Betreff
Städt. Hallenbad Meerbusch
Vorlage
DezII/245/2012
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport beschließt die Verwaltung zu beauftragen, durch die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. mit Sitz in Essen eine Investitionskostenabschätzung mit Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Hallenbadneubau auf der Basis des nachfolgenden Raum- und Funktionsprogramms vornehmen zu lassen:

 

·       Mehrzweckbecken 25,00 m x 12,50 m und 5 Bahnen alternativ mit Sprungturmplattform von 3 m oder

 

·        Sprungturmplattform von 3 m,  mit gesondertem Sprungbecken

 

·       Lehrschwimmbecken 12,5 m x 8,00 m, Wassertiefe von 0,60 bis 1,20 m

 

 

Darüber hinaus soll die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. beauftragt werden zu ermitteln, welcher zusätzliche finanzielle Aufwand entsteht durch Ergänzung der Ausstattung mit

 

·       einer Sprungturmplattform von 5 m (erforderliche Wassertiefe dann 0,90 m bis 3,70 m)

 

·       einem Planschbecken, Wassertiefe von 0,10 m bis 0,60 m.

 

Die Kostenermittlung soll jeweils die erforderlichen techn. Anlagen sowie die erforderliche Infrastruktur (Umkleiden, Duschen, Lagerräume, Personalräume etc.) einschl. der Baunebenkosten beinhalten, nicht aber die Kosten des Baugrundstücks, der Außenanlagen und der Erschließungsmaßnahmen.

 

 


 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen Kosten für den Auftrag an die Deutsche Bädergesellschaft.

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 29. November 2011 beauftragt, neben der Ermittlung des Sanierungsbedarfes für das bestehende städt. Hallenbad durch die Beauftragung von Fachingenieuren alternativ auch die Kosten für einen Neubau zu prüfen.

 

In der von der Deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen e.V. erarbeiteten Vorstudie aus Oktober 2011 sind die Kosten eines Neubaus mit 9,7 Mio. € angegeben. Zugrunde gelegt ist ein mittlerer Ausbaustandard. Diese Kostenschätzung geht auch für einen Neubau von der gleichen Raumdisposition aus, wie sie beim derzeitigen Hallenbad an der Friedensstraße vorhanden ist; d.h. Beibehaltung der derzeitigen Bruttogrundfläche von 4.043 qm, einem Bruttorauminhalt von
18.049 cbm, einer Wasserfläche von 425 qm. Das Mehrzweckbecken ist in der Kalkulation mit
25,00 m x 12,50 m und 5 Bahnen und einer Wassertiefe von 0,90 m bis 3,80 m, das Lehrschwimm-becken mit 12,50 m x 8,90 m und einer Wassertiefe von 0,60 m bis 1,35 m berücksichtigt.

 

Des Weiteren beinhaltet die Kostenschätzung in der Bruttogrundfläche die physiotherapeutische Praxis (375 qm) und den Friseurbetrieb (82 qm). Nicht enthalten sind in den von der Deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen e.V. berechneten Kosten der finanzielle Aufwand für das Baugrundstück, der Außenanlagen und der Erschließungsmaßnahmen sowie der erforderlichen Abrisskosten für das vorhandene Bad.

 

Maßgeblich für die Kosten eines Hallenbadneubaus ist, welche Nutzeranforderungen in Zukunft befriedigt werden sollen, denn aus der Beantwortung dieser Frage ergeben sich das Raum- und Funktionsprogramm und der Wasserflächenbedarf sowie die laufenden Betriebskosten.

 

Insofern muss zunächst das Raumprogramm für einen Hallenbadneubau politisch entschieden werden.

 

Um diese Entscheidung auf der Basis einer fundierten Grundlage treffen zu können sind nachstehend die derzeitigen Nutzungen und die daraus folgenden Anforderungen dargestellt.

 


1.1 Derzeitige Nutzer und Nutzungszeiten

 

Das Hallenbad wird derzeit von folgenden Nutzern / Nutzgruppen in Anspruch genommen:

 

Wer?

Was?

Öffentlichkeit

Sport schwimmen, individuell

Frauen schwimmen

Behindertenschwimmen

Schulen

Schulschwimmen

Schwimmkurse durch Schwimmmeister

schwimmen lernen

Schwimmschule Grossmann

schwimmen lernen

Schwimmschule Heyes

schwimmen lernen

Schwimmschule Fuhrmann

schwimmen lernen

Schwimmschule Essmann

Schwimmgewöhnung, Kleinkinderschwimmen

Schwimmschule Timm

Schwimmgewöhnung, Kleinkinderschwimmen

Schwimmschule Unzeitig

Wassergymnastik

Deutsche Lebensrettungsgesellschaft

schwimmen lernen

Schwimmgewöhnung, Kleinkinderschwimmen

Wettkampf schwimmen und trainieren

retten lernen

Rot Weiß Grün Büderich

schwimmen lernen

Schwimmgewöhnung, Kleinkinderschwimmen

Wettkampf schwimmen und trainieren

Volkshochschule

Wassergymnastik

Rheumaliga

Wassergymnastik

Behindertenschwimmen

Verein für Behinderte

Behindertenschwimmen

Gemeinschaft für Sport und Rehabilitation

Behindertenschwimmen

Therapiepraxis Holterbosch

Wassergymnastik

Behindertenschwimmen

Tauchsportgemeinschaft Meerbusch

tauchen trainieren

 

Mit Ausnahme des Montagvormittags werden alle Betriebszeiten für Schwimmen bzw. Wassersport genutzt. Der Montagvormittag dient der Grundreinigung und der regelmäßigen Materialerhaltung niedriger Stufe.

 

Die Vereine nutzen das Bad im Anschluss an die Öffnungszeiten des öffentlichen Badebetriebes.

 

Die Nutzerstruktur der letzten drei Jahre ist in nachstehender Tabelle dargestellt:

 

Besucher

2009

2010

2011

Öffentlichkeit

52.145

54.119

56.907

Vereine

16.729

15.017

16.159

Schulen

35.128

33.189

33.062

Gesamt

104.002

102.325

106.128

 

 

 

 

1.2 Nutzungsarten und Anforderungen an die Infrastruktur

 

In den nachfolgenden Ausführungen sind die verschiedenen Nutzungsarten und deren Anforderungen an die Infrastruktur dargestellt. 

 

1.2.1 Schwimmen lernen

 

Das Schulschwimmen findet während der Unterrichtstage außer Montagvormittags in der Zeit von
8 bis 13 Uhr im Mehrzweckbecken statt. Andere Nutzungen des Hallenbades sind währenddessen ausgeschlossen, lediglich im Lehrschwimmbecken erfolgt eine parallele Nutzung.

 

Von den insgesamt 106.128 Nutzungen des Hallenbades im Jahre 2011 entfielen 33.062 auf das Schulschwimmen. Dies entspricht einer Nutzerquote von 31,2 %. Alle Meerbuscher Grund- und weiterführenden Schulen bieten im Rahmen des Sportunterrichts Schwimmen an; Ziel ist dabei u.a., dass am Ende der Grundschulzeit möglichst alle Schülerinnen und Schüler schwimmen können und diese Fähigkeit in den weiterführenden Schulen weiter ausgebaut und gefördert wird. Zudem wird ein Teil des nach der Stundentafel erforderlichen Sportunterrichts durch Schulschwimmen abgedeckt, da nicht in jedem Fall ausreichende Hallenzeiten zur Verfügung stehen.

 

Eine Legaldefinition des Schwimmers gibt es nicht. Der Deutsche Schwimmverband, die beiden Wasserrettungsorganisationen – Deutsche Lebensrettungsgesellschaft und DRK Wasserwacht –, die Berufsverbände und die Kultusministerkonferenz bezeichnen in der Deutschen Prüfungsordnung „Schwimmen - Retten - Tauchen in Verbänden und Schulen“ als Schwimmer nur diejenigen, die mindestens das bronzene Schwimmabzeichen besitzen. Auch der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 17. Juni 2006 enthält diese Regelung speziell für das Schulschwimmen.  Dieses setzt folgenden Nachweis voraus:

 

 

Jugend-Schwimmabzeichen Bronze

Schwimmabzeichen Bronze

  • Sprung vom Beckenrand und mindestens 200 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten,
  • Herausholen eines Gegenstandes aus ca. 2 m tiefem Wasser,
  • Sprung aus 1 m Höhe oder Startsprung
  • Kenntnis der Baderegeln

 

  • Sprung vom Beckenrand und mindestens 200 Meter Schwimmen in höchstens 7 Minuten
  • Kenntnis der Baderegeln

 

 

 

Inhaber des Seepferdchen-Abzeichens (vorbereitende Prüfung auf das Schwimmen, so die Bezeichnung in der Prüfungsordnung) zählen also noch zu den Nichtschwimmern.

 

 

 

 

 

 

 

 

Insofern ergibt sich für das Angebot  Schwimmen lernen folgende Anforderung an die Infrastruktur:

 

 

Wassertemperatur 28 Grad

Schwimmerbecken, ≥25 m,

mit Nichtschwimmerteil

Beckentiefe ≥2 m zum Tauchen

Startblöcke

Sprungbrett, 1 m

Beckentiefe wg. Sprungbrett 1m = ≥ 3,4 m

Lagerräume für Gerät und Unterrichtsmaterial

Platz am Beckenrand für Ausbilder und Ausbildung

 


Der Nachweis für das Schwimmabzeichen in den Stufen Silber und Gold setzt folgende Qualifikation voraus:

 

Jugend-Schwimmabzeichen Silber

Schwimmabzeichen Silber

  • Startsprung und mindestens 400 Meter Schwimmen in höchstens 25 Minuten (300 m Bauch- und 100 m Rückenlage),
  • zweimal Heraufholen eines Gegenstandes aus 2 m tiefem Wasser,
  • 10 m Streckentauchen,
  • Sprung aus 3 m Höhe,
  • Kenntnis der Baderegeln und der Selbstrettung

 

  • Sprung vom Beckenrand und mindestens 400 Meter Schwimmen in höchstens 12 Minuten
  • zweimal ca. 2 Meter Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen je eines Gegenstandes
  • 10 Meter Streckentauchen
  • 2 Sprünge vom Beckenrand (je 1 Sprung kopf- und fußwärts)
  • Kenntnis der Baderegeln und Maßnahmen der Selbstrettung

 

 

Jugend-Schwimmabzeichen Gold

Schwimmabzeichen Gold

  • Mindestalter 9 Jahre,
  • 600 Meter Schwimmen in höchstens 24 Minuten,
  • 50 Meter Brustschwimmen in höchstens 70 Sekunden,
  • 25 Meter Kraulschwimmen,
  • 50 Meter Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit oder 50 Meter Rückenkraulschwimmen,
  • Tieftauchen von der Wasseroberfläche (drei Tauchringe aus ca. 2 Meter tiefem Wasser in 3 Minuten bei maximal 3 Tauchversuchen),
  • 15 Meter Streckentauchen,
  • Sprung aus 3 Meter Höhe,
  • 50 Meter Transportschwimmen (Schieben oder Ziehen),
  • Kenntnis der Baderegeln,
  • Kenntnis über Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbstrettung, einfache Fremdrettung)

 

  • 1000 m Schwimmen in höchstens 24 Minuten für Männer und 29 Minuten für Frauen
  • 100 Meter Schwimmen in höchstens 1:50 Minuten für Männer und 2:00 Minuten für Frauen
  • 100 Meter Rückenschwimmen, davon 50 Meter mit Grätschschwung (Brustbeinschlagbewegung) ohne Armtätigkeit
  • Tieftauchen von der Wasseroberfläche (drei Tauchringe aus ca. 2 Meter tiefem Wasser in 3 Minuten bei maximal 3 Tauchversuchen)
  • 15 Meter Streckentauchen
  • Sprung aus 3 m Höhe oder 2 Sprünge aus 1 m Höhe (davon ein Sprung kopf- und ein Sprung fußwärts)
  • 50 Meter Transportschwimmen (Schieben oder Ziehen)
  • Kenntnis der Baderegeln
  • Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und einfache Fremdrettung)

