Betreff
L137 Grüne Welle - Durchführung eines Verkehrsversuches zur Optimierung des Verkehrsflusses im Bereich der Lichtsignalanlage Düsseldorfer Straße / Anton-Holtz-Straße
Vorlage
FB5/0387/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, im Bereich der Lichtsignalanlage Düsseldorfer Straße / Anton-Holtz-Straße den im Sachverhalt beschriebenen Verkehrsversuch mit dem Ziel der Optimierung des Verkehrsflusses auf der L137 zunächst für den Zeitpunkt nach Abschluss der derzeitigen Baumaßnahme und eingerichteten Einbahnstraßenregelung für einen Zeitraum ab Mai 2016 bis Juni 2016 durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Die Thematik der Optimierung der Grünen Welle auf der L137 war bereits mehrfach der Gegenstand von Anträgen aus dem politischen Raum und den dazugehörigen Diskussionen im Bau- und Umweltausschuss. Eine Überplanung der Grünen Welle, für die die Stadt Meerbusch als Straßenverkehrsbehörde verantwortlich ist, wurde bislang aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes von ca. 100.000 € und der geringen Erfolgsaussichten angesichts der vorhandenen Knotenpunktsabstände und der begrenzten finanziellen Ressourcen des Landesbetriebes Straßen NRW zunächst zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, nach anderen Optimierungspotenzialen zu suchen.

 

1. Ausdehnung der 100-sec-Umläufe auf die Nachmittagsspitze:

 

Hierzu erfolgte zunächst eine Anordnung an den Straßenbaulastträger der L137 und der zugehörigen Lichtsignalanlagen, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, auch in den Nachmittagsstunden die Umläufe der Signalanlagen im 100-sec-Betrieb ebenso wie derzeit praktiziert in der Vormittagsspitzenverkehrszeit zu schalten. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Wartungsfirmen und dem damit verbundenen Koordinierungsaufwand konnte dies bis dato seitens des Landesbetriebes Straßenbau noch nicht erfolgen. In einem neuerlichen Gespräch wurde allerdings zugesagt, dies nunmehr umzusetzen. In der damit verbundenen Übergangsphase werden die Anlagen nach zeitversetzter Umstellung aufgrund der diversen zuständigen Wartungsfirmen für einen Zeitraum von ca. zwei Wochen nicht alle koordiniert laufen können, im nachfolgenden koordinierten Betrieb erhofft sich die Verwaltung jedoch eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit.

 

2. vermutete Stauursachen im Bereich der Einmündung Düsseldorfer Straße 77 sowie dem Deutschen Eck

 

Aufgrund eigener Beobachtungen sowie Beschwerden aus der Bürgerschaft und Politik kristallisierte sich der Bereich des Deutschen Ecks / Vitalzentrums als besonders kritisch heraus. Aus Sicht der Verwaltung ist hierfür zum einen die nicht komplett in die Grüne Welle einzubindende LSA der Stichstraße Düsseldorfer Straße 77 sowie die in diesem Zusammenhang erstellte Querungshilfe vor dem DM-Markt sowie die LSA Anton-Holtz-Straße heraus, an der es in Fahrtrichtung Düsseldorf immer wieder zu Rückstauerscheinungen kommt.

 

In Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde und im Zusammenhang mit der derzeitig auf der Anton-Holtz-Straße eingerichteten Baustelle mit Einbahnstraßenregelung schlägt die Verwaltung vor, einen Verkehrsversuch dahingehend durchzuführen, dass die LSA Anton-Holtz-Straße abgeschaltet und auf der Anton-Holtz-Straße für den PKW-Verkehr eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Karl-Arnold-Straße eingerichtet wird. Der Radverkehr würde mit den üblichen Regelungen gegen die Einbahnrichtung fahren dürfen. In diesem Zusammenhang könnte der Schulweg über die bestehende Mittelinsel der LSA als Querungshilfe ohne den in Fahrtrichtung Büderich-Mitte abbiegenden Verkehr der Anton-Holtz-Straße weiterhin sicher abgewickelt werden.

Der Verkehrsversuch würde durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde und die Polizei fachlich begleitet und es könnte in der Örtlichkeit ermittelt werden, in wie weit sich hierdurch eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit auf der L137 in diesem Abschnitt erzielen ließe.

 

Nach Abschluss des Verkehrsversuches soll auf Grundlage der ermittelten Daten und Fakten entschieden werden, ob die praktizierte Regelung sich dahingehend bewährt, dauerhaft angeordnet zu werden. 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Keine wesentlichen Kosten bis auf den entstehenden Personalaufwand zur Begleitung des Projektes.

 


Alternativen:

Beibehaltung des Status Quo mit den bestehenden Problemen der mangelnden Leistungsfähigkeit in den Spitzenstunden.