Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Einrichtung einer
Parkscheibenregelung für zwölf baulich angelegte Senkrechtparker vor dem
Geschäftskomplex Josef-Kohtes-Straße 22 mit einer Beschränkung der
Parkerlaubnis auf 1,5 Stunden von montags bis freitags 9 -18 h und samstags von
9 -13 h für zwölf Parkstände.
Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 45 Abs. 1 und 3 der StVO
erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Einrichtung der
Parkscheibenregelung zu treffen.
Sachverhalt:
Von Seiten des Bürgervereines der „Kleenen Strömper“ wurde bei der
Verwaltung angeregt, die zu dem EDEKA-Markt hin gelegene Parkreihe mit einer
zeitlichen Parkscheibenbegrenzung auszustatten, um an dieser Stelle freie
Stellplätze mit kurzen Wegen für die Kundinnen und Kunden der anliegenden
Geschäfte bereitstellen zu können (vgl. Anlage).
Die insgesamte Auslastung der 37 öffentlichen Stellplätze vor dem
Geschäftskomplex wurde daraufhin über einen Zeitraum von drei Monaten zwischen
September 2011 bis Dezember 2011 durch die Verwaltung überprüft.
Die 37 öffentlichen Stellplätze waren wie folgt belegt;
20.09.2011, 11 h, 22 Stellplätze,
22.09.2011, 13 h, 28 Stellplätze,
22.09.2011, 19 h, 34 Stellplätze,
07.10.2011, 12 h, 35 Stellplätze,
14.10.2011, 14 h, 30 Stellplätze,
17.10.2011, 16 h, 26 Stellplätze,
19.10.2011, 13 h, 22 Stellplätze,
04.11.2011, 15 h, 25 Stellplätze,
07.11.2011, 12 h, 27 Stellplätze,
10.11.2011, 15 h, 18 Stellplätze,
11.11.2011, 13 h, 32 Stellplätze,
16.12.2012, 15 h, 22 Stellplätze.
Ein Parkdruck, der in der Vergangenheit üblicherweise Voraussetzung für
eine Parkscheibenregelung war, ist nicht vorhanden.
Damit Kunden unmittelbar vor dem Geschäftskomplex parken können, und
diese Plätze nicht durch
Dauerparker belegt werden, wäre -analog der Parkscheibenregelung auf dem
Strümper Marktplatz-
eine Beschränkung der Parkerlaubnis auf 1,5 Stunden von montags bis
freitags 9 -18 h und samstags von 9 -13 h für zwölf Parkstände denkbar.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
ca. 2 h eines Mitarbeiters des
städtischen Servicebereiches 11 (Bauhof) sowie geringfügige Kosten für die
Anpassung der Beschilderung
Alternativen:
Verzicht
auf eine Parkraumbewirtschaftung, Belassen der vorhandenen allgemeinen
öffentlichen Stellplatzsituation.