Betreff
EU-Wasserrahmenrichtlinie- Vorstellung der Umsetzungsfahrpläne
Vorlage
FB5/246/2012
Aktenzeichen
5/66.20-01 UN
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zu den Umsetzungsfahrplänen für das Gewässer Stingesbach zur Kenntnis und erklärt seine Absicht, an dem Gewässer Stingesbach Maßnahmen nach dem Umsetzungsfahrplan in den nächsten Jahren auszuführen und dafür entsprechende finanzielle Mittel im Haushalt bereit zu stellen.

 


Sachverhalt:

 

Mit der Wasserrahmenrichtlinie gab die Europäische Union im Jahre 2000 einen Handlungsplan vor, der auf eine ökologisch orientierte Entwicklung der Gewässer abzielt. Aufgrund dieser Vorgabe wurden vom Land NRW Gewässersteckbriefe für Gewässer ab einer gewissen Größe erstellt und es wurden für diese Gewässer behördenverbindliche Maßnahmenprogramme/Bewirtschaftungspläne festgelegt. Im Stadtgebiet Meerbusch sind die Gewässer Stingesbach, Mühlenbach und Bursbach betroffen. Die Stadt Meerbusch ist zuständig für den Stingesbach, der Deichverband Meerbusch- Lank für die beiden übrigen Gewässer.

Die Beurteilung der Gewässer erfolgte nach mehrereren Kriterien wie z.B. der biologischen Gewässergüte, der Belastung durch Pflanzenschutzmittel und Metalle, dem Vorhandensein von Kleinlebewesen und Fischen etc.. Der Stingesbach, wie auch der Mühlenbach und der Bursbach, wurde als erheblich veränderte Gewässer eingestuft mit dem Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, ein möglichst gutes ökologisches Potential zu schaffen. Dieses Ziel gilt als erreicht, wenn alles Machbare erledigt worden ist, ohne die vorhandene Nutzung erheblich einzuschränken.

In den Gewässersteckbriefen wurde festgelegt, was generell als übergeordnete Maßnahmen gemacht werden muß, z. B. hinsichtlich Morphologie, d. h. der ökologischen Gestaltung. Die Sollvorgaben für den Stingesbach sind eine bessere Durchgängigkeit und eine Verbesserung der Hydromorphologie mit den drei Kriterien: Wasserführung, Fließverhalten und Gewässergestalt/-struktur. Diese o.g. Ziele sind durch die vorgestellten Umsetzungspläne für jedes Gewässer jeweils mit Inhalten zu füllen. Diese Umsetzungsfahrpläne beabsichtigt das Land NRW nach den dann neuesten Sach – und Realisierungsständen fortzuschreiben. Zur Zeit stellen die Umsetzungsfahrpläne Absichtserklärungen mit einem groben Zeit- und Kostenrahmen dar.

Die Umsetzungsfahrpläne sind für das gesamte Land NRW durch die ( für die einzelnen Gewässerplanungseinheiten gebildeten) Kooperationsleitungen ( in diesem Fall die Untere Wasserbehörde des Kreises Neuss) dem zuständigen Umweltministerium MKULNV bis zum 31.3.2012 vorzulegen und bis zum Jahresende europaweit in Brüssel einzureichen.

Die Maßnahmen in den Umsetzungsfahrplänen für die drei Meerbuscher Gewässer wurden durch örtliche Begehung entwickelt und unter den Aspekten zu erreichendes gutes ökologisches Potential und Machbarkeit definiert. Für die einzelnen Gewässerabschnitte wurden nach dem Strahlwirkungskonzept NRW eine Abfolge von guten und schlechten Teilstrecken festgelegt und es wird versucht eine Ausdehnung der guten Abschnitte zu erreichen. Über sogenannte Trittsteine (ökologische Erholungsinseln) und Strahlursprünge (ökologische Maßnahme mit Strahlwirkung über den eigenen Bereich hinaus) soll ein Netz von naturnahen Abschnitten entstehen. Am Stingesbach ist beispielsweise der Waldabschnitt am Eisenbrand ein Positivum. Durch Anlegung von Uferrandstreifen und Vergrößerung von Durchlässen wird ein Ausstrahlen auf die bislang negativ zu beurteilenden Abschnitte am Rand der Wohnbebauung beabsichtigt. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sind in den Listen und Plänen für die Umsetzungsfahrpläne aufgeführt.

