1. Aufstellungsbeschluss gem. §§ 2 (1) und 1 (8) BauGB
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorschlag:
1. Aufstellungsbeschluss
gem. §§ 2 (1) BauGB und 1 (8) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften nimmt den Gestaltungsplan (Stand März 2016) zum
Bebauungsplanes Nr. 305, Meerbusch-Osterath, Kalverdonksweg zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) BauGB
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 6 des
Gesetzes vom
20. Oktober 2015
(BGBI. I S. 1722),
für ein Gebiet, das im
Nord-Osten durch die Bahnlinie, im Süd-Osten durch die rückwärtigen
Grundstücksgrenzen der bestehenden Bebauung am Kamperweg, süd-westlich durch
den Wienenweg und das Grundstück der Grundschule und nord-westlich durch die
Flurstückgrenze des Flurstückes 222
Gemarkung Osterath,
Flur 3 begrenzt,
maßgebend ist der im
Plan (siehe Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage) dargestellte räumliche
Geltungsbereich gemäß § 9 (7), der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
den Bebauungsplan
Nr. 305 , Meerbusch-Osterath, Kalverdonksweg aufzustellen,
der vorrangig
folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:
-
Entwicklung von Wohnbauflächen
-
Entwicklung einer Quartiersgrünfläche
2.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1)
BauGB in Form einer Bürgerbeteiligung mit Versammlung durchzuführen.
Sachverhalt:
Es
besteht in Meerbusch aktuell der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum. Um
insbesondere den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu decken - auch vor dem
Hintergrund des demografschen Wandels - aber auch um Abwanderungstendenzen
insbesondere junger Familien entgegenzuwirken soll vermehrt Wohnbauland
bereitgestellt werden.
Aus
diesem Grund ist im Jahr 2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 300
beschlossen worden. Der Geltungsbereich umfasst über das Plangebiet hinaus
weitere Flächen.
In
einem ersten Entwicklungsschritt soll jetzt zunächst insbesondere Wohnraum für
Familien geschaffen werden
Aufgrund
der Lage, der angrenzenden Nutzungen und bereits vorhandener
Einfamilienhausbebauung bietet sich hier eine Ergänzung bestehender Strukturen
an. Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung durch die Haltestelle Kamperweg und der
Lagegunst zu den öffentlichen Infrastrukturen und Einkaufsmöglichkeiten bietet
es sich im Sinne einer nachhaltigen und bodensparenden Flächenentwicklung an,
hier maßvoll auch dichtere Bebauungsstrukturen zu zulassen.
Geplant
ist ein Wohnquartier, indem insgesamt ca. 100 Einfamilienhäuser, Doppelhäuser
und Reihenhäuser entstehen können. Eine Grünfläche, die mit Spiel- und
Aufenthaltsflächen als Treffpunkt dient, ist ebenfalls vorgesehen; sie soll
gleichzeitig die Möglichkeit eröffnen, das Gebiet fuß- und radläufig an die
späteren Entwicklungsflächen anzubinden und so eine Vernetzung bestehender und
geplanter Quartiere zu gewährleisten. Die verkehrliche Haupterschließung
erfolgt über die Straße Wienenweg.
Angrenzend
im rückwärtigen Bereich des Hauptschulgebäudes sollen 19 Reihenhäuser errichtet
werden, in denen vorübergehend Flüchtlinge für die Dauer des Asylverfahrens
untergerbacht werden können (siehe auch Vorlage FB4/0375/2016).
Das
Plangebiet ist derzeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Es ist
somit das Verfahren nach §§ 2 i.V.m. 2a BauGB durchzuführen. In einer
Umweltprüfung müssen die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen
ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der
wirksame Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich überwiegend als Fläche
für die Landwirtschaft dar und muss somit im Parallelverfahren geändert werden
(siehe auch Vorlage FB4/386/2016).
Um
das Bauleitplanverfahren einzuleiten soll der Aufstellungsbeschluss gefasst
werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine