Betreff
Bebauungsplan Nr. 301, Meerbusch-Lank-Latum, Fronhofstraße / Gonellastraße
1. Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
FB4/0365/2016
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Gestaltungsplan (Stand März 2016) zum Bebauungsplan Nr. 301, Meerbusch‑Lank-Latum, Fronhofstraße / Gonellastraße zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 ( GV. NRW. S. 666/SGV.NRW.2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. 06.2015 (GV.NRW.S.496)   

für ein Gebiet, das durch die Fronhofstraße, die Gonellastraße, die Pfarrstraße und im Westen von den westlichen Grenzen der Hausgrundstücke Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße Nr. 55

(Flurstücke: 382 und 10, beide der Flur 3, Gemarkung Lank) begrenzt ist;

maßgebend ist der im Bebauungsplan Nr. 301dargestellte räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil des Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 301, Meerbusch‑Lank-Latum, Fronhofstraße / Gonellastraße erneut aufzustellen, der vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

 

                                - Ausweisung von Wohnbauflächen unter dem Aspekt der Innenverdichtung

                                                               

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 301 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht durchzuführen.

2.      Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung  gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerbeteiligung mit Versammlung durchzuführen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung am 29. Mai 2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 301 beschlossen. Da das vorrangige Planungsziel in der Beratungsvorlage nicht beschlossen wurde, ist der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Zielvorstellung nochmals erforderlich. Somit besteht die Möglichkeit Bauvorhaben, die nicht den Zielen des Bebauungsplanes entsprechen, zurück zu stellen und eine Veränderungssperre zu erlassen.

 

Durch die Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 sind nun Wohnbauvorhaben nach § 34 BauGB auch im Innenbereich planungsrechtlich zulässig, auch besteht der Wunsch im Plangebiet befindlicher Grundstücksbesitzer Wohngebäude auf ihren privaten rückwärtigen Grundstücken zu realisieren.

 

Um im Innenbereich eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu gewährleisten, soll nun der Bebauungsplan Nr. 301 aufgestellt werden. 

 

Dies unterstützt dabei den Gedanken der „Stadt der kurzen Wege“, gerade auch im Hinblick auf den demografischen Wandel und seine Auswirkungen auf den

Meerbuscher Wohnstandort Lank-Latum.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung erforderlich. 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

Keine