1. Einwendungen aus der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
2. Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
3. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Einwendungen
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
stimmt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung
den Behandlungen der Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem
späteren Satzungsbeschluss.
2. Stellungnahmen
aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung stimmt gemäß § 4 (1) BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung den Behandlungen der Einwendungen aus der
Behördenbeteiligung gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine
entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.
3. Beschluss
der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 267 , Meerbusch-Lank-Latum im Bereich der Uerdinger
Straße/Rottstraße einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 (2) BauGB zu.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat am 5. Mai 2015
beschlossen, auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB mit Versammlung durchzuführen. Diese fand
am 2. Juni 2015 statt, anschließend lagen der Entwurf sowie der
Erläuterungsbericht für eine Woche im Fachbereich Stadtplanung im Techn.
Dezernat in Meerbusch-Lank-Latum aus.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit
Schreiben vom 11. Mai 2015 über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1)
BauGB benachrichtigt.
Aus der
Öffentlichkeit wurden insbesondere Anregungen zur Nutzungsänderung (Gemeinbedarfsfläche
mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ in Mischgebietsfläche),
zum Maß der baulichen Nutzung, sowie die Lage der Tiefgaragenzufahrt abgegeben.
Die Stellungnahmen
sowie deren Behandlung ist der Anlage 1 zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Seitens der
beteiligten Behörden wurden insbesondere Anregungen zum Immissionsschutz,
Artenschutz und Bodendenkmalpflege gegeben.
Die Stellungnahmen
sowie deren Behandlung ist der Anlage 2 zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften kann nunmehr die während der frühzeitigen
Beteiligungen abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und der Behandlung
der Stellungnahmen unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange
gegeneinander und untereinander zustimmen und im Rahmen seiner Vorberatung dem
Rat eine spätere Beschlussfassung empfehlen.
Nach Konkretisierung der Planungs- und Nutzungsvorstellungen für den Änderungsbereich soll jetzt abweichend der ursprünglichen Planung ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Zum einen kann somit der angrenzenden, reinen Wohnnutzung und dem daraus resultierenden Schutzbedürfnis Rechnung getragen werden, zum anderen soll an dieser Stelle insbesondere innerörtliches, zentrales Wohnen ermöglicht werden. Untergeordnet können nicht störende gewerbliche oder handwerkliche Betriebe realisiert werden. Es soll insbesondere keine Nutzung ermöglicht werden, die durch ihre Attraktivität und Kundenfrequenz auch über den kleinräumigen Versorgungsbereich hinaus Laufkundschaft aus der mittelbar angrenzenden Fußgängerzone abzieht und somit die Versorgungsfunktion als auch eine mögliche Nutzungsvielfalt des Zentrums schwächen könnte.
Aus diesem Grund ist auch der nahversorgungsrelevante Einzelhandel ausgeschlossen worden. Mit der festgesetzten Gebietsausweisung wird dennoch der gesamten Nutzungsstruktur der Uerdinger Straße Rechnung getragen und fügt sich städtebaulich ein.