21.000 € für Malerarbeiten benötigt, weitere
14.000 € für die Herrichtung der Sanitärbereiche (Austausch von Waschbecken,
Toiletten, Einrichtung Wickelbereich mit Wasseranschluss etc.), die Nachrüstung
von Fingerklemmschutz, der derzeit noch nicht an allen Türen vorhanden ist,
sowie die Renovierung des Haupttreppenhauses, damit dies auch für die unter
dreijährigen Kinder keine Gefahr darstellt (Änderung des Stufenbelages, fester
Handlauf etc.), machen insgesamt rd. 10.000 € Kosten aus.
Die Vermieter wurden verwaltungsseitig gebeten
nachzuweisen, dass die in regelmäßigen Abständen erforderlichen Prüfungen der
Elektrik stattgefunden haben sowie die Ergebnisse der ebenfalls regelmäßig
durchzuführenden Wasserkontrollen an allen Entnahmestellen des Hauses. Diese
Nachweise wurden bislang noch nicht erbracht. Die Architektin des KiGa 71 e. V.
hat daher auch Kosten für mögliche Neuinstallationen der Elektrik
einkalkuliert.
Hinzu kommen die Kosten für eine Küche, in der das
Mittagessen für die Kinder selbst zubereitet werden kann. Derzeit wird die
Einrichtung mit verzehrfertigem Essen versorgt. In der zu mietenden Fläche gibt
es derzeit keine Küche, die sich für die Zubereitung frisch gekochter
Mahlzeiten eignet. Es gibt lediglich kleine Küchenzeilen in den Gruppenräumen
bzw. eine Teeküche im OG.
Eine der elementaren Inhalte der Konzeption des KiGa 71
e. V. ist jedoch die Versorgung der Kinder mit einem frisch zubereiteten
Mittagessen. Darauf möchte der Träger keinesfalls verzichten. Da im OG die
Möglichkeit bestehen würde eine Küche zu installieren, ohne Änderungen in der
Raumaufteilung vorzunehmen und somit das Brandschutzkonzept zu gefährden,
möchte der Träger dies in jedem Fall realisieren. Hierfür fallen Kosten i. H. v.
10 – 15.000 € an.
Hinsichtlich der Einrichtungsgegenstände (Tische,
Stühle, Schränke etc.) würde der Kiga 71 e. V. aus dem Fundus seiner beiden
vorhandenen Einrichtungen schöpfen und ggf. auch noch Mobiliar aus städtischen
Einrichtungen nutzen können. Ergänzende Anschaffungen wie Matratzen, Bettzeug,
Regale, Spiel- und Beschäftigungsmaterial wurden noch einmal mit rd. 10.000 €
veranschlagt.
Unter Hinzurechnung der Mehrwertsteuer wäre summarisch
ein Betrag i. H. v. rd. 130.000 € zu investieren.
Ob und inwieweit sich die Vermieter noch an den Kosten
für die Renovierung der Sanitärbereiche oder ggf. der Elektrik beteiligen
würden, ist noch zu klären. Die förderfähige Miete pro Quadratmeter liegt im
Kita-Jahr 2016/2017 bei 8,22 €. In den Vorgesprächen haben die Vermieter
signalisiert, dass sie bereit wären, die Einrichtung incl. Außengelände zu
diesem Preis zu vermieten, würden jedoch dann keine großen Investitionen mehr
durchführen wollen.
Verwaltungsseitig besteht die Auffassung, dass der
Betrag von rd. 130.000 € eine sehr hohe Investition darstellen würde, im
Hinblick auf die geplante Nutzungsdauer von 5 Jahren. Es ist zum jetzigen
Zeitpunkt unklar, ob die Vermieter das Gebäude nicht nach Ablauf der
vereinbarten Mietdauer einer anderweitigen Nutzung zuführen möchten.
Im Übrigen wird auf Dauer diese zweigruppige zusätzliche
Einrichtung nicht ausreichen, um die bestehenden Bedarfe – insbesondere für
Kinder im Alter von unter drei Jahren – zu decken. Mit der Einführung des
Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr sowie auch infolge der geltenden Regelungen zum Elterngeld, möchten
zunehmend mehr junge Eltern, vornehmlich Mütter, ihre Kinder frühzeitig in eine
Fremdbetreuung geben, um wieder ihrer Berufstätigkeit nachgehen zu können.
Verwaltungsseitig wird infolge der aktuellen Entwicklung
empfohlen, von dem Betrieb der Einrichtung Kreutzerhof Abstand zu nehmen und
statt dessen die im kommenden Jahr bestehenden und derzeit noch nicht gedeckten
Bedarfe im Ü3-Bereich über die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe im
Mehrzweckraum einer städtischen Einrichtung im Ortsteil Büderich, sowie in
Abstimmung mit den freien Trägern und den Leiterinnen der eigenen
Einrichtungen, durch Ausschöpfen der gesetzlich zulässigen
Überbelegungsmöglichkeiten zu decken und parallel Möglichkeiten der Schaffung
dauerhaft zusätzlicher Plätze zu forcieren. Innerhalb des Stadtgebietes Meerbusch könnten nach derzeitigem Stand
noch rd. 40 Kinder im Rahmen der Überbelegung aufgenommen werden. Um die
Gruppen nicht zu groß werden zu lassen ist hierbei nur die Überbelegung mit
einem Kind pro Gruppe geplant.
