Betreff
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen sowie Haushaltsvorgriffe des Haushaltsjahres 2015 und Nachtrag für 2014
Vorlage
SFI/0113/2016
Art
Informationsvorlage

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. Ebenso sind Haushaltsvorgriffe gemäß § 83 Abs. 3 Satz 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

Anliegend überreiche ich Ihnen eine Übersicht über die vom Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (incl. Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2015 im Sinne des § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW) sowie eine gesonderte Übersicht über die genehmigten Haushaltsvorgriffe im Sinne des § 83 Abs. 3 GO zur Kenntnisnahme.

 

Ergänzend zu der Vorlage zu TOP 39 zur Ratssitzung vom 26.02.2015 ist als Anlage eine Liste mit weiteren überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen beigefügt, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 erforderlich geworden sind.

 

 

 

 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin