Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der kath.
Kirchengemeinde Hildegundis von Meer im Jahr 2017 einen 50 %
Investitionskostenzuschuss in Höhe von max. 9.250 € zur Anschaffung des
Fahrzeugs und dessen Ausbaus für die mobile Offene Kinder- und Jugendarbeit in
Meerbusch zu gewähren und im Rahmen der Haushaltsetatberatungen für das Jahr
2017 die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Sachverhalt:
Die
kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer hat sich entschieden, ein mobiles
Jugendangebot für ihren Zuständigkeitsbereich (alle Meerbuscher Ortsteile ohne
Büderich) umzusetzen. Das Konzept wurde dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung
am 13.05.2015 vorgelegt. Weiterhin hat sich die Leiterin der offenen
Jugendarbeit, Frau Julia Lehmann, in der Sitzung am 09.03.2016 persönlich
vorgestellt und die vorgesehene Umsetzung des Konzeptes erläutert. Zentraler
Bestandteil ist ein für die Jugendarbeit geeignetes Fahrzeug, um die jungen
Menschen an ihren „informellen“ Treffpunkten aufsuchen und dort konkrete
Angebote machen zu können.
Die
Kirchengemeinde wird das mobile Angebot für die Dauer von 2 Jahren in eigener
Trägerschaft umsetzen. Danach ist es das erklärte Ziel des Trägers, die mobile
aufsuchende Jugendarbeit langfristig in das Trägerwerk für kirchliche
Jugendarbeit im Bistum Aachen zu übergeben. Es ist daher von einer nachhaltigen
und langfristig angelegten Arbeit auszugehen.
Die
Kirchengemeinde erhält für die Mobile Offene Jugendarbeit Personal-, Betriebs-
und Programmkosten in Höhe von derzeit rd. 55.000 € jährlich.
Auch bei der geplanten
Anschaffung eines geeigneten Fahrzeuges für die Mobile Offene Jugendarbeit soll
die Kirchengemeinde Hildegundis von Meer durch die Stadt Meerbusch finanziell
unterstützt werden.
Dies ist nach den Richtlinien des gültigen Kinder- und Jugendförderplanes im Rahmen einer Investitionskostenförderung (Förderrichtlinie V. Abs. a) Abschnitt b.- Seite 78) möglich.
Investitionskostenzuschüsse müssen bis zum 15.06. des laufenden Jahres für die Haushaltsplanungen des Folgejahres beantragt werden. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der anerkannten Kosten, die sich nach Abzug von Zuschüssen Dritter und / oder Spenden ergeben. Über die Bewilligung des Antrages entscheidet der Jugendhilfeausschuss auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung im Jahr nach der Antragstellung unter der Voraussetzung, dass die Mittel in der städt. Haushaltssatzung zur Verfügung gestellt wurden.
Um der Kirchengemeinde die
vollständige Umsetzung des vom Jugendhilfeausschuss und im Rahmen der
Jugendhilfeplanung erwünschten mobilen Konzeptes durch den Kauf eines
Fahrzeuges schnellstens zu ermöglichen, soll bereits in diesem Jahr eine
verbindliche Entscheidung des Jugendhilfeausschusses über eine
Zuschussgewährung im Jahr 2017 herbei geführt werden.
Die
kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer hat am 17.05.2016 einen Antrag auf
Investitionskostenförderung nach dem gültigen Kinder- und Jugendförderplan der
Stadt Meerbusch vorgelegt. Der Antrag ist somit fristgerecht für den Haushalt 2017
eingegangen. Nach dem vorgelegten Finanzierungsplan belaufen sich die Kosten
für die Fahrzeugbeschaffung auf 10.000 € und für den entsprechenden Innenausbau
auf rd. 8.500 €. Somit entstehen Gesamtkosten von 18.500 €, davon 50% =
Fördersumme von max. 9.250 €.
In den Haushalt 2017 müssten Mittel in Höhe von 9.250 € eingestellt werden. Die Beratungen des Haushaltes 2017 durch den Ausschuss und den Rat der Stadt Meerbusch und die letztendliche Genehmigung des Haushaltes durch den Landrat des Rhein-Kreis Neuss müssten dann jedoch bis zu einer Auszahlung der Fördersumme abgewartet werden. Die Auszahlung erfolgt ohne weitere Beratung im Jugendhilfeausschuss durch die Verwaltung.
Rückforderung
des Zuschusses
Der Zuschuss ist ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn festgestellt wird, dass das hiermit finanzierte Fahrzeug seinem Zweck entfremdet verwendet wird.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt 2017:
Die Kosten belaufen sich für das Jahr 2017 auf max. 9.250 €; die Mittel müssen im Rahmen des
Haushaltes 2017 bei Produktsachkonto 060 362 010 / 53180010 bereitgestellt
werden.
Alternativen:
Die kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer kann das
Konzept der Mobilen Offenen Jugendarbeit nicht wie vorgesehen umsetzen.