Betreff
Weiterentwicklung der Integrationsstrukturen in Meerbusch
Vorlage
FB2/0398/2016/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

I.      Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Handlungsfelder für eine Integration inMeerbusch zu beschreiben und unter Berücksichtigung eines Konzeptes die Integrationsstrukturen in der Stadt weiterzuentwickeln.

II.      Der Verein „Meerbusch hilft e.V.“ erhält für Zwecke der Flüchtlingshilfe, insbesondere in den Stadtteilen Osterath, Strümp, Bösinghoven sowie Lank-Latum und den Rheingemeinden eine Projektmittelpauschale in Höhe von 30.000,00€ jährlich, dabei wird eine stadtweite Kooperation aller in der Flüchtlingshilfe aktiven Träger ausdrücklich gewünscht. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Träger „Meerbusch hilft e.V.“ zu schließen.

 


Sachverhalt:

Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung am 7. April 2016 vertagt, um die umfangreichen Informationen aus der Vorstellungsrunde, der in der Flüchtlingshilfe tätigen Träger, in den Fraktionen zu erörtern.

 

Zur Umsetzung des ersten Beschlusses wird die Verwaltung die im Stellenplan ausgewiesene Stelle 02/07//-0040, wie im Haupt- und Finanzausschuss vorgetragen, zeitnah ausschreiben und besetzen.

 

Der Verein „Meerbusch hilft e.V.“ hat in seiner  Präsentation der vielfältigen von ihm wahrgenommenen Aufgaben in der Flüchtlingshilfe, seinen großen zeitlichen und organisatorischen Aufwand als Träger dargelegt und auch gegenüber der Verwaltung und Politik seine Grenzen der Leistungsfähigkeit ohne weitergehende Unterstützung erklärt (s. Anlage). Mit Datum vom 22.04.2016 hat „Meerbusch hilft e.V.“ die Bürgermeisterin, die Fraktionen des Rates und den Vorsitzenden des Sozialausschusses zwecks Übernahme von Personalkosten in Höhe von aktuell mindestens 63.000 Euro/Jahr für 1,5 hauptamtliche Stellen angeschrieben. Da die Stadtverwaltung selbst eine Vollzeitstelle (wie im 2. Absatz beschrieben) besetzen möchte, wird empfohlen, dem Verein „Meerbusch hilft e.V.“ eine Projektmittelpauschale in Höhe von 30.000 Euro jährlich (0,5 Personalkostenstelle und Sachkostenpauschale) zu gewähren. Zu berücksichtigen ist hierbei sicherlich, dass „Meerbusch hilft e.V.“ sich eigens vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise gegründet und in kürzester Zeit erhebliches ehrenamtliches Potential geschaffen hat, ohne dabei auf bestehende Strukturen wie ein etablierter Verein oder eine Kirchengemeinde zurückgreifen zu können.

 

Die im Beschlussvorschlag genannte Projektmittelpauschale soll die noch jungen Vereinsstrukturen stützen, um die alltagspraktisch orientierten, integrativen Aufgaben für und mit den ehrenamtlich aktiven Helfern zu organisieren. Hierdurch sollen u.a. die für die Beratung der Flüchtlinge zuständigen hauptamtlichen, sozialpädagogischen Fachkräfte entlastet werden. Zusätzlich zu der Projektmittelpauschale, würden dem Träger, für die Vorhaltung von Räumlichkeiten zur Lagerung von Kleidung für die  Notunterkünfte, die Mietkosten in Höhe von monatlich 1.300,00€  erstattet. 

 

Die im Folgenden weitere Sachverhaltsdarstellung aus der letzten Sitzung behält vollumfänglich Gültigkeit.

 

Viele Kommunen unternehmen seit Jahrzehnten erhebliche Anstrengungen, um die Integration der Zugewanderten zu fördern. Kommunale Integrationspolitik setzt dabei sehr unterschiedlich an und umfasst häufig eine Vielzahl von Handlungsfeldern. Hierzu gehören Sprache und Bildung, berufliche Ausbildung und Arbeitsmarktintegration, Jugend- und Sozialarbeit, Kulturförderung, Wohnen und Stadtentwicklung, Förderung der politischen Partizipation, Gesundheitsförderung, Sozial- und Rechtsberatung, Mediation in Nachbarschaftskonflikten, Maßnahmen gegen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit.

