Beschlussvorschlag:
I.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Handlungsfelder für eine
Integration inMeerbusch zu beschreiben und unter Berücksichtigung eines
Konzeptes die Integrationsstrukturen in der Stadt weiterzuentwickeln.
II.
Der
Verein „Meerbusch hilft e.V.“ erhält für Zwecke der Flüchtlingshilfe,
insbesondere in den Stadtteilen Osterath, Strümp, Bösinghoven sowie Lank-Latum
und den Rheingemeinden eine Projektmittelpauschale in Höhe von 30.000,00€
jährlich, dabei wird eine stadtweite Kooperation aller in der Flüchtlingshilfe
aktiven Träger ausdrücklich gewünscht. Die Verwaltung wird beauftragt eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Träger „Meerbusch hilft e.V.“ zu schließen.
Sachverhalt:
Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung am 7. April 2016 vertagt, um
die umfangreichen Informationen aus der Vorstellungsrunde, der in der
Flüchtlingshilfe tätigen Träger, in den Fraktionen zu erörtern.
Zur Umsetzung des ersten Beschlusses wird die Verwaltung die im
Stellenplan ausgewiesene Stelle 02/07//-0040, wie im Haupt- und Finanzausschuss
vorgetragen, zeitnah ausschreiben und besetzen.
Der Verein „Meerbusch hilft e.V.“ hat in seiner Präsentation der vielfältigen von ihm
wahrgenommenen Aufgaben in der Flüchtlingshilfe, seinen großen zeitlichen und
organisatorischen Aufwand als Träger dargelegt und auch gegenüber der
Verwaltung und Politik seine Grenzen der Leistungsfähigkeit ohne weitergehende
Unterstützung erklärt (s. Anlage). Mit Datum vom 22.04.2016 hat „Meerbusch
hilft e.V.“ die Bürgermeisterin, die Fraktionen des Rates und den Vorsitzenden
des Sozialausschusses zwecks Übernahme von Personalkosten in Höhe von aktuell
mindestens 63.000 Euro/Jahr für 1,5 hauptamtliche Stellen angeschrieben. Da die
Stadtverwaltung selbst eine Vollzeitstelle (wie im 2. Absatz beschrieben)
besetzen möchte, wird empfohlen, dem Verein „Meerbusch hilft e.V.“ eine
Projektmittelpauschale in Höhe von 30.000 Euro jährlich (0,5
Personalkostenstelle und Sachkostenpauschale) zu gewähren. Zu berücksichtigen
ist hierbei sicherlich, dass „Meerbusch hilft e.V.“ sich eigens vor dem
Hintergrund der Flüchtlingskrise gegründet und in kürzester Zeit erhebliches
ehrenamtliches Potential geschaffen hat, ohne dabei auf bestehende Strukturen
wie ein etablierter Verein oder eine Kirchengemeinde zurückgreifen zu können.
Die im Beschlussvorschlag genannte Projektmittelpauschale soll die noch
jungen Vereinsstrukturen stützen, um die alltagspraktisch orientierten,
integrativen Aufgaben für und mit den ehrenamtlich aktiven Helfern zu
organisieren. Hierdurch sollen u.a. die für die Beratung der Flüchtlinge
zuständigen hauptamtlichen, sozialpädagogischen Fachkräfte entlastet werden.
Zusätzlich zu der Projektmittelpauschale, würden dem Träger, für die Vorhaltung
von Räumlichkeiten zur Lagerung von Kleidung für die Notunterkünfte, die Mietkosten in Höhe von
monatlich 1.300,00€ erstattet.
Die im Folgenden weitere Sachverhaltsdarstellung aus der letzten Sitzung
behält vollumfänglich Gültigkeit.
Viele Kommunen unternehmen seit Jahrzehnten erhebliche Anstrengungen, um
die Integration der Zugewanderten zu fördern. Kommunale Integrationspolitik
setzt dabei sehr unterschiedlich an und umfasst häufig eine Vielzahl von
Handlungsfeldern. Hierzu gehören Sprache und Bildung, berufliche Ausbildung und
Arbeitsmarktintegration, Jugend- und Sozialarbeit, Kulturförderung, Wohnen und
Stadtentwicklung, Förderung der politischen Partizipation,
Gesundheitsförderung, Sozial- und Rechtsberatung, Mediation in Nachbarschaftskonflikten,
Maßnahmen gegen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit.
