Betreff
Bebauungsplan Nr. 292, Meerbusch-Büderich, Laacher Weg / Lötterfelder Straße
1. Beschluss über Stellungnahmen
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Vorlage
FB4/0378/2016
Aktenzeichen
4.61-26-03/292
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.

1.      Beschluss über Stellungnahmen

Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Anregungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1772), sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan‑Entwurf Nr. 292 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen und Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.

2.      Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 292, Meerbusch‑Büderich, Laacher Weg / Lötterfelder Straße, gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV.NRW. S. 496) als Satzung mit der Begründung vom 10. März 2016 für ein Gebiet, das im Norden von der Südgrenze des Stinkesbaches und der Niederdonker Straße, im Westen von der Westgrenze der Lötterfelder Straße und dem Johann-Wienands-Platz, im Süden von der Südgrenze des Laacher Weges und dem Johann-Wienands-Platz und im Osten von der Westgrenze des Flurstücks Nr. 658, Flur 35 der Gemarkung Büderich begrenzt ist, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan‑Entwurf Nr. 292.

Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 292 tritt der Bebauungsplan Nr. 15, soweit er von dem Bebauungsplan überlagert wird, teilweise außer Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 292 hat einschließlich der Entwurfsbegründung sowie den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen vom 25.01.2016 bis einschließlich 25.02.2016 gemäß § 13 (2) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 22.01.2016 über die öffentliche Entwurfsauslegung benachrichtigt.

 

Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

Seitens der beteiligten Behörden wurden Anregungen zum Fluglärm, Artenschutz und weitere Hinweise gegeben. Die Stellungnahmen sowie deren Behandlung sind der Anlage 2 zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat nunmehr die, während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und im Rahmen seiner Vorberatung dem Rat eine vorlagegemäße Beschlussfassung unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zu empfehlen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen: .

keine.