Betreff
Aufhebung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf Meerbuscher Stadtgebiet,
hier: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.11.2015
Vorlage
FB5/0344/2016
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Meerbusch aufgrund der unter dem Punkt „Sachverhalt“  aufgezeigten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben. 

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des o.g. Antrages hatten die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung gebeten, vor Deaktivierung der Nachabschaltung die Kosten der Umrüstung der Leuchten im Rahmen des anstehenden Maßnahmepaketes und die mit der Umrüstung verbundenen Einsparung von Energie und CO2 darzulegen.

 

Im Februar 2006 wurde die Nachtabschaltung mit dem Ziel eingeführt, den Energiebedarf in der öffentlichen Straßenbeleuchtung zu senken und damit die Stromkosten für die öffentliche Straßenbeleuchtung um 50.000 Euro pro Jahr zu reduzieren. Ausgehend von den Daten aus der Stromkostenabrechnung 2005 entsprach dies einer Reduzierung des Energiebedarfs um etwa 345.000 kWh pro Jahr.

 

Tatsächlich werden mit der Nachtabschaltung  aktuell ca. 350.000 kWh/a eingespart, dies entspricht anhand der aktuellen Strompreise einem Betrag von ca. 70.000 Euro pro Jahr.

 

Darüber hinaus wurde seit Einführung der Nachtabschaltung der Energiebedarf pro Lampe durch diverse Bau- und Sanierungsmaßnahmen kontinuierlich gesenkt. Ausgehend von der Gesamtanschlussleistung aus der Abrechnung der Stromkosten 2014 wurde die durchschnittliche Anschlussleistung pro Lampe um 15 Prozent (11,58 W) im Vergleich zu 2005, vor Einführung der Nachtabschaltung, reduziert (vgl. Anlage 2). Hochgerechnet auf den Lampenbestand aus 2005 (8.748 Stück) ergibt sich eine rechnerische Energieeinsparung ohne Nachtabschaltung von ca. 412.000 kWh pro Jahr. Bezogen auf den Energiebedarf wurde das Einsparziel aus 2005 also bereits übertroffen.

 

Mit Fertigstellung des Bauprogramms aus 2010 ist bis Anfang 2016 im Vergleich zur Jahresabrechnung der Stromkosten 2014 eine weitere Ersparnis in Höhe von ca. 39.000 kWh / Jahr erzielt werden. Daraus folgt nach aktuellem Preisstand eine Kostensenkung um weitere ca. 8.800 Euro / Jahr.

Insofern kann die Nachtabschaltung bereits heute kostenneutral aufgegeben werden.

 

 

Zusätzlich soll mit dem in Anlage 3 beigefügten umfangreichen Maßnahmenpaket, welches bereits in der Haushalts- und Finanzplanung ausgewiesen ist,  für die nächsten 4 Jahre der Energiebedarf der Straßenbeleuchtung mittelfristig weiter gesenkt werden. Dabei sollen vornehmlich LED-Leuchten mit einer Leistungsreduzierschaltung zum Einsatz kommen. Parallel dazu ist aktuell ein Ingenieurbüro zunächst für den Ortsteil Lank-Latum damit beauftragt, Vorschläge zur Änderung der Steuerung der Straßenbeleuchtung zu erarbeiten. Damit soll unabhängig von einzelnen Leuchtenherstellern die Möglichkeit geschaffen werden, einerseits die Netzstruktur in Teilen des Stadtgebiets zu verbessern und andererseits die Beleuchtung bedarfsgerechter (z.B. Nachtabsenkung) schalten zu können. Vorgesehen ist dabei auch, das neue Steuerungssystem zukunftsorientiert erweiterbar bis zum Lichtmanagementsystem aufzubauen. In der Anlage 3 sind die einzelnen Phasen des Maßnahmenpakets detailliert dargestellt. Im Mittelbedarf zur jeweiligen Phase des Konzepts sind Kosten für die Unterstützung durch ein Ingenieurbüro bei Vergabe und Bauleitung eingerechnet.

 

Die Summe der eingesparten Strommenge wird nach Abschluss aller Bauabschnitte zusätzlich noch einmal ca. 385.728  kWh betragen. Die Stromkosten reduzieren sich entsprechend um 84.700 €  pro Jahr. Die CO2-Emmisssionen werden sich um insgesamt   219,48 Tonnen pro Jahr verringern. Diese Werte berücksichtigen bereits, dass  die Nachtabschaltung entfällt. Durch die vorgesehene Überarbeitung der Steuerung in allen Ortsteilen wird darüber hinaus noch eine weitere Energieersparnis erwartet.

 

Aufgrund der oben beschriebenen bereits erzielten Einspareffekte kann die Nachtabschaltung, wie von der Bürgermeisterin vorgeschlagen, ohne Erhöhung von Stromkosten entfallen. Mit der Deaktivierung der Nachtabschaltung wird dem vielfachen Wunsch der Bevölkerung und dem Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger resultierend aus einer erheblichen Anzahl von Wohnungseinbrüchen   Rechnung getragen, der Polzei wird die Täterverfolgung erleichtert.  iMit dem des Weiteren vorgesehenen  und der mit dem vorgestellten Maßnahmenpaket sich ergebenden Stromkostenreduzierungen für die städt. Straßenbeleuchtung schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der Fraktionen CDU / Bündnis 90 / Die Grünen und den Wünschen aus der Bürgerschaft zu folgen, und die Nachtabschaltung zu deaktivieren.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen die folgenden Auswirkungen auf den Haushalt:

Die für das in Anlage 3 beschriebene Investitionsprogramm nötigen Haushaltsmittel stehen unter dem Produkt 120.541.020 zur Verfügung bzw. sind in die weitere Finanzplanung bis 2019 aufgenommen. Hieraus ergibt sich die in Anlage 4 näher beschriebene Entwicklung der hierdurch reduzierten zukünftigen Stromkosten.

Weitere Kosten werden für das Entfernen der Banderolen (StVO-konforme Kennzeichnung der betroffenen Straßenlaternen)  in Form eines nicht näher zu beziffernden Eigenpersonalaufwandes entstehen.

 


Alternativen:

Die partielle Nachtabschaltung wird unverändert beibehalten.