Betreff
Grundstücksangelegenheit, Veräußerung von zwei Baugrundstücken für Selbstnutzer im Geltungsbereich der 7. Änderung des B-Plan Nr. 65B (Meerbusch-Osterath im Bereich des Sportplatzes "Krähenacker")
Vorlage
FB6/0337/2015
Aktenzeichen
06.23.21.10/1677
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die durch die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B (Meerbusch – Osterath im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“) am Rudolf-Lensing-Ring entstandenen und noch zu vermessenden Baugrundstücke, groß ca. 380 ² und ca. 400 m², werden zum derzeit gültigen Baulandrichtwert für die umliegenden Grundstücke in Höhe von 360,- € / m², inkl. Anliegerbeiträge, an Selbstnutzer zum Verkauf angeboten.

 

Die Veräußerung erfolgt nach den derzeit gültigen „Allgemeinen Vertragsbestimmungen beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken“.

 


Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 65B (Meerbusch - Osterath im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“) umfasst den Bereich des Rudolf-Lensing-Ringes und grenzt im nordwestlichen Bereich an den Sportplatz Krähenacker, sowie den Friedhof Bommershöfer Weg.

 

Nachdem bereits in der Vergangenheit der kontinuierliche Ausbau und Baulückenschluss des Gebietes durch Änderungen des Bebauungsplanes weitergeführt wurde, sind durch die 7. Änderung des Bebauungsplanes (FB4/0292/2015, Sitzung des Rates vom 17.12.2015) Baurechte für zwei weitere Grundstücke auf einer derzeit als Spielplatz und Grünfläche genutzten Fläche in direkter Grenzlage zu den Flächen des Sportplatzes, sowie des Friedhofes, geschaffen worden.

 

Die Grundstücke verfügen über eine Größe von ca. 380 m², bzw.ca.  400 m² und befinden sich auf den derzeitigen Flurstücken 897 (teilweise), 898 und 899 der Flur 9 in der Gemarkung Osterath. Die genaue Lage ist dem in der Anlage beigefügten Plan zu entnehmen.

 

Der sich auf genannten Flächen befindliche Spielplatz wird im Zuge der Baumaßnahmen zunächst zurückgebaut und soll zu einem späteren Zeitpunkt auf die verbleibende Grünfläche im westlichen Bereich des Geltungsbereiches verlegt werden.

 

 

Die Veräußerung der Baugrundstücke erfolgt im Rahmen einer Vermarktungsphase an Selbstnutzer.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Veräußerung generiert Einnahmen in Höhe von ca. 275.914,08 € beim Produkt „Allgemeiner Grundstücksverkehr“, sowie ca. 4.885,92 € beim Produkt „Stadtentwässerung“.

 

Für die Baureifmachung der Grundstücke, sowie den Rückbau des Spielplatzes entstehen Aufwendungen in Höhe von ca. 20.000,- €

 


Alternativen:

 

Von einer Veräußerung der Baugrundstücke wird abgesehen.