Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt,
die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. auf zwei
Jahre zu verlängern. Für den Fall einer veränderten Finanzierungssituation auf
Kreisebene, ist in der Vereinbarung eine dementsprechende vorzeitige
Kündigungsmöglichkeit vorgesehen.
Sachverhalt:
1. Schuldnerberatung in Meerbusch 2015
Für Meerbuscher Bürgerinnen und
Bürger steht in Meerbusch insgesamt ein Stundenbudget von 35,30 Stunden für die
Beratung durch den Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. (SKM) zur Verfügung. Die Stadt
bezuschusst davon 25 Stunden mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 28.116 €.
Weitere 10,30 Stunden refinanziert der RKN für Personen im SGB II/XII Bezug. Die eingesetzte Fachkraft des SKM hat
montags ganztägig und freitags vormittags „Bürozeiten“ in Meerbusch-Büderich am
Badener Weg 26. Außerhalb dieser offiziellen Sprechzeiten ist die Schuldnerberatung
telefonisch zu erreichen und Termine erfolgen zusätzlich nach Vereinbarung.
Die Entwicklung der
Schuldnerquoten und Fallzahlen zeigen die nachstehenden Tabellen.
Schuldnerquote pro Einwohner über 18 Jahre
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Deutschland |
9,38% |
9,65% |
9,81% |
9,90% |
Nordrhein-Westfalen |
10,81% |
11,17% |
11,32% |
11,46% |
Rhein-Kreis Neuss |
9,83% |
10,09% |
10,04% |
10,67% |
Stadt Meerbusch |
6,67% |
7,03% |
7,04% |
7,14% |
Quelle: Schuldneratlas Regionalraum
Düsseldorf
In 2014 wurden insgesamt 267 Beratungen durch die
Entschuldungsstelle durchgeführt. In
238 Fällen konnten nähere Angaben zur Entstehung der Schuldenlage gemacht
werden.
Fallzahlen der Entschuldungsstelle des Sozialdienstes Katholischer
Männer
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Beratungen insgesamt |
232 |
241 |
249 |
267 |
davon Beratungen mit
abgeschlossener Anamnese |
191 |
211 |
216 |
238 |
Beschäftigungsstatus |
||||
Selbstständig |
6 |
2 |
3 |
4 80 18 1 2 45 80 1 7
|
Erwerbstätig |
66 |
68
|
62 |
80 |
Rentner |
14 |
17 |
18 |
18 |
Schüler/in |
2 |
0 |
0 |
1 |
Auszubildender |
0 |
3 |
4 |
2 |
Arbeitslos
1 Jahr oder weniger |
32 |
34 |
47 |
45 |
Arbeitslos
länger als 1 Jahr |
51 |
66 |
64 |
80 |
Student/in |
1 |
0 |
1 |
1 |
Hausfrau/
Hausmann |
19 |
20 |
16 |
7 |
Sonstiges |
0 |
1 |
1 |
0 |
Quelle: Aufstellung der
Entschuldungsstelle des Sozialdienst Katholischer Männer (SKM)
2. Finanzierung der Schuldnerberatung
im Rhein-Kreis Neuss
Bereits seit November 2012 wurde der Sozialausschuss im Zusammenhang mit der Verlängerung der Vereinbarung mit dem SKM Neuss e.V. über die Finanzierung der Schuldnerberatung im Rhein-Kreis Neuss kontinuierlich informiert. Bei der Aufbereitung der Finanzierungssituation auf Kreisebene wurde seinerzeit festgestellt, dass die Kostenanteile der Kommunen sehr stark variieren. Die ungleiche Kostenbelastung resultiert aus der derzeitigen kreisweiten Verteilung der Landes-, Kreis- und Sparkassenmittel auf die vier im Kreisgebiet tätigen Träger, die offensichtlich auf alten Schlüsseln beruht und bei der für die Stadt Meerbusch eine andere Kostenverteilung anzustreben ist.
Im
Hinblick auf eine erwartete Neukonzeption zu den Kostenbeteiligungen an der
Schuldnerberatung durch den Rhein-Kreis Neuss (RKN) wurde die Vereinbarung
seitdem nur jährlich verlängert.
In der Vergangenheit haben zwar verschiedene Gespräche zwischen dem Sozialamt des RKN und der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungen im RKN stattgefunden, jedoch konnte in diesen Gesprächen nur eine Anpassung der Kreismittel für 2016 umgesetzt werden.
Danach würde der SKM zwar 12.000€ Kreismittel für die Aufgabenerledigung mehr erhalten, allerdings ohne eine Erhöhung der zu leistenden Stunden, da hiermit lediglich ein Ausgleich unter den Trägern bewirkt wird. Eine Veränderung der sonstigen Drittmittel wurde bislang nicht erreicht.
Damit haben alle hiesigen Bemühungen zu keiner nachhaltigen für Meerbusch positiven Neuverteilung der Mittel geführt und eine dahingehende Entwicklung ist derzeit auch nicht zu erwarten.
Um das notwendige und sinnvolle Angebot der Schuldnerberatung auch weiter vorhalten zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. auf zwei Jahre zu verlängern.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: Der Zuschuss in Höhe von maximal 28.116,00 € wurde
verwaltungsseitig bei den Mittelanmeldungen für den Haushalt 2016
berücksichtigt.
Alternativen:
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