Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt dem Rat zu empfehlen, die Nachtabschaltung aufgrund der unter dem Punkt „Sachverhalt“ aufgezeigten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Haushaltes 2016 hat die Verwaltung ein Maßnahmenpaket vorgelegt, welches u. a. zum Ziel hatte, eine weitere Stromkostenreduzierung für die städt. Straßenbeleuchtung zu generieren. Da das Maßnahmenpaket vom Rat beschlossen wurde, ist es nunmehr möglich, die Nachtabschaltung aufzuheben, ohne die ursprünglichen Ziele aus dem Jahr 2006 aufzugeben.

 

Im Februar 2006 wurde die Nachtabschaltung mit dem Ziel eingeführt, den Energiebedarf in der öffentlichen Straßenbeleuchtung zu senken und damit die Stromkosten für die öffentliche Straßenbeleuchtung um 50.000 Euro pro Jahr zu reduzieren. Ausgehend von den Daten aus der Stromkostenabrechnung 2005 entsprach dies einer Reduzierung des Energiebedarfs um etwa 333.000 kWh pro Jahr.

 

Tatsächlich werden mit der Nachtabschaltung aktuell ca. 343.000 kWh/a eingespart, dies entspricht anhand der aktuellen Strompreise einem Betrag von ca. 71.000 Euro pro Jahr.

 

Darüber hinaus wurde seit Einführung der Nachtabschaltung der Energiebedarf pro Lampe durch diverse Bau- und Sanierungsmaßnahmen kontinuierlich gesenkt. Ausgehend von der Gesamtanschlussleistung aus der Abrechnung der Stromkosten 2014 wurde die durchschnittliche Anschlussleistung pro Lampe um 15 Prozent (11,43 W) im Vergleich zu 2005, vor Einführung der Nachtabschaltung, reduziert (vgl. Anlage 5). Hochgerechnet auf den Lampenbestand aus 2005 (8.748 Stück) ergibt sich eine rechnerische Energieeinsparung ohne Nachtabschaltung von ca. 407.000 kWh/a. Bezogen auf den Energiebedarf wird das Einsparziel aus 2005 auch bei Beendigung der Nachtabschaltung nicht nur erreicht, sondern übertroffen.

Auf Grund der erfolgten technischen Verbesserungen ergibt sich im Vergleich zu 2005 eine rechnerische Kostenersparnis von ca. 84.000 €.

Insofern kann die Nachtabschaltung unter Wahrung der ursprünglichen Ziele aus 2005 aufgehoben werden.

 

Mit der Fertigstellung des Bauprogramms aus 2010 wird bis Anfang 2016 im Vergleich zur Jahresabrechnung der Stromkosten 2014 eine weitere Ersparnis in Höhe von ca. 39.000 kWh / Jahr erzielt werden. Daraus folgt nach aktuellem Preisstand eine Kostensenkung um weitere ca. 8.800 Euro / Jahr.

Zusätzlich soll mit dem in Anlage 3 beigefügten umfangreichen Maßnahmenpaket, welches bereits in der Haushalts- und Finanzplanung ausgewiesen ist, für die nächsten 4 Jahre der Energiebedarf der Straßenbeleuchtung mittelfristig weiter gesenkt werden. Dabei sollen vornehmlich LED-Leuchten mit einer Leistungsreduzierschaltung zum Einsatz kommen. Parallel dazu ist aktuell ein Ingenieurbüro zunächst für den Ortsteil Lank-Latum damit beauftragt, Vorschläge zur Änderung der Steuerung der Straßenbeleuchtung zu erarbeiten. Damit soll unabhängig von einzelnen Leuchtenherstellern die Möglichkeit geschaffen werden, einerseits die Netzstruktur in Teilen des Stadtgebiets zu verbessern und andererseits die Beleuchtung bedarfsgerechter (z.B. Nachtabsenkung) schalten zu können. Vorgesehen ist dabei auch, das neue Steuerungssystem zukunftsorientiert erweiterbar bis zum Lichtmanagementsystem aufzubauen. In der Anlage 3 sind die einzelnen Phasen des Maßnahmenpakets detailliert dargestellt. Im Mittelbedarf zur jeweiligen Phase des Konzepts sind Kosten für die Unterstützung durch ein Ingenieurbüro bei Vergabe und Bauleitung eingerechnet.

 

Die Summe der eingesparten Strommenge wird nach Abschluss aller geplanten Bauabschnitte zusätzlich noch einmal ca. 385.728 kWh (Anlage 3) betragen. Die Stromkosten reduzieren sich entsprechend um 84.700 € pro Jahr (Anlage 3). Die CO2-Emmisssionen werden sich um insgesamt 211,38 Tonnen pro Jahr verringern. Diese Werte berücksichtigen bereits, dass die Nachtabschaltung entfällt. Durch die vorgesehene Überarbeitung der Steuerung in allen Ortsteilen wird darüber hinaus noch eine weitere Energieersparnis erwartet.

 

Aufgrund der oben beschriebenen bereits erzielten Einspareffekte kann die Nachtabschaltung, wie von der Bürgermeisterin vorgeschlagen, ohne nominale Erhöhung der Stromkosten entfallen. Mit der Deaktivierung der Nachtabschaltung wird dem vielfachen Wunsch der Bevölkerung und dem gestörten Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger resultierend aus einer erheblichen Anzahl von Wohnungseinbrüchen und Fahrzeugaufbrüchen Rechnung getragen. Durch das vorgesehene Maßnahmenpaket ergeben sich weitere Stromkostenreduzierungen für die städt. Straßenbeleuchtung.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Rat zu empfehlen, die Nachtabschaltung zu deaktivieren.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen die folgenden Auswirkungen auf den Haushalt:

Die für das in Anlage 3 beschriebene Investitionsprogramm nötigen Haushaltsmittel stehen unter dem Produkt 120.541.020 zur Verfügung bzw. sind in die weitere Finanzplanung bis 2019 aufgenommen. Hieraus ergibt sich die in Anlage 4 näher beschriebene Entwicklung der hierdurch reduzierten zukünftigen Stromkosten.

Weitere Kosten werden für das Entfernen der Banderolen (StVO-konforme Kennzeichnung der betroffenen Straßenlaternen) in Form eines nicht näher zu beziffernden Eigenpersonalaufwandes entstehen.

 


Alternativen:

Die partielle Nachtabschaltung wird unverändert beibehalten.