Betreff
Genehmigung einer Dienstreise von Ratsmitgliedern im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Shijonawate
Vorlage
BM/0350/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss genehmigt die im Zusammenhang mit der Städtepartnerschaft geplante Dienstreise nach Shijonawate im April 2016 von Herrn Leo Jürgens und Herrn Jürgen Eimer in ihrer jeweiligen Funktion als 1. und 2. stellv. Bürgermeister.

 


Sachverhalt:

 

Seit Dezember 2010 besteht die Städtepartnerschaft zwischen der Stadt Meerbusch und der Stadt Shijonawate. Um einen Beitrag zur Vertiefung der freundschaftlichen Beziehung beider Städte sowie zur Stärkung der bilateralen Beziehung zwischen Japan und Deutschland zu leisten, wurde im gegenseitigen Einvernehmen ein Abkommen unterzeichnet. Erstmalig im Dezember 2010 besuchte eine Delegation aus der Stadt Shijonawate Meerbusch. Nach einem ersten Besuch einer Delegation aus Meerbusch in 2012 stand im September 2014 der Gegenbesuch einer Delegation aus Shijonawate an, die von den beiden stellv. Bürgermeistern und der Unterzeichnerin empfangen und im Programm begleitet wurden. Auf persönliche Einladung von Herrn Bürgermeister Doi wird nunmehr beabsichtigt, eine Delegation, bestehend aus den beiden stellv. Bürgermeistern, Herrn Leo Jürgens und Herrn Jürgen Eimer, sowie der Unterzeichnerin mit Ehemann, nach Shijonawate zu entsenden. Der Aufenthalt in Shijonawate ist für den 13.4.2016 – 16.04.2016 vorgesehen. Gemäß § 3 Abs. 5 Buchst. c  der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse muss der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss die Dienstreise für die beiden stellv. Bürgermeister genehmigen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

770 € für Flug und ca. 120 € /Übernachtung pro Person. Die Deckung steht in dem Produkt „Kulturveranstaltung und –förderung“, 040.281.010, Sachkonto 5291.0000, zur Verfügung. Die Reisekosten für den Ehemann der Bürgermeisterin werden privat getragen.

 


Alternativen:

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