Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des
Rates der Stadt beschließt die in der Anlage zur vorliegenden Vorlage
beigefügte Stellungnahme zum Ausbau der bewirtschafteten Tank- und Rastanlage
„Geismühle„.
Sachverhalt:
Die Rastanlage Geismühle befindet sich größtenteils auf dem
Gebiet der Stadt Krefeld, Gemarkung
Oppum an der A 57 zwischen dem AK Meerbusch im Süden und der AS
Krefeld-Oppum im Norden. Der vorliegende
Feststellungsentwurf umfasst den Ausbau der bestehenden Rastanlagen auf der
West- und Ostseite einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an
Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie die Anlage der Kompensationsflächen.
Vorhabenträger ist die Bundesrepublik Deutschland.
Bei der hohen Verkehrsdichte auf der A 57 von derzeit ca.
80.000 Fahrzeugen pro Tag (Zählung 2005) mit einem relativ hohen LKW-Anteil von
ca. 11,2 %, ist die vorhandene Anlage bereits an durchschnittlichen Tagen stark
ausgelastet und an Wochenenden sowie in den Abendstunden häufig überlastet.
Dies betrifft in besonderem Maße die Lkw-Stellplätze.
Da die vorhandene Anlage keine Erweiterungskapazitäten für
die - durch das gesteigerte Verkehrsaufkommen - erforderliche Anzahl von
Stellplätzen bietet, ist aus Verkehrssicherungsgründen eine Neuordnung der
bewirtschafteten Rastanlage und somit eine Verbesserung des Stellplatzangebotes
dringend erforderlich. Die Vergrößerung des Parkraums für Pkw (inkl. Pkw mit
Hänger) auf 217 und für Lkw/ Busse auf 159 Stellplätze ist wesentliches Ziel
der Maßnahme. Die Erweiterung der Rastanlage zur Ostseite bedingt eine
Neutrassierung der L 386.
Die Bearbeitung einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung
schloss mit der Empfehlung, dass eine Verlagerung des gesamten Parkraums auf
die Ostseite der A 57 die günstigste Lösungsmöglichkeit aus Sicht der Umwelt
darstellt. Neben der Schaffung der erforderlichen Stellplatzzahlen beinhaltet
die Ausbaumaßnahme zudem eine Verbesserung des Lärmschutzes.
Auf Veranlassung des Landesbetriebes Straßenbau NRW wird für
das o. a. Bauvorhaben die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz
(FStrG) durchgeführt.
Ein Anschluss der Kreisstraße K1 an die Rastanlage ist nicht
vorgesehen -mit Ausnahme einer Zufahrt für die Feuerwehr- und somit nicht
Planinhalt. Sollten sich im weiteren Verfahren Planänderungen ergeben, ist die
Stadt Meerbusch erneut zu beteiligen und kann Stellung nehmen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine