Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
beauftragt die Verwaltung, die weitergehenden Gespräche und Verhandlungen mit
allen Beteiligten zu führen mit dem Ziel, die Trägerschaft der zweigruppigen
Kindertageseinrichtung „Kreutzerhof“ an der Necklenbroicher Str. 74 in
Meerbusch-Büderich dem Kindergarten 71 e. V. als Elterninitiative zu
übertragen. Die Stadt Meerbusch übernimmt dabei neben den gesetzlich
vorgesehenen Anteilen auch den Trägeranteil i. H. v. 4% an den Kindpauschalen
und der förderfähigen Miete, sowie mögliche übersteigenden Mietanteile für
nicht förderfähige, aber zu mietende Flächen. Es wird zunächst eine Mietdauer
von 5 Jahren mit einer Verlängerungsoption angestrebt.
Sachverhalt:
Wie bereits im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung in
der Beschlussvorlage im Jugendhilfeausschuss am 09.03.2016 dargestellt, werden
im Stadtgebiet zusätzliche Betreuungsplätze (U3 und Ü3) benötigt. Die derzeit
nur noch eingruppig geführte, privat-gewerbliche Einrichtung „Kreutzerhof“ wird
zum Ende des laufenden Kindergartenjahres von der Betreiberin und
Miteigentümerin der Hofanlage - in der die Kita betrieben wird - aufgegeben.
Mit Wirkung vom 01.08.2016 sollen die Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung
durch einen freien Träger der öffentlichen Jugendhilfe angemietet und im Rahmen
der gesetzlichen Förderung zweigruppig betrieben werden.
Die bei der Jugendhilfeplanung für das nächste Kita-Jahr
vorgesehene Gruppenstruktur sieht eine Gruppe der Gruppenform III mit 20 – 25
Kindern im Alter von 3 – 6 Jahren sowie eine kleine altersgemischte Gruppe mit
15 Kindern im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt (Mischform aus
Gruppenform I und II) vor. Es soll ein möglichst großes Angebot für Kinder im
Alter von über drei Jahren bereitgestellt werden, aber auch ein kleiner Anteil
für die U3-Betreuung, um hier eine noch bessere Versorgung zu erreichen.
Sollte sich im Verlauf des Kindergartenjahres
herausstellen, dass der Platzbedarf im Ü3-Bereich sich nicht wie erwartet
entwickelt, können ggf. mehr Plätze für U3-Kinder genutzt werden. Die
Beantragung der Kindpauschalen zum 15.03. erfolgte jedoch zunächst auf der
Basis der o. a. Plandaten. Da zum Zeitpunkt der Antragstellung noch unklar war,
für welche Trägerart (Kirche, Elterninitiative, sonstiger freier Träger,
Kommune) die Kindpauschalen und die Mietbezuschussung beantragt werden müssen,
wurde eine Elterninitiative zugrunde gelegt, da diese den höchstmöglichen
Landeszuschuss gewährleistet.
Im Rahmen der Planungen wurde festgestellt, dass die für
den zweigruppigen Betrieb der Einrichtung zur Verfügung stehende Fläche
innerhalb des Gebäudes i. H. v. 397,5 qm nicht in vollem Umfang als förderfähig
anerkannt wird. Für die geplante Gruppenstruktur ist eine Fläche von 345 qm
förderfähig. Es wurde daher verwaltungsseitig geprüft, ob ggf. im ersten
Obergeschoss Räume abgrenzbar sind, die nicht mit angemietet werden müssten,
ohne die Funktionalität für die Kita und die Nutzer des privat genutzten
Gebäuderiegels zu beeinträchtigen.
Im Obergeschoss befindet sich der Zugang zu dem
erforderlichen zweiten baulichen Rettungsweg für die Kita. Dieser
Zugangsbereich hat insgesamt eine Fläche von rd. 36,5 qm und wäre grundsätzlich
nicht zwingend für die pädagogische Arbeit erforderlich. Da es jedoch keine
kostenverträgliche Alternative zur Herrichtung eines alternativen zweiten
baulichen Rettungsweges (z. B. über eine Außentreppe) gibt, wird dieser
Zugangsbereich zur Erreichung des zweiten Rettungsweges in jedem Fall mit
anzumieten sein.
Insgesamt werden sich hierdurch jährliche Mietkosten i.
H. v. rd. 5.200 € ergeben, die nicht über die Landesförderung refinanziert
werden.
Hinsichtlich der Suche nach einem geeigneten Träger für
den Betrieb der zweigruppigen Einrichtung wurden im Rahmen eines
Interessenbekundungsverfahrens alle bereits im Stadtgebiet tätigen Träger von
Kindertageseinrichtungen angeschrieben, über die geplante Maßnahme informiert
und darum gebeten eine Bewerbung um die Trägerschaft einzureichen, sofern
Interesse an der Übernahme dieser Einrichtung besteht.
Angeschrieben wurden im Einzelnen:
·
Kath. Kirchengemeinde St. Mauritius und Hl. Geist
·
Ev. Kirchengemeinde Büderich
·
Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Nürnberg
·
Montessori-Kinderhaus e. V.
·
Horizonte gGmbH als Träger der Kath. Einrichtungen in Osterath,
Strümp und Lank-Latum
·
Ev. Kirchengemeinde Osterath
·
Ev. Kirchengemeinde Lank
·
Lebenshilfe Neuss gGmbH
·
Kindergarten 71 e. V.
·
OBV Meerbusch e. V.
Die Träger wurden gebeten, bei Interesse an der Übernahme
der Trägerschaft Ihre Bewerbung bis zum 05. April 2016 unter Beifügung einer
skizzierten Konzeption für die künftige Kindertageseinrichtung unter
Berücksichtigung der konzeptionellen Ausrichtung als Träger, einer
Kostenkalkulation zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie einer Erklärung, ob und zu welchem prozentualen Anteil
der Träger in der Lage ist, seinen
gesetzlichen Anteil an den Kindpauschalen und der Mietzahlung zu tragen,
einzureichen.
Ziel war hierbei grundsätzlich, einen Träger zu
gewinnen, der den gesetzlichen Trägeranteil vollständig selbst finanziert.
Bis einschl. 12.04.2016 gaben drei Träger eine
schriftliche Rückmeldung dazu, die Trägerschaft nicht übernehmen zu wollen. Ein
Träger sieht in den vorhandenen Räumlichkeiten infolge der fehlenden
Barrierefreiheit nicht die Möglichkeit seine Trägerkonzeption adäquat
umzusetzen, ein anderer Träger sieht das Problem in der nicht kosteneffektiv zu
betreibenden Zweigruppigkeit der Einrichtung.
Es gibt jedoch auch einen Bewerber der sein Interesse bekundet hat, die Trägerschaft übertragen zu bekommen. Der Träger – Kindergarten 71 e. V. – ist ein seit Jahrzehnten etablierter Träger von derzeit zwei Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet, die sich zur Zeit bereits zum zweiten Mal dem Rezertifizierungsverfahren für die Anerkennung als „Familienzentrum NRW“ als Verbundeinrichtung stellen. Die Bewerbung beinhaltet die jugendamtsseitig gewünschte Kurzkonzeption des Trägers. Der Träger hat jedoch erklärt, dass er den gesetzlich vorgesehenen Trägeranteil von 4 % nicht übernehmen kann, da er nicht über die entsprechenden Einnahmen in ausreichender Höhe verfügt. Die Sicherstellung des Trägeranteils könnte nur erfolgen, wenn den Eltern neben den Elternbeiträgen, die an die Stadt zu zahlen sind, ein zusätzlicher Beitrag i. H. v. rd. 50 € monatlich auferlegt würde.
In der Kürze der Zeit konnten darüber hinaus noch nicht alle weiteren Fragen geklärt werden, die sich im Rahmen der Besichtigung der Räumlichkeiten ergeben hatten. Hierzu gehört u. a. die Frage, ob und inwieweit kleinere Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen (z. B. bei den Sanitäranlagen) zu realisieren sind sowie die Klärung der Frage, ob es für die Schaffung dieser zusätzlichen Ü3-Plätze möglicherweise Investitionsfördermittel geben kann. Darüber hinaus gibt es aus Sicht des Trägers noch Abstimmungsbedarf hinsichtlich der geplanten Gruppenstruktur, möglicher zusätzlicher Personalbedarfe infolge der Unübersichtlichkeit des Gebäudes sowie zur Dauer des Mietverhältnisses.