Durch die Einrichtung einer Übergangsgruppe in der städt.
Einrichtung können weitere 15 – 20 Plätze geschaffen werden. Darüber hinaus
steht ab Februar 2017 in Osterath in der „neuen Knirpsmühle“ eine zusätzliche
Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren zur Verfügung.
Im Rahmen des U3-Ausbaus wurden seit 2009 nahezu alle
Bestandseinrichtungen durch An-, Um- und Neubauten für die Betreuung von
Kindern im Alter von unter drei Jahren qualifiziert, so dass die Schaffung
weiterer U3 Plätze durch An- und Umbau an diesen Einrichtungen nicht mehr
möglich ist.
Die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH betreibt seit dem
01.01.2014 eine neu gebaute, fünfgruppige Einrichtung in Büderich „Am
Flehkamp“. Die Statik des Gebäudes wurde seinerzeit so gestaltet, dass der
Anbau eines sechsten Gruppenbereiches im ersten OG möglich wäre. Im Rahmen des
Interessenbekundungsverfahrens für die Trägerschaft der Einrichtung
„Kreutzerhof“ wurde seitens des Trägers angeboten, diesen Ausbau vorzunehmen
und die Einrichtung somit dauerhaft sechsgruppig zu betreiben.
Hierbei ist zu prüfen, ob die Inanspruchnahme der für
die Stadt Meerbusch reservierten Fördermittel für die Schaffung von Ü3-Plätzen
i. H. v. rd. 306.000 € sinnvoll ist, da diese Investition bei der Förderung der
Mietzahlung angerechnet und somit die anrechnungsfähige Miete vermindert wird.
Dies ist für den Investor nicht unbedingt attraktiv.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese Maßnahme
geeignet ist, zeitnah zu einer Entlastung im Stadtteil Büderich beizutragen und
würde gerne zu einer Realisierung dieses Vorhabens kommen.
Zudem ist der Neubau einer weiteren 4 – 5 gruppigen
Einrichtung erforderlich. Diese Einrichtung sollte – wie alle bisher
realisierten Neubauten - baulich so konzipiert werden, dass in allen
Gruppenbereichen auch Kinder im Alter von unter drei Jahren betreut werden
könnten, d. h. jeder Gruppenbereich sollte über zwei Nebenräume verfügen und
die Sanitäranlagen sollten entsprechende Wickelbereiche ausweisen.
Derzeit können noch nicht alle in den letzten Jahren neu
entstandenen U3 Plätze vollständig für die Betreuung von U3-Kindern genutzt
werden, da vorrangig die Kinder im Alter von über drei Jahren mit
Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz zu versorgen sind. Schließlich sind die
Gruppen- und Altersstrukturen so beschaffen, dass Kinder, die im Alter von
unter drei Jahren in einer Kita aufgenommen werden, diese auch bis zum Schuleinritt
besuchen können.
Mit einem weiteren Neubau werden wiederum Plätze für U3
und Ü3-Kinder geschaffen. Es ist dabei nicht zu befürchten, dass Plätze
unbesetzt bleiben, da ausreichend Kinder vorhanden sind, die derzeit noch
keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen.
Durch die Schaffung einer zusätzlichen Einrichtung können die derzeit notwendigen Überbelegungen im Ü3-Bereich voraussichtlich abgebaut und zusätzliche Betreuungsplätze für U3-Kinder geschaffen werden. Zudem ist mittelfristig in den Bestandseinrichtungen eine Ausweitung des U3-Platzangebotes durch Veränderungen der derzeitigen Gruppenstrukturen denkbar. Infolge der Errichtung einer neuen Einrichtung entstehen zusätzliche Ü3-Plätze, so dass sich bei gleichbleibend hoher Anzahl zu versorgender Ü3-Kinder eine andere Verteilung der Kinder auf die vorhandenen Einrichtungen ergibt. Hierdurch entstehen Kapazitäten für eine Umwandlung von Gruppenstrukturen und somit zur Schaffung weiterer U3-Plätze in den bisher bestehenden Einrichtungen, die schon baulich für die U3-Betreuung qualifiziert sind.
Alternativen:
Der Jugendhilfeausschuss stellt für die Herrichtung der zweigruppigen Kindertageseinrichtung „Kreutzerhof“ Finanzmittel i. H. v. 130.000 € bereit und beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft der zweigruppigen Kindertageseinrichtung „Kreutzerhof“ an der Necklenbroicher Str. 74 in Meerbusch-Büderich dem Kindergarten 71 e. V. als Elterninitiative zu übertragen. Die Stadt Meerbusch übernimmt dabei, neben den gesetzlich vorgesehenen Anteilen, auch den Trägeranteil i. H. v. 4% an den Kindpauschalen und der förderfähigen Miete sowie mögliche übersteigenden Mietanteile für nicht förderfähige, aber zu mietende Flächen. Es wird zunächst eine Mietdauer von 5 Jahren mit einer Verlängerungsoption angestrebt.