Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt dem Rat zu empfehlen, die Nachtabschaltung aufgrund der unter dem Punkt „Sachverhalt“ aufgezeigten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Sachverhalt:
Im Rahmen des Haushaltes 2016 hat die
Verwaltung ein Maßnahmenpaket vorgelegt, welches u. a. zum Ziel hatte, eine
weitere Stromkostenreduzierung für die städt. Straßenbeleuchtung zu generieren.
Da das Maßnahmenpaket vom Rat beschlossen wurde, ist es nunmehr möglich, die
Nachtabschaltung aufzuheben, ohne die ursprünglichen Ziele aus dem Jahr 2006
aufzugeben.
Im Februar 2006 wurde die
Nachtabschaltung mit dem Ziel eingeführt, den Energiebedarf in der öffentlichen
Straßenbeleuchtung zu senken und damit die Stromkosten für die öffentliche
Straßenbeleuchtung um 50.000 Euro pro Jahr zu reduzieren. Ausgehend von den
Daten aus der Stromkostenabrechnung 2005 entsprach dies einer Reduzierung des
Energiebedarfs um etwa 333.000 kWh pro Jahr.
Tatsächlich werden mit der
Nachtabschaltung aktuell ca. 343.000 kWh/a eingespart, dies entspricht anhand
der aktuellen Strompreise einem Betrag von ca. 71.000 Euro pro Jahr.
Darüber hinaus wurde seit Einführung der Nachtabschaltung der
Energiebedarf pro Lampe durch diverse Bau- und Sanierungsmaßnahmen
kontinuierlich gesenkt. Ausgehend von der Gesamtanschlussleistung aus der
Abrechnung der Stromkosten 2014 wurde die durchschnittliche Anschlussleistung
pro Lampe um 15 Prozent (11,43 W) im Vergleich zu 2005, vor Einführung der
Nachtabschaltung, reduziert (vgl. Anlage 5). Hochgerechnet auf den
Lampenbestand aus 2005 (8.748 Stück) ergibt sich eine rechnerische
Energieeinsparung ohne Nachtabschaltung von ca. 407.000 kWh/a. Bezogen
auf den Energiebedarf wird das Einsparziel aus 2005 auch bei Beendigung der
Nachtabschaltung nicht nur erreicht, sondern übertroffen.
Auf Grund der erfolgten technischen Verbesserungen ergibt
sich im Vergleich zu 2005 eine rechnerische Kostenersparnis von ca. 84.000 €.
Insofern kann die Nachtabschaltung unter Wahrung der
ursprünglichen Ziele aus 2005 aufgehoben werden.
Mit der Fertigstellung des Bauprogramms aus 2010 wird bis
Anfang 2016 im Vergleich zur Jahresabrechnung der Stromkosten 2014 eine weitere
Ersparnis in Höhe von ca. 39.000 kWh / Jahr erzielt werden. Daraus folgt nach
aktuellem Preisstand eine Kostensenkung um weitere ca. 8.800 Euro / Jahr.
Zusätzlich soll mit dem in Anlage 3 beigefügten umfangreichen
Maßnahmenpaket, welches bereits in der Haushalts- und Finanzplanung ausgewiesen
ist, für die nächsten 4 Jahre der Energiebedarf der Straßenbeleuchtung
mittelfristig weiter gesenkt werden. Dabei sollen vornehmlich LED-Leuchten mit
einer Leistungsreduzierschaltung zum Einsatz kommen. Parallel dazu ist aktuell
ein Ingenieurbüro zunächst für den Ortsteil Lank-Latum damit beauftragt,
Vorschläge zur Änderung der Steuerung der Straßenbeleuchtung zu erarbeiten.
Damit soll unabhängig von einzelnen Leuchtenherstellern die Möglichkeit
geschaffen werden, einerseits die Netzstruktur in Teilen des Stadtgebiets zu
verbessern und andererseits die Beleuchtung bedarfsgerechter (z.B.
Nachtabsenkung) schalten zu können. Vorgesehen ist dabei auch, das neue
Steuerungssystem zukunftsorientiert erweiterbar bis zum Lichtmanagementsystem
aufzubauen. In der Anlage 3 sind die einzelnen Phasen des Maßnahmenpakets
detailliert dargestellt. Im Mittelbedarf zur jeweiligen Phase des Konzepts sind
Kosten für die Unterstützung durch ein Ingenieurbüro bei Vergabe und Bauleitung
eingerechnet.
Die Summe der eingesparten Strommenge wird nach
Abschluss aller geplanten Bauabschnitte zusätzlich noch einmal ca. 385.728 kWh
(Anlage 3) betragen. Die Stromkosten reduzieren sich entsprechend um 84.700 €
pro Jahr (Anlage 3). Die CO2-Emmisssionen werden sich um insgesamt
211,38 Tonnen pro Jahr verringern. Diese Werte berücksichtigen bereits, dass
die Nachtabschaltung entfällt. Durch die vorgesehene Überarbeitung der
Steuerung in allen Ortsteilen wird darüber hinaus noch eine weitere
Energieersparnis erwartet.
Aufgrund
der oben beschriebenen bereits erzielten Einspareffekte kann die
Nachtabschaltung, wie von der Bürgermeisterin vorgeschlagen, ohne nominale
Erhöhung der Stromkosten entfallen. Mit der Deaktivierung der Nachtabschaltung
wird dem vielfachen Wunsch der Bevölkerung und dem gestörten
Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger resultierend aus einer
erheblichen Anzahl von Wohnungseinbrüchen und Fahrzeugaufbrüchen Rechnung
getragen. Durch das vorgesehene Maßnahmenpaket ergeben sich weitere
Stromkostenreduzierungen für die städt. Straßenbeleuchtung.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Rat zu empfehlen, die Nachtabschaltung zu deaktivieren.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen die folgenden
Auswirkungen auf den Haushalt:
Die
für das in Anlage 3 beschriebene Investitionsprogramm nötigen Haushaltsmittel
stehen unter dem Produkt 120.541.020 zur Verfügung bzw. sind in die weitere
Finanzplanung bis 2019 aufgenommen. Hieraus ergibt sich die in Anlage 4 näher
beschriebene Entwicklung der hierdurch reduzierten zukünftigen Stromkosten.
Weitere
Kosten werden für das Entfernen der Banderolen (StVO-konforme Kennzeichnung der
betroffenen Straßenlaternen) in Form eines nicht näher zu beziffernden
Eigenpersonalaufwandes entstehen.
Alternativen:
Die partielle Nachtabschaltung wird unverändert beibehalten.