Betreff
Parkscheibenregelung für den Parkplatz Necklenbroicher Straße 30 sowie für den zukünftigen P+R-Parkplatz an der Ladestraße / Gottlieb-Daimler Straße (Frischemarkt)
Vorlage
FB5/0339/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt:

 

a) der Verlängerung der vorhandenen Parkscheibenregelung von einer auf zwei Stunden für den Parkplatz Necklenbroicher Straße 30

 

b) der Parkraumbewirtschaftung des bereits hergestellten Teilbereiches des zukünftigen P&R-Parkplatzes im Kreuzungsbereich Ladestraße / Gottlieb-Daimler-Straße (Frischemarkt) in den Zeiten von 8-20 Uhr mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden

 

zu.

 


Sachverhalt:

 

Zu a) Im Zuge der veränderten Parkraumnachfrage in diesem Bereich sollen die Zeiten der Parkraumbewirtschaftung von bisher einer Stunde auf zwei Stunden Höchstparkdauer angepasst werden.

 

Zu b) Nach Herstellung des Teilausbaus des zukünftigen P&R-Parkplatzes sollten die derzeit vorhandenen Stellplätze bewirtschaftet werden, damit diese nicht durch Dauerparker belegt werden. Sobald aufgrund von Arbeiten an der Unterführung der derzeitige provisorische Parkplatz aufgegeben werden muss, ist die Bewirtschaftung an dieser Stelle insgesamt neu zu überdenken, so dass ggf. sichergestellt wird, dass nur ÖPNV-Nutzer diese Stellplätze benutzen dürfen. Unter Umständen ist bis dahin auch der gesamte Ausbau des P&R-Parkplatzes möglich, für den derzeit noch der erforderliche Grunderwerb fehlt.

Die Bewirtschaftung erfolgt werktags von 8-20 Uhr mit zwei Stunden Höchstparkdauer.

 

Lösung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 45 Abs. 1 und 3 der StVO erforderlichen

verkehrsrechtlichen Anordnungen zu treffen (Anmerkung: Die Beschilderung wurde bereits angeordnet und vor Ort umgesetzt).

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Geringfügiger Beschilderungsaufwand zu a) durch den städtischen Bauhof bzw. zu b) durch den Investor.

 


Alternativen:

 

Zu a): Beibehaltung der jetzigen Höchstparkdauer von bisher einer Stunde

Zu b): keine Parkraumbewirtschaftung mit den damit verbundenen Nachteilen oder andere Höchstparkdauer