Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt dem Gestaltungsplan (Stand Mai 2016) zu und
beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
in Form einer Bürgerbeteiligung mit Versammlung durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung am 28. April 2016 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 in Meerbusch-Lank-Latum im Bereich Am Alten Teich beschlossen.
Die Verwaltung ist beauftragt worden, den in der Sitzung vorgestellten Gestaltungsplan zu überarbeiten. Es wurde mehrheitlich eine Bebauung mit 3 x 4 Häuser beschlossen.
Der jetzt vorgelegte Entwurf sieht dies vor.
Um das Bauleitplanverfahren weiter führen zu können ist der Beschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Grundlage der Beteiligung ist der Gestaltungsplan, der in der Sitzung vorgestellt wird.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
Keine