 

Neben dem reinen Erlernen des Schwimmens werden die Schwimmer mit dem Abzeichen in den Stufen Silber und Gold in die Lage versetzt, Gefahren des Wassers zu beherrschen und sich vor dem Ertrinken retten zu können. Nur jemand der es geübt hat, aus gewisser Höhe ins Wasser zu springen und danach weiter zu schwimmen, wird sich auch nach einem plötzlichen Sturz in ein Gewässer schwimmend retten können. Dies ist ein wichtiges Ziel des schwimmen Lernens.

 

Für den Erwerb des Nachweises für das Schwimmabzeichen in den Stufen Silber und Gold ergeben sich folgende Anforderungen an die Infrastruktur:

 

Schwimmerbecken, ≥25 m,

mit Nichtschwimmerteil

Beckentiefe ≥2 m zum Tauchen ab SchwAbz Silber

Startblöcke

Sprungbrett, 1 m

Sprungbrett, 3 m (Plattform auch zulässig)

Beckentiefe wg. Sprungturm ≥ 3,7 m (Plattf.≥ 3,5 m)

Lagerräume für Gerät und UnterrichtsMat

Platz am Beckenrand für Ausbilder und Ausbildung

 

 

Die Anzahl der durch die unterschiedlichen Gruppen (Schwimmschulen, Vereine, Schulen etc.) erteilten Schwimmabzeichen stellt sich in Meerbusch wie folgt dar:

 

Schwimmabzeichen

Anzahl (ca.) in 2010

Seepferdchen

380

Bronze

340

Silber

200

Gold

90

Rettungsschwimmer

100

 

 

1.2.2 Schwimmgewöhnung, Kleinkinderschwimmen

 

Die Schwimmgewöhnung und das Kleinkinderschwimmen finden zu den Zeiten des öffentlichen Badebetriebs im Lehrschwimmbecken statt.

 

Schwimmgewöhnung und Kleinkinderschwimmen bilden die ersten Schritte zum schwimmen Lernen und fördern die kindliche Entwicklung. Allein aus Gründen der Sicherheit und der Wasserhygiene ist hierfür ein gesondertes Becken nötig. In einem Mehrzweckbecken ist die Wassertiefe zu groß und die parallele Nutzung durch öffentliches Schwimmen usw. zu gefährlich. Im Falle grober Verschmutzung müsste bei Nutzung des Mehrzweckbeckens für die Zeit der Wasserreinigung der gesamte Badebetrieb gesperrt bleiben. Die Nutzungsart Schwimmgewöhnung / Kleinkinder-schwimmen wird sowohl individuell als auch in Kursform betrieben.

 

Da Babies bereits ab dem dritten Lebensmonat daran teilnehmen können, ist ein Wickelraum mit kindgerechter Waschmöglichkeit nötig, da die üblichen Duschen für Kinder diesen Alters nicht taugen. Die Attraktivität dieses Angebots steigt, wenn dieser Raum groß genug ist, um „Staus“ vor und nach dem Schwimmen zu vermeiden. Das gleiche gilt für die erforderlichen Stellplätze für Kinderwagen, die möglichst wetter- und diebstahlgeschützt in der Nähe des Umkleidebereiches liegen müssen.

 

 

Die Erfahrung zeigt, dass die Größe der Einzelumkleidekabinen, wie sie derzeit im Meerbuscher Hallenbad zu finden sind, für  Eltern mit jungen Kindern nicht ausreicht, sie sind einfach zu eng. Insofern müssen diese Maße bei Sanierung oder Neubau vergrößert werden, um dieser Nutzungsart gerecht zu werden.

 

Lehrschwimmerbecken mit ≥32 ° C

Einstiegstreppe, breit

Babywickelraum mit Waschbecken bzw. Wännchen

Kinderwagenabstellplatz

 

 

1.2.3 Sport schwimmen, individuell

 

Für dieses Angebot steht das Mehrzweckbecken in den Zeiten des öffentlichen Badebetriebs zur Verfügung.

