Zweites Beteiligungsverfahren zur Neuaustellung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des
Rates der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zum
zweiten Beteiligungsverfahren der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes
Nordrhein-Westfahlen.
Sachverhalt:
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen hat am 25. Juni 2013 beschlossen, einen neuen
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu erarbeiten.
Der Entwurf des neuen LEP
NRW will die veränderten Rahmenbedingungen der Raumentwicklung - insbesondere
den demographischen Wandel, die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft
und den erwarteten Klimawandel - sowie die von der Ministerkonferenz für
Raumordnung aufgestellten Leitbilder für die Raumentwicklung in Deutschland
berücksichtigen. Außerdem muss er
geänderten Rechtsgrundlagen und Anforderungen der neueren Rechtsprechung
gerecht werden.
Der Entwurf des neuen LEP
NRW enthält Vorgaben für alle räumlichen Planungen und Maßnahmen, insbesondere
für die Regionalpläne, die gemeindlichen Bauleitpläne, Landschaftspläne und
andere Fachpläne. Er dient der Flächenvorsorge für zukünftige
Herausforderungen. Dies betrifft so unterschiedliche Themen wie den
vorbeugenden Hochwasserschutz, Siedlungsentwicklung, Klimaschutz, erneuerbare
Energien, Gewerbe- und Industriestandorte, Landwirtschaft und Naturschutz mit
ihren unterschiedlichen Anforderungen. Er integriert auch die vorgezogenen
Regelungen zum großflächigen Einzelhandel. Am 13.07.2013 ist hierzu der LEP –
Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – in Kraft getreten.
Bis zum Inkrafttreten des
neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen gelten die Ziele des
Landesentwicklungsplans aus dem Jahr 1995 weiter. Die im Planentwurf
formulierten Ziele sind aber bereits jetzt von öffentlichen Stellen gemäß
Raumordnungsgesetz als Erfordernisse der Raumordnung bei anderen Planungen und
Entscheidungen mit zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die
Sachbereiche, in denen der geltende LEP bislang keine Regelungen getroffen hat.
Zum ersten Entwurf des
neuen LEP NRW erfolgte vom 30. August 2013 bis zum 28. Februar 2014 eine
Beteiligung der Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen
Stellen.
Die Stadt Meerbusch hatte
in diesem Beteiligungsverfahren eine Stellungnahme eingebracht (siehe Sitzung
des Rates der Stadt Meerbusch vom 4. Februar 2014, TOP 5).
Insgesamt wurden 1400
Stellungnahmen von Institutionen oder Privatpersonen vorgebracht.
Die eingegangenen
Stellungnahmen wurden auf der Internetseite der Staatskanzlei in einem Dokument
von mehr als 4.400 Seiten veröffentlicht.
Folgende Festlegungen des
Entwurfs wurden von besonders vielen Beteiligen angesprochen:
-
392 Einwendungen
zum Thema Vorrangbereiche für die Windenergienutzung
-
280 Einwendungen
zum Thema Inanspruchnahme von Freiraum für Siedlungsflächen
-
251 Einwendungen
zum Thema Rückgabe von Siedlungsflächen
-
224 Einwendungen
zum Thema Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile
-
215 Einwendungen
zum Thema Klimaschutzplan
-
208 Einwendungen
zum Thema Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsausweisung
-
194 Einwendungen
zum Thema Brachflächen
-
189 Einwendungen
zum Thema Innenentwicklung
-
183 Einwendungen
zum Thema Flächentausch
-
176 Einwendungen
zum Thema Flughäfen
Nach Auswertung der
Stellungnahmen wurde der LEP-Entwurf überarbeitet und anschließend die
Billigung der Änderungen bei der Landesregierung eingeholt. Mit Erlass vom 8.
Oktober 2015 wurde ein zweites Beteiligungsverfahren zum LEP NRW eingeleitet.
In diesem zweiten Beteiligungsverfahren
für den LEP NRW werden die Öffentlichkeit und die öffentlichen Stellen erneut,
gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz - ROG - beteiligt.
Die sehr umfangreichen
Planunterlagen können unter der Internetadresse
https://land.nrw/de/thema/landesplanung
eingesehen und abgerufen werden,
u.a. der Landesentwicklungsplan
Nordrhein-Westfalen - Entwurf (Stand 22.09.2015)
https://land.nrw/sites/default/files/asset/document/01_10_2015_lep_text_zweite_beteiligung_lanuv.pdf
und die Synopse -
Stellungnahmen der Institutionen (S-Z) (10.05.2015)
Die in der ersten Stellungnahme
der Stadt Meerbusch vom 14. Februar 2014 formulierten Anregungen wurde in zwei
Punkten teilweise gefolgt. Zum einen beim Ziel 7.1-6 Grünzüge, in dem
klargestellt wird, dass die Regionalen Grünzüge künftig nur noch nachrichtlich
dargestellt werden sowie die Aussage, dass die Ausgestaltungen direkt im
Fortschreibungsverfahren zum neuen Regionalplan aufzuführen sind.
Zum anderen beim Ziel 8.2-3 vorhandene Höchstspannungsfreileitungen, welches zum Grundsatz herabgestuft wurde und ein e angeregte Unterscheidung zwischen neuen und bestehenden Leitungen getroffen wurde. Zur Konfliktminimierung müssen neue Trassen grundsätzlich einen Abstand zur Wohnbebauung von 400 m und zu einzelnen Wohngebäuden im Außenbereich von 200 m einhalten. Hierzu enthält der LEP ein einsprechendes Ziel. Bei vorhandenen Trassen sollen diese Abstände im Rahmen des Möglichen eingehalten werden (Grundsatz), wobei eine Bündelung von Trassen anzustreben ist.
Auch in anderen Themenfeldern wurden die Inhalte insgesamt weniger restriktiv formuliert und damit einer planerischen Abwägung des Einzelfalls in den nachgelagerten Planungsebenen zugänglicher gemacht.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt:
Alternativen:
keine