Betreff
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfahlen (LEP)
Zweites Beteiligungsverfahren zur Neuaustellung
Vorlage
FB4/0332/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zum zweiten Beteiligungsverfahren der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfahlen.

 


Sachverhalt:

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 25. Juni 2013 beschlossen, einen neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu erarbeiten.

 

Der Entwurf des neuen LEP NRW will die veränderten Rahmenbedingungen der Raumentwicklung - insbesondere den demographischen Wandel, die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und den erwarteten Klimawandel - sowie die von der Ministerkonferenz für Raumordnung aufgestellten Leitbilder für die Raumentwicklung in Deutschland berücksichtigen. Außerdem muss er  geänderten Rechtsgrundlagen und Anforderungen der neueren Rechtsprechung gerecht werden.

Der Entwurf des neuen LEP NRW enthält Vorgaben für alle räumlichen Planungen und Maßnahmen, insbesondere für die Regionalpläne, die gemeindlichen Bauleitpläne, Landschaftspläne und andere Fachpläne. Er dient der Flächenvorsorge für zukünftige Herausforderungen. Dies betrifft so unterschiedliche Themen wie den vorbeugenden Hochwasserschutz, Siedlungsentwicklung, Klimaschutz, erneuerbare Energien, Gewerbe- und Industriestandorte, Landwirtschaft und Naturschutz mit ihren unterschiedlichen Anforderungen. Er integriert auch die vorgezogenen Regelungen zum großflächigen Einzelhandel. Am 13.07.2013 ist hierzu der LEP – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – in Kraft getreten.

 

Bis zum Inkrafttreten des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen gelten die Ziele des Landesentwicklungsplans aus dem Jahr 1995 weiter. Die im Planentwurf formulierten Ziele sind aber bereits jetzt von öffentlichen Stellen gemäß Raumordnungsgesetz als Erfordernisse der Raumordnung bei anderen Planungen und Entscheidungen mit zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Sachbereiche, in denen der geltende LEP bislang keine Regelungen getroffen hat.

 

Zum ersten Entwurf des neuen LEP NRW erfolgte vom 30. August 2013 bis zum 28. Februar 2014 eine Beteiligung der Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen.

 

Die Stadt Meerbusch hatte in diesem Beteiligungsverfahren eine Stellungnahme eingebracht (siehe Sitzung des Rates der Stadt Meerbusch vom 4. Februar 2014, TOP 5).

Insgesamt wurden 1400 Stellungnahmen von Institutionen oder Privatpersonen vorgebracht.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden auf der Internetseite der Staatskanzlei in einem Dokument von mehr als 4.400 Seiten veröffentlicht.

 

Folgende Festlegungen des Entwurfs wurden von besonders vielen Beteiligen angesprochen:

-      392 Einwendungen zum Thema Vorrangbereiche für die Windenergienutzung 

-      280 Einwendungen zum Thema Inanspruchnahme von Freiraum für Siedlungsflächen

-      251 Einwendungen zum Thema Rückgabe von Siedlungsflächen 

-      224 Einwendungen zum Thema Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile 

-      215 Einwendungen zum Thema Klimaschutzplan 

-      208 Einwendungen zum Thema Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsausweisung

-      194 Einwendungen zum Thema Brachflächen 

-      189 Einwendungen zum Thema Innenentwicklung 

-      183 Einwendungen zum Thema Flächentausch 

-      176 Einwendungen zum Thema Flughäfen 

 

 

Nach Auswertung der Stellungnahmen wurde der LEP-Entwurf überarbeitet und anschließend die Billigung der Änderungen bei der Landesregierung eingeholt. Mit Erlass vom 8. Oktober 2015 wurde ein zweites Beteiligungsverfahren zum LEP NRW eingeleitet.

 

In diesem zweiten Beteiligungsverfahren für den LEP NRW werden die Öffentlichkeit und die öffentlichen Stellen erneut, gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz - ROG - beteiligt.

 

Die sehr umfangreichen Planunterlagen können unter der Internetadresse

https://land.nrw/de/thema/landesplanung eingesehen und abgerufen werden,

 

u.a. der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen - Entwurf (Stand 22.09.2015)

https://land.nrw/sites/default/files/asset/document/01_10_2015_lep_text_zweite_beteiligung_lanuv.pdf

und die Synopse - Stellungnahmen der Institutionen (S-Z) (10.05.2015)

https://land.nrw/sites/default/files/asset/document/2015-10-05_synopse_institutionen_stadt_marienmuenster_-_z.pdf

 

Die in der ersten Stellungnahme der Stadt Meerbusch vom 14. Februar 2014 formulierten Anregungen wurde in zwei Punkten teilweise gefolgt. Zum einen beim Ziel 7.1-6 Grünzüge, in dem klargestellt wird, dass die Regionalen Grünzüge künftig nur noch nachrichtlich dargestellt werden sowie die Aussage, dass die Ausgestaltungen direkt im Fortschreibungsverfahren zum neuen Regionalplan aufzuführen sind.

Zum anderen beim Ziel 8.2-3 vorhandene Höchstspannungsfreileitungen, welches zum Grundsatz herabgestuft wurde und ein e angeregte Unterscheidung zwischen neuen und bestehenden Leitungen getroffen wurde. Zur Konfliktminimierung müssen neue Trassen grundsätzlich einen Abstand zur Wohnbebauung von 400 m und zu einzelnen Wohngebäuden im Außenbereich von 200 m einhalten. Hierzu enthält der LEP ein einsprechendes Ziel. Bei vorhandenen Trassen sollen diese Abstände im Rahmen des Möglichen eingehalten werden (Grundsatz), wobei eine Bündelung von Trassen anzustreben ist.

 

Auch in anderen Themenfeldern wurden die Inhalte insgesamt weniger restriktiv formuliert und damit einer planerischen Abwägung des Einzelfalls in den nachgelagerten Planungsebenen zugänglicher gemacht.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt:

 


Alternativen:

keine