Betreff
Parkscheibenregelung Parkplatz Josef-Kothes-Straße in Meerbusch Strümp
Vorlage
FB5/243/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Einrichtung einer Parkscheibenregelung für zwölf baulich angelegte Senkrechtparker vor dem Geschäftskomplex Josef-Kohtes-Straße 22 mit einer Beschränkung der Parkerlaubnis auf 1,5 Stunden von montags bis freitags 9 -18 h und samstags von 9 -13 h für zwölf Parkstände.   

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 45 Abs. 1 und 3 der StVO erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Einrichtung der Parkscheibenregelung zu treffen.  

 


Sachverhalt:

 

Von Seiten des Bürgervereines der „Kleenen Strömper“ wurde bei der Verwaltung angeregt, die zu dem EDEKA-Markt hin gelegene Parkreihe mit einer zeitlichen Parkscheibenbegrenzung auszustatten, um an dieser Stelle freie Stellplätze mit kurzen Wegen für die Kundinnen und Kunden der anliegenden Geschäfte bereitstellen zu können (vgl. Anlage). 

 

Die insgesamte Auslastung der 37 öffentlichen Stellplätze vor dem Geschäftskomplex wurde daraufhin über einen Zeitraum von drei Monaten zwischen September 2011 bis Dezember 2011 durch die Verwaltung überprüft.

 

 

Die  37 öffentlichen Stellplätze waren wie folgt belegt;

 

20.09.2011, 11 h, 22 Stellplätze,

22.09.2011, 13 h, 28 Stellplätze,

22.09.2011, 19 h, 34 Stellplätze,

07.10.2011, 12 h, 35 Stellplätze,

14.10.2011, 14 h, 30 Stellplätze,

17.10.2011, 16 h, 26 Stellplätze,

19.10.2011, 13 h, 22 Stellplätze,

04.11.2011, 15 h, 25 Stellplätze,

07.11.2011, 12 h, 27 Stellplätze,

10.11.2011, 15 h, 18 Stellplätze,

11.11.2011, 13 h, 32 Stellplätze,

16.12.2012, 15 h, 22 Stellplätze.

 

Ein Parkdruck, der in der Vergangenheit üblicherweise Voraussetzung für eine Parkscheibenregelung war, ist nicht vorhanden.

Damit Kunden unmittelbar vor dem Geschäftskomplex parken können, und diese Plätze nicht durch

Dauerparker belegt werden, wäre -analog der Parkscheibenregelung auf dem Strümper Marktplatz-

eine Beschränkung der Parkerlaubnis auf 1,5 Stunden von montags bis freitags 9 -18 h und samstags von 9 -13 h für zwölf Parkstände denkbar.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

ca. 2 h eines Mitarbeiters des städtischen Servicebereiches 11 (Bauhof) sowie geringfügige Kosten für die Anpassung der Beschilderung

 


Alternativen:

 

Verzicht auf eine Parkraumbewirtschaftung, Belassen der vorhandenen allgemeinen öffentlichen Stellplatzsituation.