Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zu den Umsetzungsfahrplänen für das Gewässer Stingesbach zur Kenntnis und erklärt seine Absicht, an dem Gewässer Stingesbach Maßnahmen nach dem Umsetzungsfahrplan in den nächsten Jahren auszuführen und dafür entsprechende finanzielle Mittel im Haushalt bereit zu stellen.
Sachverhalt:
Mit der Wasserrahmenrichtlinie gab die
Europäische Union im Jahre 2000 einen Handlungsplan vor, der auf eine ökologisch
orientierte Entwicklung der Gewässer abzielt. Aufgrund dieser Vorgabe wurden
vom Land NRW Gewässersteckbriefe für Gewässer ab einer gewissen Größe erstellt
und es wurden für diese Gewässer behördenverbindliche
Maßnahmenprogramme/Bewirtschaftungspläne festgelegt. Im Stadtgebiet Meerbusch
sind die Gewässer Stingesbach, Mühlenbach und Bursbach betroffen. Die Stadt
Meerbusch ist zuständig für den Stingesbach, der Deichverband Meerbusch- Lank
für die beiden übrigen Gewässer.
Die Beurteilung der Gewässer erfolgte nach
mehrereren Kriterien wie z.B. der biologischen Gewässergüte, der Belastung
durch Pflanzenschutzmittel und Metalle, dem Vorhandensein von Kleinlebewesen
und Fischen etc.. Der Stingesbach, wie auch der Mühlenbach und der Bursbach,
wurde als erheblich veränderte Gewässer eingestuft mit dem Ziel der
Wasserrahmenrichtlinie, ein möglichst gutes ökologisches Potential zu schaffen.
Dieses Ziel gilt als erreicht, wenn alles Machbare erledigt worden ist, ohne
die vorhandene Nutzung erheblich einzuschränken.
In den Gewässersteckbriefen wurde festgelegt, was
generell als übergeordnete Maßnahmen gemacht werden muß, z. B. hinsichtlich
Morphologie, d. h. der ökologischen Gestaltung. Die Sollvorgaben für den
Stingesbach sind eine bessere Durchgängigkeit und eine Verbesserung der
Hydromorphologie mit den drei Kriterien: Wasserführung, Fließverhalten und
Gewässergestalt/-struktur. Diese o.g. Ziele sind durch die vorgestellten
Umsetzungspläne für jedes Gewässer jeweils mit Inhalten zu füllen. Diese
Umsetzungsfahrpläne beabsichtigt das Land NRW nach den dann neuesten Sach – und
Realisierungsständen fortzuschreiben. Zur Zeit stellen die Umsetzungsfahrpläne
Absichtserklärungen mit einem groben Zeit- und Kostenrahmen dar.
Die Umsetzungsfahrpläne sind für das gesamte Land
NRW durch die ( für die einzelnen Gewässerplanungseinheiten gebildeten)
Kooperationsleitungen ( in diesem Fall die Untere Wasserbehörde des Kreises
Neuss) dem zuständigen Umweltministerium MKULNV bis zum 31.3.2012 vorzulegen
und bis zum Jahresende europaweit in Brüssel einzureichen.
Die Maßnahmen in den Umsetzungsfahrplänen für die
drei Meerbuscher Gewässer wurden durch örtliche Begehung entwickelt und unter
den Aspekten zu erreichendes gutes ökologisches Potential und Machbarkeit
definiert. Für die einzelnen Gewässerabschnitte wurden nach dem
Strahlwirkungskonzept NRW eine Abfolge von guten und schlechten Teilstrecken
festgelegt und es wird versucht eine Ausdehnung der guten Abschnitte zu
erreichen. Über sogenannte Trittsteine (ökologische Erholungsinseln) und
Strahlursprünge (ökologische Maßnahme mit Strahlwirkung über den eigenen
Bereich hinaus) soll ein Netz von naturnahen Abschnitten entstehen. Am
Stingesbach ist beispielsweise der Waldabschnitt am Eisenbrand ein Positivum.
Durch Anlegung von Uferrandstreifen und Vergrößerung von Durchlässen wird ein
Ausstrahlen auf die bislang negativ zu beurteilenden Abschnitte am Rand der
Wohnbebauung beabsichtigt. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sind in den
Listen und Plänen für die Umsetzungsfahrpläne aufgeführt.
Zur Erarbeitung der Umsetzungsfahrpläne fanden
beim Kreis Neuss 2 Workshops statt, an denen die
gewässerunterhaltungspflichtigen Körperschaften, die Bezirksregierung
Düsseldorf, der Kreis Neuss, große Flächenbewirtschafter und Interessengruppen
wie z. B. der NABU teilnahmen. Die in die Umsetzungsfahrpläne aufgenommenen
Maßnahmen wurden unter den Teilnehmern einvernehmlich abgestimmt. Im Rahmen der
Abstimmung wurden insbesondere Realisierbarkeit und Verhältnismäßigkeit von
Kosten und Nutzen geprüft. So wurde auf die Erneuerung eines Durchlasses unter
der A 52 verzichtet, weil die Kosten zu hoch und der ökologische Nutzen zu
gering sind. Bei der Freilegung des verrohrten Abschnittes des Stingesbaches
auf der Poststraße wurde noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Die
Maßnahme ist wegen der hohen Kosten im weiteren Procedere nochmals zu prüfen.
Die Gesamtkosten (grobe Kostenschätzung) für die
Maßnahmen aus dem Umsetzungsfahrplan für den Stingesbach belaufen sich auf
440.000 € verteilt bis zum Jahr 2027. Davon entfallen nach derzeitigem Stand
der Bezuschussung (80 % der Maßnahmenkosten werden bezuschusst) 20%, d,h.
88.000 € auf die Stadt Meerbusch.
2010 bis 2012: Kosten: 24.000 € Kostenanteil Meerbusch: 4.800 €
2013 bis 2018: Kosten: 254.000 Kostenanteil Meerbusch: 50.800 €
2019 bis 2027: Kosten: 162.000 Kostenanteil Meerbusch: 32.400 €
Zum Vergleich:
Gesamtkosten Mühlenbach 882.800 €
Gesamtkosten Bursbach 907.000 €
Die beiden letztgenannten Maßnahmen werden vom
Deichverband Meerbusch-Lank durchgeführt.
Die vorgesehenen Maßnahmen verteilen sich bis zum
Jahr 2027 und können bei den weiteren Fortschreibungen der Umsetzungsfahrpläne
neu sortiert werden.
- 1. Stufe: Maßnahmen bis 2012, wie z.B. die
Entfernung des Absturzes beim Deichdurchlaß des Stingesbaches im Zuge der
Deichsanierung Büderich
- 2. Stufe: Maßnahmen bis 2018
- 3. Stufe: Maßnahmen bis 2027
Als wesentliche und grundsätzliche Maßnahmen sind
bei allen 3 Gewässern im Stadtgebiet folgende Schwerpunkte vorgesehen:
- Uferrandstreifen anlegen
- Profile aufweiten
- Durchlässe weiter verbessern
- ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung
Diesen Zielen stehen vor allem 2 Gegebenheiten
entgegen:
- Grundstücksverfügbarkeit
- Einengung der Gewässer im besiedelten
Stadtbereich
Die Maßnahmen aus den Umsetzungsfahrplänen werden
vom Land NRW bezuschußt. Die genauen Angaben hierzu sind in den Maßnahmenlisten
aufgeführt.
Lösung:
Die Verwaltung schlägt vor, den im Bau- und Umweltausschuss vorgestellten Umsetzungsfahrplänen nach Wasserrahmenrichtlinie zuzustimmen und für die nächsten Jahre die erforderlichen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen bereit zu stellen.