Betreff
Sukzessive Auflösung des kath. Teilstandortes am Grundschulverbund Wienenweg
Vorlage
FB3/0349/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Stadtrat:

 

·         Der kath. Teilstandort des Grundschulverbundes Städtische Gemeinschaftsgrundschule Wienenweg mit katholischem Teilstandort, Primarstufe, Wienenweg 38, 40670 Meerbusch, Schulnummer 107 931, wird gem. § 81 SchulG NRW mit Wirkung vom 01.08.2016 sukzessive aufgelöst.  Der kath. Teilstandort wird solange weitergeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann.

 

·         Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung der Schulaufsicht gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zu beantragen.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Zeitraum vom 2. - 7. November 2015 fand an den 8 Meerbuscher Grundschulen die Anmeldung der Schulneulinge statt. Am neu eingerichteten Grundschulverbund Wienenweg wurden 39 Kinder am Hauptstandort (Gemeinschaftsgrundschule) und 13 Kinder am Teilstandort (kath. Grundschule) angemeldet.

 

Entsprechend § 6 a Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Schulgesetz NRW ist eine Klassenbildung wie folgt möglich:

 

-      bis zu 29 Schüler eine Eingangsklasse

-      30 bis 56 Schüler zwei Eingangsklassen

-      57 bis 81 Schüler drei Eingangsklassen.

 

52 Anmeldungen zum Grundschulverbund bedeuten, dass nicht mehr als  zwei Eingangsklassen gebildet werden dürfen. Von diesen 52 Anmeldungen entfallen 39 auf den Hauptstandort und 13 Anmeldungen auf den Teilstandort. 39 Anmeldungen verlangen die Bildung zweier Eingangsklassen am Hauptstandort, wo demzufolge bis zu 56 Schüler aufgenommen werden könnten. Mit nur 13 Anmeldungen für den Teilstandort darf keine dritte Eingangsklasse gebildet werden. Die Bereitschaft, sich freiwillig vom Hauptstandort auf den kath. Teilstandort umzumelden, ist nach Aussage von Frau Attenberger, der Schulleiterin der städt. Erwin-Heerich-Schule Bovert, welche mit dem Anmeldeverfahren betraut ist, in der Elternschaft nicht vorhanden.

 

Dies bedeutet, dass der kath. Teilstandort nicht zustande kommt.

 

Nach meiner Rechtsauffassung und der des Schulamtes des Rhein-Kreises Neuss müsste der kath. Teilstandort mit den aus der ehemaligen städt. Barbara-Gerretz-Schule übernommenen Klassen auslaufend geführt werden. Der Bezirksregierung Düsseldorf habe ich mit Schreiben vom 4. Dezember 2015 berichtet, in einer Antwort-Email vom 12. Januar 2016 bestätigt diese die genannte Rechtsauffassung.

 

Die Erziehungsberechtigten der aus Kapazitätsgründen an der katholischen städt. Mauritius-Schule abgelehnten 4 Schüler wurden über die Möglichkeit, sich am kath. Teilstandort im Grundschulverbund Wienenweg anzumelden, informiert. Davon machte niemand Gebrauch.

 

Nach dem empfohlenen Ratsbeschluss ist gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW die Genehmigung der Schulaufsicht einzuholen. Sobald diese erteilt ist, wird der kath. Teilstandort des Grundschulverbundes Wienenweg jahrgangsweise aufgelöst. Im weiteren Verfahren bedeutet das, die Schulaufsicht prüft jedes Jahr die Voraussetzungen des ordnungsgemäßen Schulbetriebs.

 

In einem am 28. Januar 2016 geführten Gespräch mit Frau Attenberger, dem Vertreter der Schulaufsicht SchAD Mayer vom Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss und Vertretern des Schulträgers wurde das Einvernehmen festgestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Keine.