Betreff
Schuldnerberatung - Verlängerung d. Vereinbarung mit dem Sozialdienst kath. Männer Neuss e.V.
Vorlage
FB2/0317/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beschließt, die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. auf zwei Jahre zu verlängern. Für den Fall einer veränderten Finanzierungssituation auf Kreisebene, ist in der Vereinbarung eine dementsprechende vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vorgesehen.

 


Sachverhalt:

 

1. Schuldnerberatung in Meerbusch 2015

Für Meerbuscher Bürgerinnen und Bürger steht in Meerbusch insgesamt ein Stundenbudget von 35,30 Stunden für die Beratung durch den Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. (SKM) zur Verfügung. Die Stadt bezuschusst davon 25 Stunden mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 28.116 €. Weitere 10,30 Stunden refinanziert der RKN für Personen im SGB II/XII Bezug. Die eingesetzte Fachkraft des SKM hat montags ganztägig und freitags vormittags „Bürozeiten“ in Meerbusch-Büderich am Badener Weg 26. Außerhalb dieser offiziellen Sprechzeiten ist die Schuldnerberatung telefonisch zu erreichen und Termine erfolgen zusätzlich nach Vereinbarung.

 

Die Entwicklung der Schuldnerquoten und Fallzahlen zeigen die nachstehenden Tabellen.

Schuldnerquote pro Einwohner über 18 Jahre

 

2011

2012

2013

2014

Deutschland

9,38%

9,65%

9,81%

9,90%

Nordrhein-Westfalen

10,81%

11,17%

11,32%

11,46%

Rhein-Kreis Neuss

9,83%

10,09%

10,04%

10,67%

Stadt Meerbusch

6,67%

7,03%

7,04%

7,14%

Quelle: Schuldneratlas Regionalraum Düsseldorf

In 2014 wurden insgesamt 267 Beratungen durch die Entschuldungsstelle durchgeführt. In 238 Fällen konnten nähere Angaben zur Entstehung der Schuldenlage gemacht werden.

 

Fallzahlen der Entschuldungsstelle des Sozialdienstes Katholischer Männer

 

2011

2012

2013

2014

Beratungen insgesamt

232

241

249

267

davon Beratungen mit abgeschlossener Anamnese

191

211

216

238

Beschäftigungsstatus

Selbstständig

6

2

3

4

80

18

1

2

45

80

1

7

 

Erwerbstätig

66

68

 

 

62

80

Rentner

14

17

18

18

Schüler/in

2

0

0

1

Auszubildender

0

3

4

2

Arbeitslos 1 Jahr oder weniger

32

34

47

45

Arbeitslos länger als 1 Jahr

51

66

64

80

Student/in

1

0

1

1

Hausfrau/ Hausmann

19

20

16

7

Sonstiges

0

1

1

0

Quelle: Aufstellung der Entschuldungsstelle des Sozialdienst Katholischer Männer (SKM)

2. Finanzierung der Schuldnerberatung im Rhein-Kreis Neuss

 

Bereits seit November 2012 wurde der Sozialausschuss im Zusammenhang mit der Verlängerung der Vereinbarung mit dem SKM Neuss e.V. über die Finanzierung der Schuldnerberatung im Rhein-Kreis Neuss kontinuierlich informiert. Bei der Aufbereitung der Finanzierungssituation auf Kreisebene wurde seinerzeit festgestellt, dass die Kostenanteile der Kommunen sehr stark variieren. Die ungleiche Kostenbelastung resultiert aus der derzeitigen kreisweiten Verteilung der Landes-, Kreis- und Sparkassenmittel auf die vier im Kreisgebiet tätigen Träger, die offensichtlich auf alten Schlüsseln beruht und bei der für die Stadt Meerbusch eine andere Kostenverteilung anzustreben ist.

 

Im Hinblick auf eine erwartete Neukonzeption zu den Kostenbeteiligungen an der Schuldnerberatung durch den Rhein-Kreis Neuss (RKN) wurde die Vereinbarung seitdem nur jährlich verlängert.

 

In der Vergangenheit haben zwar verschiedene Gespräche zwischen dem Sozialamt des RKN und der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungen im RKN stattgefunden, jedoch konnte in diesen Gesprächen nur eine Anpassung der Kreismittel für 2016 umgesetzt werden.

 

Danach würde der SKM zwar 12.000€ Kreismittel für die Aufgabenerledigung mehr erhalten, allerdings ohne eine Erhöhung der zu leistenden Stunden, da hiermit lediglich ein Ausgleich unter den Trägern bewirkt wird. Eine Veränderung der sonstigen Drittmittel wurde bislang nicht erreicht.

 

Damit haben alle hiesigen Bemühungen zu keiner nachhaltigen für Meerbusch positiven Neuverteilung der Mittel geführt und eine dahingehende Entwicklung ist derzeit auch nicht zu erwarten.

 

Um das notwendige und sinnvolle Angebot der Schuldnerberatung auch weiter vorhalten zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. auf zwei Jahre zu verlängern.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Der Zuschuss in Höhe von maximal 28.116,00 € wurde verwaltungsseitig bei den Mittelanmeldungen für den Haushalt 2016 berücksichtigt.

 


Alternativen:

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