Die Schaffung der Voraussetzungen für ein friedliches, auf Integration
ausgerichtetes Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher kultureller
Herkunft ist eine kommunale Herausforderung. In der Stadt Meerbusch gibt es
bereits eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen mit integrationsfördernder
Zielsetzung. Informationen dazu finden sich in der Informationsvorlage
FB2/0357/2016 für die Sitzung des Sozialausschusses am 24.02.2016.
Um die Integrationsarbeit in Meerbusch an die wachsenden
Herausforderungen durch die verstärkte Zuwanderung von Menschen aus anderen
Herkunftsländern anzupassen, hat der Sozialausschuss am 24. Februar 2016
beschlossen, sich diesem Themenfeld im Rahmen einer Sondersitzung zu widmen.
Zielsetzung ist die Weiterentwicklung der Integrationsstrukturen in Meerbusch.
Zur Sondersitzung des Sozialausschusses wurden Vertreter/innen von bisher
aktiven, lokalen Initiativen, Vereinen und Verbänden in der Flüchtlingsbetreuung
eingeladen und gebeten, Ihre Ideen und Vorschläge für eine gelingende
Integrationsarbeit in Meerbusch einzubringen. Weiterhin bestehe die
Möglichkeit, die eigene Beteiligung im Rahmen eines Prozesses zur
Weiterentwicklung der Integrationsstrukturen vorzutragen.
Die Integration von zugewanderten Menschen findet auf allen Ebenen des
gesellschaftlichen Lebens statt. Hieraus ergeben sich zahlreiche
Handlungsfelder in der kommunalen Zuständigkeit. Laut des „Handlungsleitfadens
Flüchtlingsintegration“ des Städte- und Gemeindebundes NRW
(http://sgknrw.de/fileadmin/content/document/themenportal/2016/Handlungsleitfaden_StGB.pdf)
können diese inhaltlich wie folgt definiert werden:
- Bildung
im Elementarbereich (KiBiz)
- Bildung
im Bereich der Schule
- Erwachsenenbildung
/ Sprachkurse
- Berufliche
Integration / Fortbildung und
Qualifizierung
- Jugend-
und Sozialarbeit
- Ausrichtung
der Stadtentwicklung und
Bauleitplanung auf die Integration
- Quartiersentwicklung
in Stadtteilen mit
einem hohen Migrantenanteil
- Förderung
des Wohnungswesens und
des sozialen Wohnungsbaus
- Kultur
und Religion
- Politische
Teilhabe
- Förderung
von bürgerschaftlichem Engagement
von Migranten
- Interkulturelle
Öffnung der Regelangebote
- Interkulturelles
Personalmanagement
- Kommunale
Personalpolitik als Instrument
der Integration
- Information
über deren Integrationsmaßnahmen
Evaluation
Vor dem Hintergrund dieser Themenvielfalt kann Integration nur als
Querschnittsaufgabe gelöst werden und bedarf der Verankerung von Integration als fachübergreifende Aufgabe in der
Gesamtverwaltung.
Zentrales Thema im Querschnittsbereich ist die interkulturelle Öffnung,
die Menschen mit Migrationshintergrund grundsätzlich den Zugang zu allen
gesellschaftlichen Bereichen erleichtern soll. Dazu müssen sich Behörden,
Vereine und sonstige Institutionen Einblicke verschaffen sowie Ideen entwickeln
und umsetzen, wie sie die unterschiedlichen Interessen zugewanderter Menschen
in ihren Angeboten berücksichtigen.
„Nach innen gerichtet geht es
darum, die Stadtverwaltung in allen Bereichen fit zu machen für die
interkulturelle Stadtgesellschaft. Strategische Steuerung ist kein Selbstzweck,
vielmehr bietet sie für die Befragten eine Perspektive, sich vom
personenabhängigen good will zu verabschieden. Sie bereitet den Weg zu
interkulturellen Konzepten, dauerhaften Vernetzungen der zentralen Akteure,
institutioneller Verankerung und interkulturellem Personalmanagement.“ (Quelle:
Studie des Instituts für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration
(DESI) 2012 S.41).
