Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2016/2017
Vorlage
FB2/0423/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1)      Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die im Kita-Jahr 2016/2017 noch zu deckenden Bedarfe zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf Bereitstellung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung, in Abstimmung mit den freien Trägern sowie den eigenen Einrichtungen, durch Ausschöpfen der Überbelegungsmöglichkeiten in den vorhandenen Gruppen sowie durch die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe als Übergangslösung im Mehrzweckraum einer städtischen Einrichtung im Ortsteil Büderich, sicherzustellen.

 

2)      Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit Vertretern der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH als Betreiberin der Kita „Nepomuk“ im Ortsteil Büderich, Gespräche über die Erweiterung des Gebäudes um eine sechste Gruppe aufzunehmen. Hierbei ist zu prüfen, ob die für die Stadt Meerbusch aus dem Förderprogramm des Landes NRW für die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder im Alter von über drei Jahren reservierten Mittel i. H. v. rd. 306.000 € ganz oder anteilig in diese Baumaßnahme einfließen können.

 

3)      Die Verwaltung wird zudem beauftragt, einen geeigneten Standort für die Errichtung einer weiteren Kindertageseinrichtung im Ortsteil Büderich zu suchen und die Ergebnisse, unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungs- und Betreibermodelle, in der nächsten Sitzung des       Jugendhilfeausschusses vorzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Verwaltungsseitig wurde in der Sitzung am 09.03.2016 bereits dargestellt, dass insbesondere im Ortsteil Büderich, aber auch insgesamt im Stadtgebiet Meerbusch, zusätzliche Betreuungsplätze benötigt werden. Zum Einen zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, aber zum Anderen auch im Bereich der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder.

 

Aktuell (Stand 18.05.2016) sind insgesamt 44 Kinder, die zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 als Ü3-Kinder gelten, noch nicht mit einem Kita-Platz versorgt. Hiervon kommt der überwiegende Teil aus Büderich. Bei den U3-Kindern können bisher 125 der im Kita-Navigator für eine Aufnahme bis Dezember 2016 vorgemerkten Kinder nicht mit einem Einrichtungsplatz versorgt werden. Wie bereits in einer früheren Vorlage berichtet, werden viele Kinder sehr frühzeitig für eine Aufnahme in einer Kita vorgemerkt. Sollte dann kein Platz in einer der gewünschten Kitas zur Verfügung stehen, wird die Kinderbetreuung häufig anderweitig organisiert, oder ein Elternteil bleibt länger als zunächst vorgesehen in Elternzeit. 

Es ist jedoch damit zu rechnen, dass rd. die Hälfte der Vormerkungen realisiert werden müssen. Hierzu stehen nach derzeitigem Stand in den Kitas keine weiteren Plätze mehr zur Verfügung und die Betreuung müsste in Tagespflege erfolgen.

 

Bei den in der Sitzung am 09.03.2016 vorgelegten Planungen wurde auch ein Anteil an Plätzen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien einkalkuliert. Grundlage hier war u. a. die Annahme, dass bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 Wohnraum für rd. 200 Personen am Eisenbrand fertig gestellt und bezogen wird. Nach aktuellem Stand wird frühestens Ende September 2016 Wohnraum für rd. 50 Personen fertig gestellt sein und bezogen werden können. Ob und in welchem Umfang hier Kinder im Kindergartenalter einziehen werden, ist unklar.

Sollte bis zum Ende des Jahres 2016 die Maßnahme insgesamt fertig gestellt und belegt werden, ist es ausreichend, Eltern und Kindern nach einer Eingewöhnungsphase zum Sommer 2017 einen Betreuungsplatz anzubieten.

 

Insgesamt ist hinsichtlich der Flüchtlingsproblematik festzustellen, dass die Unwägbarkeiten sehr groß sind und absolut unklar ist, welche Bedarfe für 3-6 jährige Kinder tatsächlich entstehen werden.

 

Aktuell führt die Realisierung der ausgewiesenen Neubaugebiete in Büderich (z.B. Böhler-Areal, Weißenberger Weg und Kanzlei) sowie der Zuzug junger Familien innerhalb des Altbestandes zu mehr U3/Ü3 Kindern. Im Hinblick auf diese zusätzlichen Bedarfe ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine zusätzliche Kindertageseinrichtung erforderlich ist.

 

Zur Deckung der mittelfristig entstehenden Bedarfe wurde im März 2016 verwaltungsseitig vorgeschlagen, die derzeit noch privat-gewerblich betriebene zweigruppige Kindertageseinrichtung „Kreutzerhof“ anzumieten und dort – zunächst für die Dauer von 5 Jahren, mit einer Verlängerungsoption – eine gesetzlich geförderte zweigruppige Kita einzurichten und die Trägerschaft an einen freien Träger zu vergeben.

In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 20.04.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, weitergehende Gespräche und Verhandlungen mit allen Beteiligten zu führen, mit dem Ziel, die Trägerschaft der zweigruppigen Kindertageseinrichtung „Kreutzerhof“ dem Kindergarten 71 e. V. als Elterninitiative zu übertragen.

 

Nachdem die Vertreter des KiGa 71 e. V. die Einrichtung auch mit ihrer Architektin besichtigt haben, wurde seitens des Vorstandes eine Kostenschätzung für die Durchführung der aus seiner Sicht zur Weiterführung des Betriebes notwendigsten Sanierungs- und Renovierungsarbeiten erstellt und in einem Gespräch mit Vertretern der Verwaltung erörtert.

 

 

Die Einrichtung verfügt derzeit zwar über eine gültige Betriebserlaubnis, ist jedoch auch aus Sicht der Verwaltung in jedem Fall renovierungs-/sanierungsbedürftig.

Über Art und Umfang der notwendigen Arbeiten herrscht mit dem interessierten Träger weitgehende Einigkeit, insbesondere als es um Sicherheitsaspekte für die Kinder, sowie notwendige Arbeiten im Bereich der Sanitäranlagen, sowie allgemeiner Schönheitsreparaturen geht. So würde bspw. insgesamt ein Betrag von rd. 21.000 € für Malerarbeiten benötigt, weitere 14.000 € für die Herrichtung der Sanitärbereiche (Austausch von Waschbecken, Toiletten, Einrichtung Wickelbereich mit Wasseranschluss etc.), die Nachrüstung von Fingerklemmschutz, der derzeit noch nicht an allen Türen vorhanden ist, sowie die Renovierung des Haupttreppenhauses, damit dies auch für die unter dreijährigen Kinder keine Gefahr darstellt (Änderung des Stufenbelages, fester Handlauf etc.), machen insgesamt rd. 10.000 € Kosten aus.

 

Die Vermieter wurden verwaltungsseitig gebeten nachzuweisen, dass die in regelmäßigen Abständen erforderlichen Prüfungen der Elektrik stattgefunden haben sowie die Ergebnisse der ebenfalls regelmäßig durchzuführenden Wasserkontrollen an allen Entnahmestellen des Hauses. Diese Nachweise wurden bislang noch nicht erbracht. Die Architektin des KiGa 71 e. V. hat daher auch Kosten für mögliche Neuinstallationen der Elektrik einkalkuliert.

 

Hinzu kommen die Kosten für eine Küche, in der das Mittagessen für die Kinder selbst zubereitet werden kann. Derzeit wird die Einrichtung mit verzehrfertigem Essen versorgt. In der zu mietenden Fläche gibt es derzeit keine Küche, die sich für die Zubereitung frisch gekochter Mahlzeiten eignet. Es gibt lediglich kleine Küchenzeilen in den Gruppenräumen bzw. eine Teeküche im OG.

Eine der elementaren Inhalte der Konzeption des KiGa 71 e. V. ist jedoch die Versorgung der Kinder mit einem frisch zubereiteten Mittagessen. Darauf möchte der Träger keinesfalls verzichten. Da im OG die Möglichkeit bestehen würde eine Küche zu installieren, ohne Änderungen in der Raumaufteilung vorzunehmen und somit das Brandschutzkonzept zu gefährden, möchte der Träger dies in jedem Fall realisieren. Hierfür fallen Kosten i. H. v. 10  – 15.000 € an.

 

Hinsichtlich der Einrichtungsgegenstände (Tische, Stühle, Schränke etc.) würde der Kiga 71 e. V. aus dem Fundus seiner beiden vorhandenen Einrichtungen schöpfen und ggf. auch noch Mobiliar aus städtischen Einrichtungen nutzen können. Ergänzende Anschaffungen wie Matratzen, Bettzeug, Regale, Spiel- und Beschäftigungsmaterial wurden noch einmal mit rd. 10.000 € veranschlagt.

 

Unter Hinzurechnung der Mehrwertsteuer wäre summarisch ein Betrag i. H. v. rd. 130.000 € zu investieren.

 

Ob und inwieweit sich die Vermieter noch an den Kosten für die Renovierung der Sanitärbereiche oder ggf. der Elektrik beteiligen würden, ist noch zu klären. Die förderfähige Miete pro Quadratmeter liegt im Kita-Jahr 2016/2017 bei 8,22 €. In den Vorgesprächen haben die Vermieter signalisiert, dass sie bereit wären, die Einrichtung incl. Außengelände zu diesem Preis zu vermieten, würden jedoch dann keine großen Investitionen mehr durchführen wollen.

 

Verwaltungsseitig besteht die Auffassung, dass der Betrag von rd. 130.000 € eine sehr hohe Investition darstellen würde, im Hinblick auf die geplante Nutzungsdauer von 5 Jahren. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar, ob die Vermieter das Gebäude nicht nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer einer anderweitigen Nutzung zuführen möchten.

 

Im Übrigen wird auf Dauer diese zweigruppige zusätzliche Einrichtung nicht ausreichen, um die bestehenden Bedarfe – insbesondere für Kinder im Alter von unter drei Jahren – zu decken. Mit der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sowie auch infolge der geltenden Regelungen zum Elterngeld, möchten zunehmend mehr junge Eltern, vornehmlich Mütter, ihre Kinder frühzeitig in eine Fremdbetreuung geben, um wieder ihrer Berufstätigkeit nachgehen zu können.

 

 

Verwaltungsseitig wird infolge der aktuellen Entwicklung empfohlen, von dem Betrieb der Einrichtung Kreutzerhof Abstand zu nehmen und statt dessen die im kommenden Jahr bestehenden und derzeit noch nicht gedeckten Bedarfe im Ü3-Bereich über die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe im Mehrzweckraum einer städtischen Einrichtung im Ortsteil Büderich, sowie in Abstimmung mit den freien Trägern und den Leiterinnen der eigenen Einrichtungen, durch Ausschöpfen der gesetzlich zulässigen Überbelegungsmöglichkeiten zu decken und parallel Möglichkeiten der Schaffung dauerhaft zusätzlicher Plätze zu forcieren. Innerhalb des Stadtgebietes Meerbusch könnten nach derzeitigem Stand noch rd. 40 Kinder im Rahmen der Überbelegung aufgenommen werden. Um die Gruppen nicht zu groß werden zu lassen ist hierbei nur die Überbelegung mit einem Kind pro Gruppe geplant.

Durch die Einrichtung einer Übergangsgruppe in der städt. Einrichtung können weitere 15 – 20 Plätze geschaffen werden. Darüber hinaus steht ab Februar 2017 in Osterath in der „neuen Knirpsmühle“ eine zusätzliche Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren zur Verfügung.

 

Im Rahmen des U3-Ausbaus wurden seit 2009 nahezu alle Bestandseinrichtungen durch An-, Um- und Neubauten für die Betreuung von Kindern im Alter von unter drei Jahren qualifiziert, so dass die Schaffung weiterer U3 Plätze durch An- und Umbau an diesen Einrichtungen nicht mehr möglich ist.

