Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 292, Meerbusch‑Büderich, Laacher Weg / Lötterfelder Straße einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.
Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt Meerbusch hatte im März 2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes
beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden ist
durchgeführt worden. Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften hat über die eingegangenen Äußerungen und
Stellungnahmen bereits beraten (Vorlage FB4/439/2012).
Als
nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung
erforderlich. Die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgt
gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB zusammen mit der
öffentlichen Entwurfsauslegung. Das städtebauliche Konzept, die Anzahl der
Wohneinheiten sowie das Erschließungskonzept des damals vorgestellten Entwurfes
sind vom Grundsatz beibehalten und weiter konkretisiert worden.
Zur
Realisierung des Bebauungsplanes werden öffentlich‑rechtliche
vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Meerbusch und dem Bauträger
abgeschlossen (Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB). Hier werden
insbesondere Regelungen zur Herstellung und Kostenübernahme der neuen
öffentlichen Erschließungsstraßen, des
Quartiersplatzes, der
Wertstoffsammelanlagen, sowie die Kostenübernahme zur angemessenen
Aufwertung eines vorhandenen Spielplatzes durch den Investors geregelt. Der
Vertrag liegt vor Satzungsbeschluss vor.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
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