 

Die Schaffung der Voraussetzungen für ein friedliches, auf Integration ausgerichtetes Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft ist eine kommunale Herausforderung. In der Stadt Meerbusch gibt es bereits eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen mit integrationsfördernder Zielsetzung. Informationen dazu finden sich in der Informationsvorlage FB2/0357/2016 für die Sitzung des Sozialausschusses am 24.02.2016.

 

Um die Integrationsarbeit in Meerbusch an die wachsenden Herausforderungen durch die verstärkte Zuwanderung von Menschen aus anderen Herkunftsländern anzupassen, hat der Sozialausschuss am 24. Februar 2016 beschlossen, sich diesem Themenfeld im Rahmen einer Sondersitzung zu widmen. Zielsetzung ist die Weiterentwicklung der Integrationsstrukturen in Meerbusch. Zur Sondersitzung des Sozialausschusses wurden Vertreter/innen von bisher aktiven, lokalen Initiativen, Vereinen und Verbänden in der Flüchtlingsbetreuung eingeladen und gebeten, Ihre Ideen und Vorschläge für eine gelingende Integrationsarbeit in Meerbusch einzubringen. Weiterhin bestehe die Möglichkeit, die eigene Beteiligung im Rahmen eines Prozesses zur Weiterentwicklung der Integrationsstrukturen vorzutragen.

 

Die Integration von zugewanderten Menschen findet auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens statt. Hieraus ergeben sich zahlreiche Handlungsfelder in der kommunalen Zuständigkeit. Laut des „Handlungsleitfadens Flüchtlingsintegration“ des Städte- und Gemeindebundes NRW (http://sgknrw.de/fileadmin/content/document/themenportal/2016/Handlungsleitfaden_StGB.pdf) können diese inhaltlich wie folgt definiert werden:

 

  • Bildung im Elementarbereich (KiBiz)
  • Bildung im Bereich der Schule
  • Erwachsenenbildung / Sprachkurse
  • Berufliche Integration / Fortbildung und

Qualifizierung

  • Jugend- und Sozialarbeit
  • Ausrichtung der Stadtentwicklung und

Bauleitplanung auf die Integration

  • Quartiersentwicklung in Stadtteilen mit

einem hohen Migrantenanteil

  • Förderung des Wohnungswesens und

des sozialen Wohnungsbaus

  • Kultur und Religion
  • Politische Teilhabe
  • Förderung von bürgerschaftlichem Engagement

von Migranten

  • Interkulturelle Öffnung der Regelangebote
  • Interkulturelles Personalmanagement
  • Kommunale Personalpolitik als Instrument

der Integration               

  • Information über deren Integrationsmaßnahmen

Evaluation

 

Vor dem Hintergrund dieser Themenvielfalt kann Integration nur als Querschnittsaufgabe gelöst werden und bedarf der Verankerung von Integration als fachübergreifende Aufgabe in der Gesamtverwaltung.

 

Zentrales Thema im Querschnittsbereich ist die interkulturelle Öffnung, die Menschen mit Migrationshintergrund grundsätzlich den Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen erleichtern soll. Dazu müssen sich Behörden, Vereine und sonstige Institutionen Einblicke verschaffen sowie Ideen entwickeln und umsetzen, wie sie die unterschiedlichen Interessen zugewanderter Menschen in ihren Angeboten berücksichtigen.

 

„Nach innen gerichtet geht es darum, die Stadtverwaltung in allen Bereichen fit zu machen für die interkulturelle Stadtgesellschaft. Strategische Steuerung ist kein Selbstzweck, vielmehr bietet sie für die Befragten eine Perspektive, sich vom personenabhängigen good will zu verabschieden. Sie bereitet den Weg zu interkulturellen Konzepten, dauerhaften Vernetzungen der zentralen Akteure, institutioneller Verankerung und interkulturellem Personalmanagement.“ (Quelle: Studie des Instituts für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI) 2012 S.41).

 

Neben den Integrationsmaßnahmen, die letztlich nur durch die Stadtverwaltung selbst erbracht werden können, ist die Aktivierung, Koordination und Unterstützung des Bürgers und des Ehrenamtes für die Integration von wesentlicher Bedeutung.

 

„In vielen Fällen ist ein Ineinandergreifen von kommunaleigenen und koordinierenden Maßnahmen durch das Ehrenamt und Dritte notwendig. Hier müssen die Kommunen für eine starke Vernetzung der gesellschaftlichen Akteure sorgen und als zentraler Akteur zur Koordination und Abstimmung verschiedener Integrationsbemühungen auftreten. Zum anderen - und dies wird bestimmt eine der größten Herausforderungen - müssen die Kommunen jeden einzelnen Bürger dazu animieren, dass er selber in seinem persönlichen Umfeld täglich integrierend wirkt, also mit offenen Armen auf die neuen Mitbürger zugeht.“ (Quelle: Handlungsleitfaden Flüchtlingsintegration des Städte- und Gemeindebundes NRW, 15.02.2016).

 

Dies bedeutet insbesondere vom Defizitansatz gelöst zu versuchen, die Chancen und Potenziale der Zuwanderung systematisch in den Blick zu nehmen. Eine Defizitorientierung birgt die Gefahr, dass das wechselseitige aufeinander Einwirken zwischen Kommune und Ausländern im Hinblick auf arme Eingewanderte besser institutionalisiert wird als mit ressourcenstärkeren Eingewanderten.

 

Für die Steuerung des komplexen Handlungsfeldes „Integration als Gesamtaufgabe“ ist eine Kooperation von Politik, Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen und Trägern unerlässlich. Daneben ist verwaltungsseitig auch die Bereitstellung von Ressourcen zur Bewältigung folgender Aufgaben notwendig:

  • Planung, Steuerung und Koordinierung der Querschnittsaufgabe Integration innerhalb und außerhalb der Verwaltung.
  • Koordination und Vernetzung der gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung.
  • Verwaltung als Ansprechpartnerin für Vereine und Interessenvertretungen der Migrantinnen und Migranten, für Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Migrationshintergrund in allen Integrationsbelangen.
  • Entwicklung und Umsetzung gesamtstädtischer, integrationsförderlicher  Strukturen.
  • Initiierung bedarfsorientierter Projektarbeit im Bereich der Integrationsarbeit.
  • Förderung der Integrationsbereitschaft und des Engagements gegen Fremdenfeindlichkeit.
  • Aufbau und Pflege eines Netzwerkes unter Beteiligung kommunaler Akteure, in dem die verschiedenen Akteure ihre Aktivitäten aufeinander beziehen und organisatorisch bündeln.
  • Auswertung und Kontrolle von Ergebnissen und Wirkungen der Maßnahmen und Berichterstattung.
  • Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, Vorurteile abzubauen und den Dialog zu fördern.

Auch der Rhein-Kreis Neuss strebt derzeit die Erstellung eines kreisweiten Integrationskonzeptes an, an dem viele weitere Akteure und Behörden sowie auch die Kommunen beteiligt werden sollen. Nach noch ausstehender Festlegung der konkreten Vorgehensweise ist beabsichtigt, sich verschiedenen Handlungsfeldern, Strukturen und Übergängen entlang der Bildungskette in Form von themenspezifisch zusammengesetzten Arbeitsgruppen zu widmen, um bis zum Herbst 2016 zu einem Gesamtkonzept zu gelangen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:  Die Projektmittelpauschale von monatlich 2500,00€ müsste  als überplanmäßige Ausgabe in Produkt 050.313.010, Konto 5318.000 bereitgestellt werden.

 

Investiver und konsumtiver Aufwand im Jahr 2016 und den Folgejahren, der jedoch am Beginn eines Prozesses noch nicht quantifiziert werden kann.

 


Alternativen:

Können bei Bedarf im Verlauf der Sitzung vorgetragen werden.