Betreff
Bebauungsplan Nr. 292, Meerbusch-Büderich, Laacher Weg / Lötterfelder Straße
Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage
FB4/0335/2015
Aktenzeichen
4.61-26-03/292
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 292, Meerbusch‑Büderich, Laacher Weg / Lötterfelder Straße einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch hatte im März 2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden ist durchgeführt worden.  Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat über die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen bereits beraten (Vorlage FB4/439/2012).

Als nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erforderlich. Die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB zusammen mit der öffentlichen Entwurfsauslegung. Das städtebauliche Konzept, die Anzahl der Wohneinheiten sowie das Erschließungskonzept des damals vorgestellten Entwurfes sind vom Grundsatz beibehalten und weiter konkretisiert worden.

Zur Realisierung des Bebauungsplanes werden öffentlich‑rechtliche vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Meerbusch und dem Bauträger abgeschlossen (Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB). Hier werden insbesondere Regelungen zur Herstellung und Kostenübernahme der neuen öffentlichen Erschließungsstraßen,  des Quartiersplatzes,  der Wertstoffsammelanlagen,  sowie  die Kostenübernahme zur angemessenen Aufwertung eines vorhandenen Spielplatzes durch den Investors geregelt. Der Vertrag liegt vor Satzungsbeschluss vor.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

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