Betreff
Bahnübergangsbeseitigung Osterath
hier: Schließung der Bahnüberganges Hoterheideweg
Vorlage
FB5/0394/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, anhand der beschriebenen Kompensationsmaßnahmen bei der weiteren Erarbeitung der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung die Verwaltung zu legitimieren, der Schließung des Bahnüberganges „Hoterheideweg“ grundsätzlich zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

 

Die Bahnübergangsbeseitigung (Meerbuscher Straße bzw. Strümper Straße)  in Meerbusch-Osterath ist bereits seit längerem ein städtisches Thema, welches die Verwaltung in der Vergangenheit immer wieder versucht hat, hinsichtlich deren drängenden Umsetzung, voranzutreiben. Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss für die Maßnahme wurde durch den Bau des provisorischen Park- und Ride Parkplatzes auf der Westseite der Bahnlinie in Teilen vollzogen und besitzt hierdurch Bestandskraft. Nach diversen Abstimmungen zwischen den Beteiligten und Eingaben der Verwaltung, der Meerbuscher Rats-, Landtags- und Bundespolitiker an die Deutsche Bahn, das Eisenbahnbundesamt sowie das Bundesverkehrsministerium stellt sich der aktuelle Sachstand nach einem maßgeblichen Besprechungstermin im Landesverkehrsministerium vom November 2015 wie folgt dar:

 

Neben den von der Stadt Meerbusch geäußerten nicht kreuzungsbedingten Sonderwünschen

 

a)      Neubau einer Rad-Gehwegverbindung von der Westseite (Stellwerk) durch das Hauptkreuzungsbauwerk nach Osten (OSTARA),

b)      Errichtung einer Linksabbiegespur auf der Strümper Straße zum Bereich OSTARA,

c)       Errichtung einer Fußgängerquerung im Bereich Strümper Straße,

d)      Neubau einer Fußgängerquerung im Bereich Süd-Ost-Rampe (griechisches Restaurant),

e)      Errichtung von zusätzlichen Taxiständen am Bahnhofsvorplatz,

f)       Errichtung einer Linksabbiegespur zum geplanten P+R-Platz auf der Ostseite,

 

wird bei der Umsetzung der Maßnahme eine Aufweitung der Fußgängerunterführung „Meerbuscher Straße“ auf sechs Meter anstatt der üblichen vier Meter zu Lasten der Kreuzungsbeteiligten vorgenommen. Des Weiteren erfolgt im Bereich der Fußgänger- und Radfahrerunterführung „Strümper Straße“ eine Anbindung an den Bestand des Hoterheideweges auf der Westseite sowie eine barrierefreie Anbindung -von der Straße „An der Bundesbahn“ kommend- an die geänderte Unterführung „Strümper Straße“ (vgl. Anlage).

 

Im Zuge der Erarbeitung der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung kam die Forderung des Eisenbahnbundesamtes und der DB auf, aus sicherheitstechnischen Aspekten den BÜ „Hoterheideweg“ im Zuge der Baumaßnahmen auch zu schließen. Die Verwaltung konnte in aufwändigen Verhandlungen die v.g. Kompensationsmaßnahmen mit den Beteiligten als kreuzungsbedingt aushandeln. Eine Zustimmung des Eisenbahnbundesamtes und des als Aufsichtsbehörde und Zuwendungsgeber für die Finanzierung der Maßnahmen fungierenden Verkehrsministerium wurde gleichfalls erreicht.

Zur Fertigstellung des Entwurfes der Kreuzungsvereinbarung wird seitens der weiteren Beteiligten gefordert, einer Schließung des BÜ „Hoterheideweg“ vorab grundsätzlich von Seiten der Stadt Meerbusch zuzustimmen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte dieses vor dem Hintergrund der Wahrung der städtischen Belange erfolgen.

Die Verwaltung schlägt demzufolge vor, sie zu legitimieren, im Rahmen der Erarbeitung der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung grundsätzlich einer Schließung des dritten Bahnüberganges „Hoterheideweg“ zuzustimmen.

Der ausverhandelte Entwurf der Kreuzungsvereinbarung wird zu einem späteren Zeitpunkt dem Ausschuss bzw. dem Rat zur Zustimmung vorgelegt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Zunächst keinen nennenswerten, bei Umsetzung der Maßnahme entstehen die im städtischen Haushalt unter dem Produkt 7.120.012.13.740.001 aufgeführten Kosten.

 


Alternativen:

Es ist keine sachgerechte bzw. für die städtischen Ziele und Belange zielführende Alternative erkennbar. Bei einer Nichtzustimmung ist zu erwarten, dass im Wege einer Plangenehmigung zu einem späteren Zeitpunkt die Schließung des Bahnüberganges ohne weitere Kompensationsmaßnahmen seitens der DB erfolgen würde.