 

Beim Sportschwimmen geht es um individuell praktizierten Breitensport. Er ist zwar nicht an die Größenanforderungen des Schwimmleistungssports an ein Becken gebunden, doch ist die Beckenlänge 25 m auch dafür das untere Maß. Für ein sportliches Schwimmen sind Bahnbreiten von 2,5 m das gebotene Maß, die derzeit bestehenden fünf Bahnen sind das Minimum, wenn man auch zu Zeiten einer gesteigerten Nutzung sportliches (Bahnen-)Schwimmen ermöglichen will.

 

Die Möglichkeit zum gelegentlichen Tauchen oder Kurzstreckentauchen gehört zum Standard dessen, was sportliches Schwimmen ausmacht. Die Anforderungen an die Infrastruktur liegen unterhalb den Anforderungen für die Nutzungsart des schwimmen Lernens gem. Zif. 1.2.1 – bronzene Schwimmabzeichen –. Es bedarf im Schwimmerteil eines Mehrzweckbeckens einer Wassertiefe von mindestens 2 m.

 

1.2.4 Frauen schwimmen

 

In Meerbusch findet jeweils dienstags in der Zeit von 14 bis 15 Uhr das Frauen schwimmen statt, die Anzahl der Nutzerinnen liegt bei ca. 1.200 jährlich.

 

Hierbei handelt sich um eine Nutzungsart, die sich nicht so sehr von der Art des Schwimmens, als vielmehr von der Zielgruppe von anderen unterscheidet. Ziel dieser Nutzungsart ist es, zeitweise ausschließlich Frauen schwimmen zu ermöglichen. Um Frauen für das Schwimmen zu gewinnen, die wirklich ausschließlich unter Frauen schwimmen möchten, ist baulich ein Sichtschutz und betrieblich der Ausschluss gleichzeitiger anderer Nutzungen erforderlich.

 

1.2.5 Retten lernen

 

Für dieses Angebot steht insbesondere der DLRG das Mehrzweckbecken donnerstags von
18 bis 21 Uhr und das Lehrschwimmbecken von 17 bis 21 Uhr zur Verfügung. Insgesamt über
6.600 mal haben die Nutzer in 2010 dieses Angebot wahrgenommen.

 

Die Nutzungsart „retten lernen“ verfolgt zwar kein Ziel, das sich unmittelbar an die Öffentlichkeit richtet, ihr aber dennoch mittelbar zugute kommt. Unmittelbare Adressaten dieser Nutzungsart sind die Organisationen, die sich die Wasserrettung zur Aufgabe gemacht haben. Das ist in Meerbusch derzeit die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), potentiell gehören natürlich auch die anderen im Rhein-Kreis Neuss aktiven Organisationen dazu: DRK-Wasserwacht und Feuerwehr.

 

 

Das Ziel retten lernen ist die logische Fortsetzung des schwimmen Lernens und dessen notwendige Ergänzung: schwimmen lernen ist die Selbsthilfe gegen das Ertrinken, retten lernen ermöglicht die Rettung aus dieser Gefahr, wenn Selbsthilfe nicht mehr hinreicht. Die Anforderungen an die Infrastruktur entsprechen der Tabelle unter Zif. 1.2.1 Schwimmen lernen – Nachweis für das Schwimmabzeichen in den Stufen Silber und Gold.

 

Schwimmerbecken, ≥25 m,

Beckentiefe ≥2 m für Bronze, ≥ 3m Silber und Gold

Startblöcke

Sprungbrett, 1 m, für Bronze

Sprungbrett, 3 m, für Silber (Plattform auch zulässig)

Beckentiefe wg. Sprungbrett 3m ≥ 3,7m (Plattf.≥ 3,5m)

Lagerräume für Gerät und UnterrichtsMat

Platz am Beckenrand für Ausbilder und Ausbildung

 

 

1.2.6 Wettkampf schwimmen und trainieren

 

Zurzeit findet in Meerbusch lediglich das wettkampforientierte Training statt. Hierbei geht es um organisierten Breitensport und grundlegende Trainingsmöglichkeiten für den Leistungssport. Die Möglichkeit zum Wettkampf ist ein wichtiges Argument dafür, dass sich am Schwimmen Interessierte einem Meerbuscher Sportverein anschließen bzw. zugehörig bleiben. Das gilt ganz wesentlich für die Nachwuchsgewinnung; für junge Sportler ist die Möglichkeit zum Wettkampf ein wichtiger Motivator. Die in der Tabelle genannten Werte sind die Basisanforderungen, sie orientieren sich an den Vorgaben der entsprechenden DIN / EN und den Wettkampfregeln des Deutschen Schwimmverbandes.

 

Das 1-m-Sprungbrett gehört zum Standard und bedingt dann eine Wassertiefe im Bereich des Sprungbretts von 3,4 m (DIN EN 13451-10).

 

 

Schwimmerbecken, ≥25 m,

Beckentiefe ≥2 m, 2,5 m Breite / Bahn, ≥ 4 Bahnen

Startblöcke

ELA-Anlage zur Sprach- und Tonwiedergabe

Anzeigetafel

 

 

1.2.7 Wassergymnastik

 

Für dieses Angebot steht das Lehrschwimmbecken zu verschiedenen Zeiten (auch parallel zu anderen Belegungen) zur Verfügung. Insgesamt rd. 300 Teilnehmer jährlich nehmen an den von der VHS angebotenen Kursen teil.

 

Dieser Begriff steht stellvertretend für die zahlreichen Formen gymnastischen Bewegungssports im Wasser: Wassergymnastik, Aqua-Power, Aquafitness, Aqua-Fun, Aquajogging, Aqua-Cycling, Aqua-Boxing, Aqua-Pilates usw.. Ihnen allen gemeinsam ist, dass es sich nicht um Formen des Schwimmens handelt, sondern gymnastische Bewegungsformen sind, bei denen der Sportler im Wasser steht. Als Ziele werden genannt: Verbesserung der Herz-Kreislauf-Funktion, Stärkung der Muskelkraft und Ausdauer, Verbesserung von Beweglichkeit, Koordination und Balance, Gewichtsreduktion, Rehabilitation nach Verletzungen, Haltungsschulung, Schmerzreduktion.

Der Auftrieb des Wassers entlastet Gelenke und den Bewegungsapparat der Sportler, sodass diese Form der Gymnastik auch für Menschen höheren Alters oder mit Gelenkbeschwerden geeignet ist. Junge Menschen werden von den Fitness orientierten Formen, die oft auch musikalische oder tänzerische Elemente einbeziehen, angesprochen.

Wassergymnastik kann aufgrund der Anforderungen  nicht in einem Mehrzweckbecken durchgeführt werden. Die Wassertemperatur in diesem Becken muss erhöht sein, in Meerbusch auf 32° C.

Es hat sich erwiesen, dass die Größe der Einzelumkleidekabinen, wie sie derzeit im Meerbuscher Hallenbad zu finden sind, für alte und in ihrer Bewegung beeinträchtigte Menschen nicht ausreicht. Eine Assistenzperson kann schon gar nicht mit hinein genommen werden. Insofern müssen diese Maße bei Sanierung oder Neubau vergrößert werden, um dieser Nutzungsart gerecht zu werden. Anstelle der bisherigen Umkleiden

 

2 Gruppenräume (35-40 m2)

28 Einzelkabinen (je 1,25 m2)

2 Behindertenumkleiden (je 6 m2)

2 Familienumkleiden (je 7,2 m2)

1 Babywickelraum (9 m2)

 

sollte bei einem Hallenbadneubau aber auch bei einer Sanierung eine vernünftige Einteilung hergerichtet werden.

Die Nachfrage der Nutzungsart Wassergymnastik in Meerbusch übersteigt das Angebot an Wasserfläche und Nutzungszeiten. Die ELA-Anlage dient der Animation und der Durchsage von Anweisungen durch den Übungsleiter. Sie ist erforderlich, da ein Hallenbad über ungünstige akustische Eigenschaften verfügt.

 

 

Lehrschwimmbecken, ≥28°C, Wassertiefe 0,8 - 1,2 m

Einstiegstreppe, breit

Stahlschwester / Lift

ELA – Anlage zur Sprach- und Tonwiedergabe

Platz am Beckenrand für Übungsleiter / Vorturner

Lagerraum für Geräte

altersgerechte / barrierefreie Einzelumkleiden

Stellplätze für Rollatoren u.ä.

 

 

1.2.8 Behindertenschwimmen

 

Für dieses Angebot stehen das Lehrschwimmbecken und das Mehrzweckbecken zu unterschiedlichen Zeiten zur Verfügung. Insgesamt rd. 3.000 Eintritte werden jährlich in den Kursen gebucht. Hinzu kommen noch ca. 5.000 Besucher, die aufgrund einer Behinderung ermäßigten Eintritt zahlen und in der Zeit des öffentlichen Badebetriebes das Bad nutzen.

 

Das Behindertenschwimmen ist eine Nutzungsart, die sich durch die Zielgruppe definiert. Die Anforderungen an die Ausstattung des Bades ist eigentlich die Summe aus den Nutzungsarten Sportschwimmen, individuell und Wassergymnastik.

 

Mehrzweckbecken, Tiefe ≥2,5 m zum Tauchen

Lehrschwimmbecken mit ≥28 ° C, Wassertiefe 0,8 – 1,2 m

Startblöcke

Sprungbrett, 1 m

Einstiegstreppe, breit

Stahlschwester / Lift

ELA – Anlage zur Sprach- und Tonwiedergabe

Platz am Beckenrand für Übungsleiter / Vorturner

Lagerraum für Geräte

altersgerechte / barrierefreie Einzelumkleiden

Stellplätze für Rollatoren u.ä.

 

 

1.2.9 Stadtranderholung, Teil schwimmen

 

Die Stadtranderholung ist ein Teil der offenen Jugendarbeit des städtischen Jugendamtes, der nach wie vor sehr nachgefragt ist; im Jahre 2011 machten das rd. 700 Besuche im Hallenbad aus. 

 

Ein besonderer Schwimmspaß ist die aufblasbare Wasserrutsche, die am 3-m bzw. 5-m – Sprung-turm angebracht wird. Die Anforderungen an die Infrastruktur entsprechen denen der Nutzungsart des schwimmen Lernens gem. Zif. 1.2.1 – bronzene Schwimmabzeichen –.

 

 

1.2.10 Tauchen trainieren

 

Derzeit wird dies von der Tauchsportgemeinschaft Meerbusch wahrgenommen, welches mittwochs und freitags das städt. Hallenbad nutzt.

 

Ziel dieser Nutzungsart kann allerdings nicht die Erlangung eine der zahlreichen Taucherqualifikationen sein, da diese Voraussetzungen zu speziell sind. Hier geht es eher darum, ohne Geräte tauchen zu trainieren bzw. Strecken zu tauchen. Insofern bedeutet Tauchtraining hier in erster Linie: erreichen und erhalten spezieller Fitness für das Tauchen. Um dieses Ziel zu erreichen ist eine Beckentiefe von mindestens 3 m erforderlich. Um Tauchen trainieren zu können, empfiehlt es sich also, diesen Bereich über eine größere Fläche auszudehnen als nur in unmittelbarer Nähe der Sprungplattform / des Sprungbretts.

 

Die Anforderungen an die Infrastruktur liegen unterhalb der Anforderungen für die Nutzungsart des schwimmen Lernens gem. Zif. 1.2.1 – bronzene Schwimmabzeichen –. Es bedarf im Schwimmerteil eines Mehrzweckbeckens einer Wassertiefe von mindestens 3 m.

 

 

1.2.1 Wasserball, -rugby, -ballett usw.

 

Für dieses Angebot steht das Lehrschwimmbecken zur Verfügung.

