Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 276, Meerbusch-Strümp, Strümper Busch / Im Plötschen im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr-Strümp
1. Einwendungen aus der Öffenlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
2. Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
3. Beschluss der öffenlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage
FB4/0392/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt gemäß  § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung den Behandlungen der Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.

 

 

2.      Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4(1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt gemäß § 4 (1)  BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung den Behandlung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.

 

 

 

3.      Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 276, Meerbusch-Strümp, Strümper Busch/Im Plötschen im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr-Strümp einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu

 

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat am 5. Mai 2015 beschlossen, auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer zweiwöchigen Auslegung durchzuführen.

 

Der Vorentwurf und der Erläuterungsbericht lagen in der Zeit vom 16.06.2015 bis 30.06.2015 einschließlich im Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht im Technischen Dezernat in Meerbusch-Lank-Latum aus. Es bestand Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Aus der Öffentlichkeit wurden Anregungen zu einer Straßenabbindung gemacht.

Die Einwendungen und deren Behandlung ist der Anlage 1 dieser Beratungsvorlage zu entnehmen.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 13. Mai 2015 über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB benachrichtigt.

 

Seitens der beteiligten Behörden erfolgten Anregungen durch die Bezirksregierung (Kampfmittelbeseitigungsdienst) sowie durch den Rhein-Kreis-Neuss zu Immissionsschutz, Altlasten und Bodenschutz sowie Artenschutz.

 

Die Stellungnahmen und deren Behandlung ist der Anlage 2 dieser Beratungsvorlage zu entnehmen.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften kann nunmehr die während der frühzeitigen Beteiligungen abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und der Behandlung der Stellungsnahmen unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zustimmen und im Rahmen seiner Vorberatung dem Rat eine spätere Beschlussfassung empfehlen.

 

Der Bebauungsplan mit Begründung und umweltrelevanten Informationen soll nun offengelegt werden.

 

Im nördlichen Bereich des Wohngebietes angrenzend an den Lärmschutzwall sollen 12 Reihenhäuser errichtet werden, in denen vorübergehend Flüchtlinge für die Dauer des Asylverfahrens untergerbacht werden können (siehe auch Vorlage FB4/0375/2016).

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine