Betreff
Bericht zur Flüchtlingssituation
Vorlage
FB2/0103/2015
Art
Informationsvorlage

 

I.   Fallzahlen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Entwicklung der Personen- und Fallzahlen nach AsylbLG / Dezemberstände und Jahresdurchschnitt

 

 

2010

2011

2012

2013

2014

2015

 

Dez.

Ø

Dez.

Ø

Dez.

Ø

Dez.

Ø

Dez.

Ø

31.10.

Ø

Bedarfsgemeinschaften

59

54

63

51

73

67

111

93

186

127

295

246

Leistungsempfänger in Personen

105

95

107

100

124

111

175

147

281

185

385

333

davon Rückkehrer

 

 

 

 

18

 

25

 

27

 

20

 

 

 

Asylbewerber nach Verfahrensstand

 

Stand

Asylbewerber im laufenden Asylverfahren (Aufenthalt BRD < 15 Monate)

Asylbewerber im laufenden Asylverfahren (Aufenthalt BRD > 15 Monate)

Personen mit Duldung

Insgesamt

31.10.2015

219

54

112

385

 

 

 

II.  Unterbringung

 

Die Stadt Meerbusch verfügt derzeit über zwei Übergangswohnheime in Festbauweise zur Unterbringung ausländischer Flüchtlinge; eines in Meerbusch-Büderich, Cranachstraße und eines in Meerbusch-Lank, Am Heidbergdamm. Auch die Wohneinheiten zur Unterbringung von wohnungslosen Personen an der Strümper Straße werden aktuell für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.

 

Infolge der steigenden Zuweisungen wurden zusätzlich zu den vorhandenen Unterkünften zur vorübergehenden Unterbringung der Flüchtlinge zwischenzeitlich in der alten Schule in Ossum-Bösinghoven, Bösinghovener Straße sowie in Meerbusch-Osterath am Neusser Feldweg ehemalige Kindergartengebäude umgebaut und hergerichtet. Des Weiteren sind zwischenzeitlich auch in die ehemalige Geschäftsstelle der Malteser an der Uerdinger Straße in Lank Flüchtlinge eingezogen. Weiterhin sind einige Familien in städtischen Hausmeisterwohnungen und im Sozialraum des Technischen Dezernates in Lank-Latum untergebracht. Ab November steht auch das Katholische Pfarrzentrum in Strümp als Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung.

 

Insgesamt sind die Unterkünfte derzeit mit 392 Personen voll belegt, ca. 25 Asylbewerber leben zudem in Privatwohnungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herkunftsländer der Bewohner der Unterkünfte

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Gesamt

Afghanistan

23

Guinea

21

Pakistan

16

 

 

 

 

 

    

     392

Ägypten

3

Indien

7

Russland

1

Albanien

27

Irak

14

Serbien

37

Algerien

27

Iran

4

Somalia

7

Bangladesch

13

Kongo

1

Sri Lanka

8

Bosnien

1

Kosovo

22

Syrien

59

China

7

Marokko

14

Tadschikistan

3

Eritrea

14

Mazedonien

22

Tschad

2

Georgien

12

Mongolei

3

Türkei

4

Ghana

7

Nigeria

5

Ukraine

3

 

 

 

 

staatenlos

5

 

 

 

 

 

III. Notunterkünfte in Amtshilfe für das Land NRW

 

Nachdem am 04. August 2015 in Amtshilfe für das Land NRW in der Dreifachturnhalle des Mataré-Gymnasiums bereits eine Notunterkunft zur Erstunterbringung von ca. 200 Flüchtlingen in Betrieb genommen wurde, eröffnete infolge des anhaltenden Flüchtlingszustroms nach NRW am 19. Oktober eine zweite Notunterkunft in den Turnhallen des Städtischen Meerbusch-Gymnasiums mit weiteren ca. 400 Plätzen. In diesen Unterkünften sind Flüchtlinge untergebracht, die bei ihrer Ankunft noch keine Schritte des Asylverfahrens in NRW durchlaufen haben. Diese werden nach Durchführung der Erstuntersuchung und Organisation der notwendigen Maßnahmen zum TBC-Ausschluss in einer Einrichtung des Rhein-Kreis Neuss in Grevenbroich von dort unmittelbar zugewiesen. Sämtliche Kosten, die der Stadt durch den Betrieb der Notunterkünfte entstehen, erstattet das Land. Die Belegung der Notunterkunft wird auf den laufenden städt. Zuweisungsschlüssel angerechnet, sodass aktuell nur im begründeten Einzelfall Zuweisungen von Flüchtlingen in städtische Unterkünfte erfolgen. Mit diesen regulären Zuweisungen ist jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand ab Mitte Dezember wieder zu rechnen.

 

Infolge der Diagnose von Windpocken in der Strümper Unterkunft wurde seitens des Gesundheitsamtes bis auf weiteres ein Transferverbot in und aus der Einrichtung in Strümp ausgesprochen. Die betroffenen Personen wurden extern isoliert, behandelt und können sich zwischenzeitlich nach erneuter ärztlicher Begutachtung wieder in der Einrichtung aufhalten. Infolge des Transferstopps ist die Einrichtung aktuell auch nur mit ca. 260 Personen belegt.

 

In den beiden Notunterkünften halten sich derzeit Flüchtlinge aus folgenden Herkunftsländern auf:

 

NUK Meerbusch Gymnasium

NUK Matare Gymnasium

Syrien

122

Syrien

120

Afghanistan

44

Afghanistan

19

Irak

23

Irak

17

Iran

19

Somalia

4

Eritrea

11

Angola

3

Marokko

11

Palästina

3

Libanon

8

Eritrea

2

Albanien

5

Kosovo

2

Serbien

5

Marokko

2

Algerien

3

Türkei

2

Pakistan

2

Ägypten

1

Ghana

1

Bangladesch

1

Guinea

1

Iran

1

Kenia

1

Nigeria

1

Sierra Leone

1

Pakistan

1

Somalia

1

Tschad

1

 

 

 

 

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter