Betreff
Ausbau der bewirtschafteten Tank- und Rastanlage „Geismühle“
Vorlage
FB4/0373/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt beschließt die in der Anlage zur vorliegenden Vorlage beigefügte Stellungnahme zum Ausbau der bewirtschafteten Tank- und Rastanlage „Geismühle„.

 


Sachverhalt:

 

Die Rastanlage Geismühle befindet sich größtenteils auf dem Gebiet der Stadt Krefeld, Gemarkung  Oppum an der A 57 zwischen dem AK Meerbusch im Süden und der AS Krefeld-Oppum im Norden.  Der vorliegende Feststellungsentwurf umfasst den Ausbau der bestehenden Rastanlagen auf der West- und Ostseite einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie die Anlage der Kompensationsflächen. Vorhabenträger ist die Bundesrepublik Deutschland.

Bei der hohen Verkehrsdichte auf der A 57 von derzeit ca. 80.000 Fahrzeugen pro Tag (Zählung 2005) mit einem relativ hohen LKW-Anteil von ca. 11,2 %, ist die vorhandene Anlage bereits an durchschnittlichen Tagen stark ausgelastet und an Wochenenden sowie in den Abendstunden häufig überlastet. Dies betrifft in besonderem Maße die Lkw-Stellplätze. 

Da die vorhandene Anlage keine Erweiterungskapazitäten für die - durch das gesteigerte Verkehrsaufkommen - erforderliche Anzahl von Stellplätzen bietet, ist aus Verkehrssicherungsgründen eine Neuordnung der bewirtschafteten Rastanlage und somit eine Verbesserung des Stellplatzangebotes dringend erforderlich. Die Vergrößerung des Parkraums für Pkw (inkl. Pkw mit Hänger) auf 217 und für Lkw/ Busse auf 159 Stellplätze ist wesentliches Ziel der Maßnahme. Die Erweiterung der Rastanlage zur Ostseite bedingt eine Neutrassierung der L 386.

 

Die Bearbeitung einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung schloss mit der Empfehlung, dass eine Verlagerung des gesamten Parkraums auf die Ostseite der A 57 die günstigste Lösungsmöglichkeit aus Sicht der Umwelt darstellt. Neben der Schaffung der erforderlichen Stellplatzzahlen beinhaltet die Ausbaumaßnahme zudem eine Verbesserung des Lärmschutzes.

 

Auf Veranlassung des Landesbetriebes Straßenbau NRW wird für das o. a. Bauvorhaben die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchgeführt.

 

Ein Anschluss der Kreisstraße K1 an die Rastanlage ist nicht vorgesehen -mit Ausnahme einer Zufahrt für die Feuerwehr- und somit nicht Planinhalt. Sollten sich im weiteren Verfahren Planänderungen ergeben, ist die Stadt Meerbusch erneut zu beteiligen und kann Stellung nehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine