Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt ordnet gemäß § 46 (1) BauGB die Durchführung eines
Umlegungsverfahrens gemäß 45 ff. BauGB für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr.
239, Meerbusch-Büderich, Moerser Straße/Kanzlei/Blumenstraße an.
Sachverhalt:
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Absicherung des Gebäudebestandes sowie die Schaffung von Bebauungsmöglichkeiten im Innenbereich mit den zugehörigen Stellplätzen und Erschließungsanlagen, einschließlich der damit verbundenen Anforderungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen i. S. des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Aufgrund der ungebrochenen Nachfrage nach Wohnbauland in Meerbusch ist die Ausweisung weiterer Bebauungsmöglichkeiten nach wie vor erforderlich. Eine konsequente Innenentwicklung durch Nachverdichtung, Schließung von Baulücken und die Nutzung von innenliegenden Brachen hilft, die weitere Inanspruchnahme des Freiraums aufzuhalten.
Im Innenbereich des Plangebiets sind ca. 55 neue Wohneinheiten geplant, die über eine Bebauung mit Einfamiliendoppelhäusern und Einfamilienhäusern realisiert werden soll.
Die im Plangebiet liegenden Grundstücke befinden sich überwiegend im Fremdeigentum, die Grundstücke müssen neu geordnet werden. Es ist nicht zu erwarten, dass die Grundstücke auf privatrechtlicher Basis entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes umgestaltet werden können und darüber hinaus die Flächen für die Verkehrsanlagen auf die Stadt Meerbusch übertragen werden. Um die Realisierung des Bebauungsplanes innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes zu ermöglichen, empfiehlt sich die Durchführung eines Umlegungsverfahrens für den gesamten Planbereich
Finanzielle
Auswirkung:
Die Gemeinde
trägt nach § 64 BauGB die Verfahrenskosten und die nicht durch Beiträge
gedeckten Sachkosten. Das Verfahren wird im Zuge der laufenden Verwaltung mit
dem vorhandenen Personalbestand durchgeführt.
Alternativen:
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