Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46, Meerbusch-Lank-Latum im Bereich Am Alten Teich
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) 13a BauGB
Vorlage
FB4/0375/2016
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Gestaltungsplan (Stand April 2016) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46, Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich Am Alten Teich zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 in

Meerbusch-Lank-Latum im Bereich Am Alten Teich gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), für ein Gebiet, das durch die Kierster Straße,  der westlichen Straßenbegrenzung der Florianstraße, dem Flurstück 383 und Teilbereichen der Flurstücke 381, 382 und 386 begrenzt ist;

maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB

in der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46, der Bestandteil dieses Beschlusses ist

 

der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

-                       Ausweisung einer Wohnbaufläche

-                       Neuordnung der überbaubaren Fläche.

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht durchzuführen.

 

 

 


Sachverhalt:

Aufgrund der Landesprognosen wird die Stadt in diesem Jahr weitere rd. 800 Flüchtlinge aufnehmen müssen. Dazu muss das bereits vorhandene und beauftragte Angebot an Plätzen für die Dauer des Asylverfahrens weiter ausgebaut und Wohnraum für anerkannte Asylbewerber geschaffen werden. Dies soll an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet erfolgen. An städtebaulich passenden Grundstücken soll dies mit höherer zulässiger Geschossigkeit, in Büderich an der Moerser Straße, auf dem Areal des ehemaligen Bauhofs sowie auf einem städtischen Grundstück am Hallenbad, in Osterath an der Insterburger Straße und in Lank an der Rottstraße in Form von Sozialwohnungen erfolgen, mit deren Fertigstellung allerdings nicht vor Mitte 2017 zu rechnen ist. Im Hinblick auf bundes- und landesseitig geplante Veränderungen der Asylpraxis, die im Endausbau vorsehen, dass nur noch im wesentlichen Asylbewerber mit hoher Bleibeperspektive den Kommunen zugewiesen werden, soll zur Deckung des erwarteten Unterbringungsbedarfes in Wohngebäude investiert werden, die bei einer Änderung des bisherigen Systems einer anderen Nutzung zugeführt werden können.

Insofern sollen an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet – Am alten Teich in Lank, in Osterath am Kalverdonksweg und in Strümp, „Am Strümper Busch“, Reihenhäuser errichtet werden, die bei Wegfall des Bedarfes zur Unterbringung von Flüchtlingen im Asylverfahren veräußert werden können. Die Reihenhäuser sollen über eine Wohnfläche von rd. 140 qm verfügen und mit max. 12 Personen belegt werden.

Der gültige Bebauungsplanes Nr. 46 von 1975 setzt hier eine eingeschossige Hofhausbebauung sowie Grünfläche mit Kinderspielplatz und Bolzplatz fest. Die Wohnbebauung ist bisher nicht umgesetzt und der Kinderspielplatz nicht angelegt worden. Die rückwärtigen festgesetzten Baufelder sind teilweise mit einer Altlast belastet. Gemäß Bodengutachten ist eine Wohnbebauung grundsätzlich möglich. Im Sinne einer nachhaltigen Flächenrevitalisierung in Ergänzung zur vorhandenen Reihenhausbebauung und unter Berücksichtigung der Bodenverhältnisse, bietet es sich somit städtebaulich an, die Bebauungsstruktur an der Kierster Straße entlang durch Reihenhauszeilen zu ergänzen.

Mit Änderung des Bebauungsplanes sollen deshalb die Voraussetzungen für die Errichtung von Reihenhäusern in zweigeschossiger Bauweise mit Satteldach geschaffen werden. Die vorhandene Grünfläche wird teilweise in den Geltungsbereich mit einbezogen; der bestehende Bolzplatz bleibt von der Änderung unberührt.

Es sollen 14 Reihenhäuser errichtet werden, in denen vorübergehend Flüchtlinge für die Dauer des Asylverfahrens untergerbacht werden können.

Um das Bauleitplanverfahren einzuleiten soll der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Das Verfahren kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht durchzuführt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

Keine