Betreff
Bürgeranregung gemäß §24 GO NRW - Bäume Kemperallee
Vorlage
FB5/0353/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist die Bürgeranregung gemäß §24 GO NRW an den zuständigen Bau- und Umweltausschuss mit der Empfehlung, über die im Rahmen des Antrages vorgebrachte Anregung zu entscheiden.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 29.11.2015 liegt eine Bürgeranregung gemäß §24 GO NRW bzgl. der Planungen zur Kemperallee vor. Die Petentin beantragt, die vorhandenen 44 Amberbäume zu erhalten und die Planung an diese Maßgabe anzupassen.

 

Die Ausbauplanung zur Grundsanierung der Kemperallee wurde zuletzt im zuständigen Bau- und Umweltausschuss mit der Vorlage FB/0143/2014 unter TOP 10 der Sitzung am 02.09.2015 behandelt und der Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer Bürgeranhörung auf Grundlage der zugehörigen Planung gefasst.

Die Bürgeranhörung wurde sodann am 28.09.2015 durchgeführt.

Da die abschließende Behandlung und Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken aus der Bürgerversammlung für den Bau- und Umweltausschuss am 06.04.2016 vorgesehen ist, sowie hierzu weitergehende Anträge aus dem politischen Raum und der Bürgerschaft vorliegen, schlägt die Verwaltung vor, auch die in diesem Zusammenhang vorgebrachte Bürgeranregung in diesem Rahmen inhaltlich zu behandeln.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Zunächst keine, die Auswirkungen möglicher Planungsvarianten und deren Kosten sollen im Bau- und Umweltausschuss im Rahmen der Ausführungsplanung zur Entscheidung vorgelegt werden.

 


Alternativen:

Keine sachgerechten.