 

Diese Nutzungsarten waren oder sind im Meerbuscher Hallenbad derzeit im Rahmen der Vereinsnutzung vertreten. Diese Nutzungsart gehört zu den Formen des vereinsgebundenen Schwimmsports und ist eher dem Leistungssport als dem Breitensport zuzurechnen.

 

Es wird an baulicher Ausstattung des Bades nicht mehr verlangt als für andere o.g. Nutzungsarten, allenfalls bei der Frage der zeitlichen Ressource könnte sich hier im Betrieb eine Frage stellen.

 

Schwimmerbecken, ≥25 m,

Beckentiefe >2,5 m

ELA-Anlage zur Sprach- und Tonwiedergabe

Anzeigetafel

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Mögliche Erweiterung des Angebotes um ein Planschbecken

 

Ein Planschbecken, welches die Attraktivität für Familien mit kleinen Kindern steigern könnte, hält das Hallenbad nicht vor. Gerade vor dem Hintergrund der Familienfreundlichkeit der Stadt könnte es eine Option sein, durch ein Planschbecken mit ca. 20 - 30 m2 das Angebot des Bades zu steigern. Ein Planschbecken dient der Wassergewöhnung und zum Spielen und bietet den Kindern die Möglichkeit, Wasser selbst erforschen zu können. Das Kleinkinderschwimmen würde allerdings wieter im Lehrschwimmbecken stattfinden. Die Beckentiefen für Planschbecken liegen hier bei
ca. 0,10 bis 0,60 m und die Wassertemperatur soll bis zu 32° C betragen. Das Planschbecken darf nicht in unmittelbarer Nähe zu einem Schwimmbecken angeordnet sein.

 

Insofern wäre ein weiteres Becken nicht mehr mit dem bisherigen Maß an Beckenaufsicht zu betreiben, sondern würde zusätzliches Personal erfordern.

 

 

Soweit auch ein Neubau die Möglichkeit  bieten soll, neben dem reinen  Schwimmenlernen   = Bronzeabzeichen (erforderlich 1 m –Sprungbrett und Beckentiefe 3,40 m)  auch die höheren Schwimmzeichen zu erwerben, ist ein Mehrzweckbecken und eine Sprungplattform von 3 m (bei 3 m –Sprungplattform Beckentiefe 3,50 m) erforderlich. Die Sprungmöglichkeit kann im Mehrzweckbecken selbst in einer Ausbuchtung oder durch ein gesondertes Sprungbecken geschaffen werden. Diese Funktionsausstattung würde auch die Anforderungen des Vereinsschwimmens einschl. Rettungsschwimmen abdecken. Darüber hinaus sollte für die Schwimmgewöhnung und das Kleinkinderschwimmen, Wassergymnastik und Behindertenschwimmen auch weiterhin ein Lehrschwimmbecken zur Verfügung stehen. Eine DIN Norm für die Größe eines Lehrschwimmbeckens besteht nicht, die Fachliteratur empfiehlt eine Größe von 12,50 m x 8 m und eine Wassertiefe von 0,80 m – 1,20 m. Im Hinblick darauf, dass ein zusätzliches Planschbecken aus Kostengründen aus Verwaltungssicht nicht in Betracht kommt, sollte die Wassertiefe auch für Kleinkinderschwimmen geeignet sein und daher der Wassertiefe von
0,60 m – 1,20 m entsprechen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, als Entscheidungsgrundlage für die Frage Sanierung oder Neubau die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. mit Sitz in Essen zu beauftragen, eine Investitionskostenabschätzung mit Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Hallenbadneubau einschl. Folgekosten auf der Basis der vorstehenden Raumdisposition einschl. der techn. Anlagen sowie die erforderliche Infrastruktur (Umkleiden, Duschen, Lagerräume, Personalräume etc.) sowie Baunebenkosten zu ermitteln. Nicht erfasst wären dabei die Kosten des Baugrundstücks, der Außenanlagen und der Erschließungsmaßnahmen sowie sonstige Kosten für die Realisierung eines Planvorhabens innerhalb des Stadtgebietes. Nicht erfasst wären des Weiteren die Kosten des Abrisses des bestehenden Bades.