hier: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.11.2015
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Meerbusch aufgrund der unter dem Punkt „Sachverhalt“ aufgezeigten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Sachverhalt:
Im Rahmen des o.g. Antrages hatten die
Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung gebeten, vor
Deaktivierung der Nachabschaltung die Kosten der Umrüstung der Leuchten im
Rahmen des anstehenden Maßnahmepaketes und die mit der Umrüstung verbundenen
Einsparung von Energie und CO2 darzulegen.
Im Februar 2006 wurde die Nachtabschaltung
mit dem Ziel eingeführt, den Energiebedarf in der öffentlichen
Straßenbeleuchtung zu senken und damit die Stromkosten für die öffentliche
Straßenbeleuchtung um 50.000 Euro pro Jahr zu reduzieren. Ausgehend von den
Daten aus der Stromkostenabrechnung 2005 entsprach dies einer Reduzierung des
Energiebedarfs um etwa 345.000 kWh pro Jahr.
Tatsächlich werden mit der
Nachtabschaltung aktuell ca. 350.000
kWh/a eingespart, dies entspricht anhand der aktuellen Strompreise einem Betrag
von ca. 70.000 Euro pro Jahr.
Darüber hinaus wurde seit Einführung der Nachtabschaltung der
Energiebedarf pro Lampe durch diverse Bau- und Sanierungsmaßnahmen
kontinuierlich gesenkt. Ausgehend von der Gesamtanschlussleistung aus der
Abrechnung der Stromkosten 2014 wurde die durchschnittliche Anschlussleistung
pro Lampe um 15 Prozent (11,58 W) im Vergleich zu 2005, vor Einführung der
Nachtabschaltung, reduziert (vgl. Anlage 2). Hochgerechnet auf den
Lampenbestand aus 2005 (8.748 Stück) ergibt sich eine rechnerische Energieeinsparung
ohne Nachtabschaltung von ca. 412.000 kWh pro Jahr. Bezogen auf den
Energiebedarf wurde das Einsparziel aus 2005 also bereits übertroffen.
Mit Fertigstellung des Bauprogramms aus 2010 ist bis Anfang
2016 im Vergleich zur Jahresabrechnung der Stromkosten 2014 eine weitere
Ersparnis in Höhe von ca. 39.000 kWh / Jahr erzielt werden. Daraus folgt nach
aktuellem Preisstand eine Kostensenkung um weitere ca. 8.800 Euro / Jahr.
Insofern kann die Nachtabschaltung bereits heute
kostenneutral aufgegeben werden.
Zusätzlich soll mit dem in Anlage 3 beigefügten umfangreichen
Maßnahmenpaket, welches bereits in der Haushalts- und Finanzplanung ausgewiesen
ist, für die nächsten 4 Jahre der
Energiebedarf der Straßenbeleuchtung mittelfristig weiter gesenkt werden. Dabei
sollen vornehmlich LED-Leuchten mit einer Leistungsreduzierschaltung zum
Einsatz kommen. Parallel dazu ist aktuell ein Ingenieurbüro zunächst für den
Ortsteil Lank-Latum damit beauftragt, Vorschläge zur Änderung der Steuerung der
Straßenbeleuchtung zu erarbeiten. Damit soll unabhängig von einzelnen
Leuchtenherstellern die Möglichkeit geschaffen werden, einerseits die
Netzstruktur in Teilen des Stadtgebiets zu verbessern und andererseits die
Beleuchtung bedarfsgerechter (z.B. Nachtabsenkung) schalten zu können.
Vorgesehen ist dabei auch, das neue Steuerungssystem zukunftsorientiert
erweiterbar bis zum Lichtmanagementsystem aufzubauen. In der Anlage 3 sind die
einzelnen Phasen des Maßnahmenpakets detailliert dargestellt. Im Mittelbedarf
zur jeweiligen Phase des Konzepts sind Kosten für die Unterstützung durch ein
Ingenieurbüro bei Vergabe und Bauleitung eingerechnet.
Die Summe der eingesparten Strommenge wird nach
Abschluss aller Bauabschnitte zusätzlich noch einmal ca. 385.728 kWh betragen. Die Stromkosten reduzieren sich
entsprechend um 84.700 € pro Jahr. Die
CO2-Emmisssionen werden sich um insgesamt 219,48 Tonnen pro Jahr verringern. Diese
Werte berücksichtigen bereits, dass die
Nachtabschaltung entfällt. Durch die vorgesehene Überarbeitung der Steuerung in
allen Ortsteilen wird darüber hinaus noch eine weitere Energieersparnis
erwartet.
Aufgrund der oben beschriebenen bereits erzielten Einspareffekte kann die Nachtabschaltung, wie von der Bürgermeisterin vorgeschlagen, ohne Erhöhung von Stromkosten entfallen. Mit der Deaktivierung der Nachtabschaltung wird dem vielfachen Wunsch der Bevölkerung und dem Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger resultierend aus einer erheblichen Anzahl von Wohnungseinbrüchen Rechnung getragen, der Polzei wird die Täterverfolgung erleichtert. iMit dem des Weiteren vorgesehenen und der mit dem vorgestellten Maßnahmenpaket sich ergebenden Stromkostenreduzierungen für die städt. Straßenbeleuchtung schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der Fraktionen CDU / Bündnis 90 / Die Grünen und den Wünschen aus der Bürgerschaft zu folgen, und die Nachtabschaltung zu deaktivieren.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen die folgenden
Auswirkungen auf den Haushalt:
Die
für das in Anlage 3 beschriebene Investitionsprogramm nötigen Haushaltsmittel
stehen unter dem Produkt 120.541.020 zur Verfügung bzw. sind in die weitere
Finanzplanung bis 2019 aufgenommen. Hieraus ergibt sich die in Anlage 4 näher
beschriebene Entwicklung der hierdurch reduzierten zukünftigen Stromkosten.
Weitere
Kosten werden für das Entfernen der Banderolen (StVO-konforme Kennzeichnung der
betroffenen Straßenlaternen) in Form
eines nicht näher zu beziffernden Eigenpersonalaufwandes entstehen.
Alternativen:
Die partielle Nachtabschaltung wird unverändert beibehalten.