Neben den
Integrationsmaßnahmen, die letztlich nur durch die Stadtverwaltung selbst
erbracht werden können, ist die Aktivierung, Koordination und Unterstützung des
Bürgers und des Ehrenamtes für die Integration von wesentlicher Bedeutung.
„In vielen Fällen ist ein
Ineinandergreifen von kommunaleigenen und koordinierenden Maßnahmen durch das
Ehrenamt und Dritte notwendig. Hier müssen die Kommunen für eine starke
Vernetzung der gesellschaftlichen Akteure sorgen und als zentraler Akteur zur Koordination
und Abstimmung verschiedener Integrationsbemühungen auftreten. Zum anderen -
und dies wird bestimmt eine der größten Herausforderungen - müssen die Kommunen
jeden einzelnen Bürger dazu animieren, dass er selber in seinem persönlichen
Umfeld täglich integrierend wirkt, also mit offenen Armen auf die neuen
Mitbürger zugeht.“ (Quelle: Handlungsleitfaden Flüchtlingsintegration des
Städte- und Gemeindebundes NRW, 15.02.2016).
Dies bedeutet insbesondere vom Defizitansatz gelöst zu versuchen, die
Chancen und Potenziale der Zuwanderung systematisch in den Blick zu nehmen.
Eine Defizitorientierung birgt die Gefahr, dass das wechselseitige aufeinander
Einwirken zwischen Kommune und Ausländern im Hinblick auf arme Eingewanderte
besser institutionalisiert wird als mit ressourcenstärkeren Eingewanderten.
Für die Steuerung des komplexen Handlungsfeldes „Integration als
Gesamtaufgabe“ ist eine Kooperation von Politik, Verwaltung,
Wohlfahrtsverbänden, Vereinen und Trägern unerlässlich. Daneben ist
verwaltungsseitig auch die Bereitstellung von Ressourcen zur Bewältigung
folgender Aufgaben notwendig:
- Planung, Steuerung und Koordinierung der Querschnittsaufgabe
Integration innerhalb und außerhalb der Verwaltung.
- Koordination und Vernetzung der gesellschaftlichen, politischen und
wirtschaftlichen Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung.
- Verwaltung als Ansprechpartnerin für Vereine und
Interessenvertretungen der Migrantinnen und Migranten, für Bürgerinnen und
Bürger mit und ohne Migrationshintergrund in allen Integrationsbelangen.
- Entwicklung und Umsetzung gesamtstädtischer,
integrationsförderlicher
Strukturen.
- Initiierung bedarfsorientierter Projektarbeit im Bereich der
Integrationsarbeit.
- Förderung der Integrationsbereitschaft und des Engagements gegen
Fremdenfeindlichkeit.
- Aufbau und Pflege eines Netzwerkes unter Beteiligung kommunaler
Akteure, in dem die verschiedenen Akteure ihre Aktivitäten aufeinander
beziehen und organisatorisch bündeln.
- Auswertung und Kontrolle von Ergebnissen und Wirkungen der
Maßnahmen und Berichterstattung.
- Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, Vorurteile
abzubauen und den Dialog zu fördern.
Auch der
Rhein-Kreis Neuss strebt derzeit die Erstellung eines kreisweiten
Integrationskonzeptes an, an dem viele weitere Akteure und Behörden sowie auch
die Kommunen beteiligt werden sollen. Nach noch ausstehender Festlegung der
konkreten Vorgehensweise ist beabsichtigt, sich verschiedenen Handlungsfeldern,
Strukturen und Übergängen entlang der Bildungskette in Form von
themenspezifisch zusammengesetzten Arbeitsgruppen zu widmen, um bis zum Herbst
2016 zu einem Gesamtkonzept zu gelangen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: Die
Projektmittelpauschale von monatlich 2500,00€ müsste als überplanmäßige Ausgabe in Produkt
050.313.010, Konto 5318.000 bereitgestellt werden.
Investiver
und konsumtiver Aufwand im Jahr 2016 und den Folgejahren, der jedoch am Beginn
eines Prozesses noch nicht quantifiziert werden kann.
Alternativen:
Können bei Bedarf im Verlauf der Sitzung vorgetragen werden.