Zur Erarbeitung der Umsetzungsfahrpläne fanden beim Kreis Neuss 2 Workshops statt, an denen die gewässerunterhaltungspflichtigen Körperschaften, die Bezirksregierung Düsseldorf, der Kreis Neuss, große Flächenbewirtschafter und Interessengruppen wie z. B. der NABU teilnahmen. Die in die Umsetzungsfahrpläne aufgenommenen Maßnahmen wurden unter den Teilnehmern einvernehmlich abgestimmt. Im Rahmen der Abstimmung wurden insbesondere Realisierbarkeit und Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen geprüft. So wurde auf die Erneuerung eines Durchlasses unter der A 52 verzichtet, weil die Kosten zu hoch und der ökologische Nutzen zu gering sind. Bei der Freilegung des verrohrten Abschnittes des Stingesbaches auf der Poststraße wurde noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Die Maßnahme ist wegen der hohen Kosten im weiteren Procedere nochmals zu prüfen.

Die Gesamtkosten (grobe Kostenschätzung) für die Maßnahmen aus dem Umsetzungsfahrplan für den Stingesbach belaufen sich auf 440.000 € verteilt bis zum Jahr 2027. Davon entfallen nach derzeitigem Stand der Bezuschussung (80 % der Maßnahmenkosten werden bezuschusst) 20%, d,h. 88.000 € auf die Stadt Meerbusch.

2010 bis 2012: Kosten: 24.000 €            Kostenanteil Meerbusch: 4.800 €

2013 bis 2018: Kosten: 254.000 Kostenanteil Meerbusch: 50.800 €

2019 bis 2027: Kosten: 162.000 Kostenanteil Meerbusch: 32.400 €

Zum Vergleich:

Gesamtkosten Mühlenbach 882.800 €

Gesamtkosten Bursbach 907.000 €

Die beiden letztgenannten Maßnahmen werden vom Deichverband Meerbusch-Lank durchgeführt.

 

Die vorgesehenen Maßnahmen verteilen sich bis zum Jahr 2027 und können bei den weiteren Fortschreibungen der Umsetzungsfahrpläne neu sortiert werden.

  • 1. Stufe: Maßnahmen bis 2012, wie z.B. die Entfernung des Absturzes beim Deichdurchlaß des Stingesbaches im Zuge der Deichsanierung Büderich
  • 2. Stufe: Maßnahmen bis 2018
  • 3. Stufe: Maßnahmen bis 2027

 

Als wesentliche und grundsätzliche Maßnahmen sind bei allen 3 Gewässern im Stadtgebiet folgende Schwerpunkte vorgesehen:

  • Uferrandstreifen anlegen
  • Profile aufweiten
  • Durchlässe weiter verbessern
  • ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung

Diesen Zielen stehen vor allem 2 Gegebenheiten entgegen:

  • Grundstücksverfügbarkeit
  • Einengung der Gewässer im besiedelten Stadtbereich

 

Die Maßnahmen aus den Umsetzungsfahrplänen werden vom Land NRW bezuschußt. Die genauen Angaben hierzu sind in den Maßnahmenlisten aufgeführt.

 

 

Lösung:

 

Die Verwaltung schlägt vor, den im Bau- und Umweltausschuss vorgestellten Umsetzungsfahrplänen nach Wasserrahmenrichtlinie zuzustimmen und für die nächsten Jahre die erforderlichen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen bereit zu stellen.