Die Verwaltung strebt – wie eingangs beschrieben - den Betrieb einer Gruppe der Gruppenform III und einer kleinen altersgemischten Gruppe (Mischform aus den Gruppenformen I und II) an, da in diesem Rahmen insgesamt mehr Plätze geschaffen werden.
Verwaltungsseitig wurde eine Vergleichsberechnung der für die Stadt Meerbusch entstehenden Kosten im Falle
a) der Übernahme der Trägerschaft durch KiGa 71 e. V. bei Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Meerbusch und
b) der Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt Meerbusch
durchgeführt.
Es wurden jeweils zwei Varianten berechnet:
Variante 1 (Präferenz der Verwaltung):
1 Gruppe mit 15 Kindern im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, davon 7 U3 (Mischform aus Gruppenform I und II)
1 Gruppe Gruppenform III (22 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren)
Variante 2 (falls der tatsächliche Bedarf an
Plätzen für über Dreijährige hinter den Erwartungen zurückbleibt und im
Ergebnis doch mehr Plätze für unter Dreijährige geschaffen werden):
1 Gruppe in Gruppenform II (10 Kinder im Alter von 0 – unter 3)
1 Gruppe in Gruppenform III (22 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren)
Der Berechnung liegt in den Gruppenformen I und II die jeweils hälftige Verteilung von 35 und 45 Std. Betreuungsumfang zugrunde – in der Gruppenform III 12 x 35 Std. und 10 x 45 Std., Überbelegungsmöglichkeiten sind noch nicht berücksichtigt. Die detaillierten Berechnungen können Sie den Anlagen 1 – 4 dieser Vorlage entnehmen
Für die Kalkulation der Kindpauschalen und der Refinanzierung über Landesmittel und Elternbeiträge wurden die derzeit geltenden Prozentsätze berücksichtigt, nicht die im Referentenentwurf zum geplanten Änderungsgesetz vorgesehenen, um 3% erhöhten Sätze.
Ergebnis:
Variante 1: |
Fam.Gr. + GF III |
Variante 2: |
GF II + GF III |
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Trägerschaft |
Trägerschaft |
|||
Stadt |
KiGa 71 e. V. |
Stadt |
KiGa 71 e. V. |
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Anzahl
Plätze: |
|
|
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|
U3 |
7 |
7 |
10 |
10 |
Ü3 |
30 |
30 |
22 |
22 |
Summe
Plätze |
37 |
37 |
32 |
32 |
|
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Kosten
Stadt (jährlich) |
145.634,64 € |
124.470,24 € |
135.163,06 € |
113.635,75 € |
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|
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Differenz
(jährlich) |
21.164,40 € |
21.527,31 € |
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Wie dem Ergebnis zu entnehmen ist, ist es – unabhängig von der Gruppenstruktur, die nun tatsächlich vorgehalten werden wird – für die Stadt günstiger, wenn die Elterninitiative Kindergarten 71 e. V. die Trägerschaft übernimmt. Dies liegt daran, dass der Landeszuschuss an den Kindpauschalen für Elterninitiativen um 8,5% höher liegt als für Einrichtungen in städtischer Trägerschaft.
Abschließend ist zu sagen, dass der Träger KiGa 71 e. V. aus Sicht der Verwaltung sehr gut geeignet ist, die Trägerschaft dieser zusätzlichen Einrichtung zu übernehmen. Es handelt sich um einen erfahrenen Träger, der sich in den vielen Jahren seiner Tätigkeit im Stadtgebiet stets auch in der Vorreiterrolle den neuen pädagogischen Herausforderungen gestellt hat und diese in seinen Einrichtungen etabliert. Er hat sich beispielsweise schon sehr früh dem Thema „U3-Betreuung“ gewidmet und war zudem einer der ersten Träger, der sich im Rahmen der Inklusion dem Thema „Kinder mit Behinderungen in einer Regel-Kita“ auseinander gesetzt hat. Beide Themen sind seit Jahren gelebte Praxis in seinen Einrichtungen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen insgesamt Mehrkosten
für den städtischen Haushalt i. H. v. rd. 125.000 € (s. Anlage 2).
Alternativen:
Der Jugendhilfeausschuss
beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft der zweigruppigen
Kindertageseinrichtung Kreutzerhof an der Necklenbroicher Str. 74 in
Meerbusch-Büderich selbst zu übernehmen.