Betreff
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161 in Meerbusch-Lank-Latum im Bereich der Albertstraße
Vorlage
FB4/230/2011
Aktenzeichen
4.61.26.03.46.Antr.Änd.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161 vom 23. September 2011 in der vorliegenden Form nicht zu.

Grundsätzlich steht der Ausschuss maßvollen Entwicklungen im Innenbereich positiv gegenüber. Mit der vorgesehenen Doppelhausbebauung und ihrem Abstand insbesondere zur südöstlich gelegenen Nachbarbebauung würde jedoch an dieser Stelle eine städtebaulich nicht angemessene Verdichtung entstehen.

Je nach Lage im Grundstück und Abständen zur Nachbarbebauung könnte einer Änderung zu Gunsten einer reduzierten Neubebebauung, z. B. eines Einzelhauses, ggf. zugestimmt werden. Für einen derart modifizierten Antrag wäre ein Konsens mit der umgebenden Nachbarschaft über die städtebauliche Lösung vom Antragsteller zu belegen.

Unabhängig davon könnte das Planänderungsverfahren erst beginnen, wenn bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder deren Verfahrensstand dies erlaubt.

Das Projekt würde somit der Planungspriorität C zugeordnet.


Sachverhalt:

 

Auf den als Anlage 1 in Kopie beigefügten Antrag wird verwiesen.

Der seit 22. Juni 1983 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 161 setzt für das Grundstück überbaubare Grundstücksflächen fest, die den langfristigen Nutzungsabsichten des Antragstellers entgegen stehen.

Die bislang vom Antragsteller vorgesehenen stadträumlichen Einzelheiten (Anlage 2) sowie das vorhandene Planungsrecht (Anlage 3) werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

Die für das Projekt erforderliche Bauleitplanung ist noch nicht in die am 19. Januar 2010 beschlossene Prioritätenliste aufgenommen. Die auf Grund fortgeschrittener Verfahren fortgeschriebene Liste wird in Kürze vorgelegt.

Soll das Projekt der Priorität A oder B zugeordnet werden, ist ein anderes Projekt dieser Gruppen zurückzustellen.



Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Keine