Betreff
Anmeldezahlen für das Schuljahr 2016/17 an den Meerbuscher Grundschulen
Vorlage
FB3/0108/2016
Art
Informationsvorlage

Im Zeitraum vom 2. - 7. November 2015 fand an den 8 Meerbuscher Grundschulen die Anmeldung der Schulneulinge statt. Insgesamt wurden 490 Kinder angemeldet, hiervon 445 schulpflichtige Kinder aus Meerbusch. Hinzu kamen 15 Kann-Kinder aus Meerbusch, d.h. Kinder, die erst nach dem Stichtag 30.09. das 6. Lebensjahr vollenden. Zwei Kinder wurden aus dem Vorjahr zurückgestellt. Zusätzlich wurden 28 Kinder aus den Nachbarstädten angemeldet, allein die Hälfte hiervon in den Lanker Grundschulen, die Kinder kommen hier aus Krefeld-Stratum.

 

Am neu eingerichteten Grundschulverbund in Osterath wurden 39 Kinder am Hauptstandort (Gemeinschaftsgrundschule) und 13 Kinder am Teilstandort (kath. Grundschule) angemeldet. Entsprechend § 6 a Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Schulgesetz NRW dürfen mit 52 Anmeldungen nur zwei Eingangsklassen gebildet werden. Bei 39 + 13 Anmeldungen (Haupt- + Teilstandort) bedeutet dies, dass der kath. Teilstandort nicht zustande kommt. Die Bereitschaft, sich freiwillig vom Hauptstandort auf den kath. Teilstandort umzumelden, ist nach Aussage von Frau Attenberger, der Schulleiterin der städt. Erwin-Heerich-Schule Bovert, welche mit dem Anmeldeverfahren betraut ist, in der Elternschaft nicht vorhanden.

 

Nach meiner Rechtsauffassung und der des Schulamtes des Rhein-Kreises Neuss müsste der kath. Teilstandort mit den aus der ehemaligen städt. Barbara-Gerretz-Schule übernommenen Klassen auslaufend geführt werden. Der Bezirksregierung Düsseldorf habe ich mit Schreiben vom 4. Dezember 2015 berichtet, in einer Antwort-Email vom 12. Januar 2016 bestätigt diese die genannte Rechtsauffassung.

 

Ausblick auf zu erwartende schulpflichtige Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

 

Schulpflicht besteht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und ihr Aufenthalt gestattet ist. Sie erstreckt sich somit nicht auf Aufenthalte in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) oder Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes (ZUE), die der vorübergehenden Unterbringung bis zur Zuweisung an eine Kommune dienen. Gleiches gilt, wenn eine solche Unterbringung nicht in einer der bisherigen offiziellen Einrichtungen erfolgt, sondern zu demselben Zweck kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten von den Kommunen geschaffen werden (z.B. Nutzung von Turnhallen auf Schulgelände).

 

Nach zurzeit aktuellen Zahlen der Bezirksregierung Arnsberg erwartet die Stadt Meerbusch für das Jahr 2016 insgesamt 600 Asylbewerber. Hinzu kommen 600 „Asylbewerberplätze“, welche derzeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen am städt. Mataré-Gymnasium und am städt. Meerbusch-Gymnasium vorhanden sind. Diese „Asylbewerberplätze“ werden nach Aufgabe der Erstaufnahmeeinrichtungen in diesem Jahr umgewandelt in feste Zuweisungen. Daraus ergibt sich eine prognostizierte Summe von ca. 1.200 Asylbewerbern für das Jahr 2016, von der jedoch eine derzeit nicht vorherzusagende Anzahl von Weg- und Zuzügen die Zahl verändern kann. Nach Anerkennung genießen die Asylbewerber nämlich Freizügigkeit, ihren Wohnort selbst zu bestimmen. Siehe auch die beigefügte Pressemitteilung des StGB NRW vom 13.01.2016.

 

Die Zuweisung von Asylbewerbern wird von der Bezirksregierung Arnsberg gesteuert, daher ist seitens der Schulverwaltung Meerbusch keine valide Prognose möglich, wie hoch der Anteil der 6-16-jährigen Kinder, welche der Schulpflicht unterliegen, sein wird. Entsprechend einer Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF – „Aktuelle Zahlen zu Asyl“ – Dezember 2015) wurden im Jahr 2015 bundesweit insgesamt 26,5 % der Asylanträge für Kinder bis 16 Jahre gestellt. Eine Statistik für Meerbusch existiert nicht, zumal bisher fast ausschließlich Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen lebten. Zurzeit befinden sich in Meerbusch ca. 400 Asylbewerber im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hiervon sind 34 Kinder im Alter von 6-16 Jahren, was ca. 9 % entspricht. Beide Werte sind jedoch für eine zuverlässige Prognose nicht repräsentativ. Wie hoch die Zahl der Schulpflichtigen 2016 sein wird, lässt sich nicht valide vorhersagen. Ebenso wenig lässt sich vorhersagen, wie sie sich auf die Jahrgangsstufen verteilen werden.

 

Aus diesem Grunde führt die Schulverwaltung eine monatlich, aufgrund der Schulzuweisung durch das Schulamt fortgeschriebene Liste der schulpflichtigen Zuwanderer, um zeitnah reagieren zu können.

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter

 

 

Anlage

Anmeldezahlen in Tabellenform

Pressemitteilung StGB NRW