Betreff
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung eines Fahrzeuges für die Mobile Offene Jugendarbeit der Kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer
Vorlage
FB2/0421/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer im Jahr 2017 einen 50 % Investitionskostenzuschuss in Höhe von max. 9.250 € zur Anschaffung des Fahrzeugs und dessen Ausbaus für die mobile Offene Kinder- und Jugendarbeit in Meerbusch zu gewähren und im Rahmen der Haushaltsetatberatungen für das Jahr 2017 die erforderlichen Mittel bereitzustellen.


Sachverhalt:

Die kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer hat sich entschieden, ein mobiles Jugendangebot für ihren Zuständigkeitsbereich (alle Meerbuscher Ortsteile ohne Büderich) umzusetzen. Das Konzept wurde dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 13.05.2015 vorgelegt. Weiterhin hat sich die Leiterin der offenen Jugendarbeit, Frau Julia Lehmann, in der Sitzung am 09.03.2016 persönlich vorgestellt und die vorgesehene Umsetzung des Konzeptes erläutert. Zentraler Bestandteil ist ein für die Jugendarbeit geeignetes Fahrzeug, um die jungen Menschen an ihren „informellen“ Treffpunkten aufsuchen und dort konkrete Angebote machen zu können.

Die Kirchengemeinde wird das mobile Angebot für die Dauer von 2 Jahren in eigener Trägerschaft umsetzen. Danach ist es das erklärte Ziel des Trägers, die mobile aufsuchende Jugendarbeit langfristig in das Trägerwerk für kirchliche Jugendarbeit im Bistum Aachen zu übergeben. Es ist daher von einer nachhaltigen und langfristig angelegten Arbeit auszugehen.

Die Kirchengemeinde erhält für die Mobile Offene Jugendarbeit Personal-, Betriebs- und Programmkosten in Höhe von derzeit rd. 55.000 € jährlich.

Auch bei der geplanten Anschaffung eines geeigneten Fahrzeuges für die Mobile Offene Jugendarbeit soll die Kirchengemeinde Hildegundis von Meer durch die Stadt Meerbusch finanziell unterstützt werden.

Dies ist nach den Richtlinien des gültigen Kinder- und Jugendförderplanes im Rahmen einer Investitionskostenförderung (Förderrichtlinie V. Abs. a) Abschnitt b.- Seite 78) möglich.

Investitionskostenzuschüsse müssen bis zum 15.06. des laufenden Jahres für die Haushaltsplanungen des Folgejahres beantragt werden. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der anerkannten Kosten, die sich nach Abzug von Zuschüssen Dritter und / oder Spenden ergeben. Über die Bewilligung des Antrages entscheidet der Jugendhilfeausschuss auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung im Jahr nach der Antragstellung unter der Voraussetzung, dass die Mittel in der städt. Haushaltssatzung zur Verfügung gestellt wurden.

Um der Kirchengemeinde die vollständige Umsetzung des vom Jugendhilfeausschuss und im Rahmen der Jugendhilfeplanung erwünschten mobilen Konzeptes durch den Kauf eines Fahrzeuges schnellstens zu ermöglichen, soll bereits in diesem Jahr eine verbindliche Entscheidung des Jugendhilfeausschusses über eine Zuschussgewährung im Jahr 2017 herbei geführt werden.

Die kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer hat am 17.05.2016 einen Antrag auf Investitionskostenförderung nach dem gültigen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch vorgelegt. Der Antrag ist somit fristgerecht für den Haushalt 2017 eingegangen. Nach dem vorgelegten Finanzierungsplan belaufen sich die Kosten für die Fahrzeugbeschaffung auf 10.000 € und für den entsprechenden Innenausbau auf rd. 8.500 €. Somit entstehen Gesamtkosten von 18.500 €, davon 50% = Fördersumme von max. 9.250 €.

In den Haushalt 2017 müssten Mittel in Höhe von 9.250 € eingestellt werden. Die Beratungen des Haushaltes 2017 durch den Ausschuss und den Rat der Stadt Meerbusch und die letztendliche Genehmigung des Haushaltes durch den Landrat des Rhein-Kreis Neuss müssten dann jedoch bis zu einer Auszahlung der Fördersumme abgewartet werden. Die Auszahlung erfolgt ohne weitere Beratung im Jugendhilfeausschuss durch die Verwaltung.

Rückforderung des Zuschusses

Der Zuschuss ist ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn festgestellt wird, dass das hiermit finanzierte Fahrzeug seinem Zweck entfremdet verwendet wird.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt 2017:

Die Kosten belaufen sich für das Jahr 2017 auf max. 9.250 €; die Mittel müssen im Rahmen des Haushaltes 2017 bei Produktsachkonto 060 362 010 / 53180010 bereitgestellt werden.


Alternativen:

Die kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer kann das Konzept der Mobilen Offenen Jugendarbeit nicht wie vorgesehen umsetzen.