 

Die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH betreibt seit dem 01.01.2014 eine neu gebaute, fünfgruppige Einrichtung in Büderich „Am Flehkamp“. Die Statik des Gebäudes wurde seinerzeit so gestaltet, dass der Anbau eines sechsten Gruppenbereiches im ersten OG möglich wäre. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens für die Trägerschaft der Einrichtung „Kreutzerhof“ wurde seitens des Trägers angeboten, diesen Ausbau vorzunehmen und die Einrichtung somit dauerhaft sechsgruppig zu betreiben.

 

Hierbei ist zu prüfen, ob die Inanspruchnahme der für die Stadt Meerbusch reservierten Fördermittel für die Schaffung von Ü3-Plätzen i. H. v. rd. 306.000 € sinnvoll ist, da diese Investition bei der Förderung der Mietzahlung angerechnet und somit die anrechnungsfähige Miete vermindert wird. Dies ist für den Investor nicht unbedingt attraktiv.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese Maßnahme geeignet ist, zeitnah zu einer Entlastung im Stadtteil Büderich beizutragen und würde gerne zu einer Realisierung dieses Vorhabens kommen.

 

Zudem ist der Neubau einer weiteren 4 – 5 gruppigen Einrichtung erforderlich. Diese Einrichtung sollte – wie alle bisher realisierten Neubauten - baulich so konzipiert werden, dass in allen Gruppenbereichen auch Kinder im Alter von unter drei Jahren betreut werden könnten, d. h. jeder Gruppenbereich sollte über zwei Nebenräume verfügen und die Sanitäranlagen sollten entsprechende Wickelbereiche ausweisen.

 

Derzeit können noch nicht alle in den letzten Jahren neu entstandenen U3 Plätze vollständig für die Betreuung von U3-Kindern genutzt werden, da vorrangig die Kinder im Alter von über drei Jahren mit Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz zu versorgen sind. Schließlich sind die Gruppen- und Altersstrukturen so beschaffen, dass Kinder, die im Alter von unter drei Jahren in einer Kita aufgenommen werden, diese auch bis zum Schuleinritt besuchen können.

 

Mit einem weiteren Neubau werden wiederum Plätze für U3 und Ü3-Kinder geschaffen. Es ist dabei nicht zu befürchten, dass Plätze unbesetzt bleiben, da ausreichend Kinder vorhanden sind, die derzeit noch keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen.

 

 

 

 

 

 

Durch die Schaffung einer zusätzlichen Einrichtung können die derzeit notwendigen Überbelegungen im Ü3-Bereich voraussichtlich abgebaut und zusätzliche Betreuungsplätze für U3-Kinder geschaffen werden. Zudem ist mittelfristig in den Bestandseinrichtungen eine Ausweitung des U3-Platzangebotes durch Veränderungen der derzeitigen Gruppenstrukturen denkbar. Infolge der Errichtung einer neuen Einrichtung entstehen zusätzliche Ü3-Plätze, so dass sich bei gleichbleibend hoher Anzahl zu versorgender Ü3-Kinder eine andere Verteilung der Kinder auf die vorhandenen Einrichtungen ergibt. Hierdurch entstehen Kapazitäten für eine Umwandlung von Gruppenstrukturen und somit zur Schaffung weiterer U3-Plätze in den bisher bestehenden Einrichtungen, die schon baulich für die U3-Betreuung qualifiziert sind.


Alternativen:

 

Der Jugendhilfeausschuss stellt für die Herrichtung der zweigruppigen Kindertageseinrichtung „Kreutzerhof“ Finanzmittel i. H. v. 130.000 € bereit und beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft der zweigruppigen Kindertageseinrichtung „Kreutzerhof“ an der Necklenbroicher Str. 74 in Meerbusch-Büderich dem Kindergarten 71 e. V. als Elterninitiative zu übertragen. Die Stadt Meerbusch übernimmt dabei, neben den gesetzlich vorgesehenen Anteilen, auch den Trägeranteil i. H. v. 4% an den Kindpauschalen und der förderfähigen Miete sowie mögliche übersteigenden Mietanteile für nicht förderfähige, aber zu mietende Flächen. Es wird zunächst eine Mietdauer von 5 Jahren mit einer Verlängerungsoption angestrebt.