1. Beschluss über Stellungnahmen
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
1. Beschluss
über Stellungnahmen
Der Rat der Stadt
stimmt der Behandlung der Anregungen nach
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1772), sowie
der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB
gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.
Der Rat der Stadt
nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan‑Entwurf Nr. 292 während
der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen und Stellungnahmen nach
§ 4 Abs. 2 BauGB und entscheidet hierüber gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur
vorliegenden Vorlage.
2. Satzungsbeschluss
gem. § 10 (1) BauGB
Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan
Nr. 292, Meerbusch‑Büderich,
Laacher Weg / Lötterfelder Straße, gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994
(GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 25.06.2015 (GV.NRW. S. 496) als Satzung mit der Begründung vom
10. März 2016 für ein Gebiet, das im Norden von der Südgrenze des
Stinkesbaches und der Niederdonker Straße, im Westen von der Westgrenze der
Lötterfelder Straße und dem Johann-Wienands-Platz, im Süden von der Südgrenze
des Laacher Weges und dem Johann-Wienands-Platz und im Osten von der Westgrenze
des Flurstücks Nr. 658, Flur 35 der Gemarkung Büderich begrenzt ist,
maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß
§ 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan‑Entwurf
Nr. 292.
Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 292
tritt der Bebauungsplan Nr. 15, soweit er von dem Bebauungsplan überlagert
wird, teilweise außer Kraft.
Sachverhalt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 292 hat
einschließlich der Entwurfsbegründung sowie den wesentlichen, vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen vom 25.01.2016 bis
einschließlich 25.02.2016 gemäß § 13 (2) BauGB in Verbindung mit
§ 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 22.01.2016 über die
öffentliche Entwurfsauslegung benachrichtigt.
Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen
vorgebracht.
Seitens der beteiligten Behörden wurden Anregungen
zum Fluglärm, Artenschutz und weitere Hinweise gegeben. Die Stellungnahmen
sowie deren Behandlung sind der Anlage 2 zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat nunmehr die, während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und im Rahmen seiner Vorberatung dem Rat eine vorlagegemäße Beschlussfassung unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zu empfehlen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen
Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen: .
keine.