1. Einwendungen aus der Öffenlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
2. Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
3. Beschluss der öffenlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Einwendungen
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
stimmt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung den Behandlungen der Einwendungen
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch
eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.
2. Stellungnahmen
aus der Behördenbeteiligung gem. § 4(1) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt gemäß § 4 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung
den Behandlung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß Anlage 2
zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im
Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem
späteren Satzungsbeschluss.
3. Beschluss
der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 276, Meerbusch-Strümp, Strümper Busch/Im Plötschen im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr-Strümp einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften hat am 5. Mai 2015 beschlossen, auf Grundlage des
Bebauungsplanentwurfes eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
in Form einer zweiwöchigen Auslegung durchzuführen.
Der Vorentwurf und der Erläuterungsbericht lagen in der Zeit vom 16.06.2015 bis 30.06.2015 einschließlich im Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht im Technischen Dezernat in Meerbusch-Lank-Latum aus. Es bestand Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
Aus der Öffentlichkeit wurden Anregungen zu einer Straßenabbindung gemacht.
Die Einwendungen und deren Behandlung ist der Anlage 1 dieser Beratungsvorlage zu entnehmen.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 13. Mai 2015 über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB benachrichtigt.
Seitens der beteiligten Behörden erfolgten Anregungen durch die Bezirksregierung (Kampfmittelbeseitigungsdienst) sowie durch den Rhein-Kreis-Neuss zu Immissionsschutz, Altlasten und Bodenschutz sowie Artenschutz.
Die Stellungnahmen und deren Behandlung ist der Anlage 2 dieser Beratungsvorlage zu entnehmen.
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften kann nunmehr die während der frühzeitigen Beteiligungen abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und der Behandlung der Stellungsnahmen unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zustimmen und im Rahmen seiner Vorberatung dem Rat eine spätere Beschlussfassung empfehlen.
Der Bebauungsplan mit Begründung und umweltrelevanten Informationen soll nun offengelegt werden.
Im
nördlichen Bereich des Wohngebietes angrenzend an den Lärmschutzwall sollen 12
Reihenhäuser errichtet werden, in denen vorübergehend Flüchtlinge für die Dauer
des Asylverfahrens untergerbacht werden können (siehe auch Vorlage
FB4/0375/2016).
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine