Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt gem. § 60 (1) Satz 1 GO NRW:
Die Verwaltung wird beauftragt:
- das Schulzentrum der „Barbara-Gerretz-Schule“ in Meerbusch-Osterath für eine Unterbringung von Asylsuchenden ab dem 1. Quartal 2016 umzubauen und einzurichten;
- auf dem Grundstück „Eisenbrand“, Hülsenbuschweg, Gemarkung Büderich, Flur 54, (eine genau zu bestimmende Teilfläche aus dem Flurstück-Nr. 130), eine Unterbringung von bis zu 200 Asylsuchenden zum nächstmöglichen Zeitpunkt bedarfsgerecht mit winterfesten Unterkünften einzurichten;
- das Grundstück „In der Loh“, Lank, Gemarkung Latum, Flur 9, Flurstück-Nr. 172, 2.690 m2 groß, zum nächstmöglichen Zeitpunkt von Privat zurückzukaufen und für die Unterbringung von Asylsuchenden mit winterfesten Unterkünften bedarfsgerecht einzurichten;
- auf dem Grundstück „Krähenacker“, Kranenburger Straße, zum nächstmöglichen Zeitpunkt winterfeste Unterkünfte für die Unterbringung von Asylsuchenden anzukaufen und bedarfsgerecht einzurichten.
Sachverhalt:
1.
Flüchtlingsentwicklung
In der Drucksache FB2/0293/2015 vom 11. September 2015 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Meerbusch am 24.09.2015 ausführlich über die Flüchtlingsentwicklung und die damit zusammenhängenden Aufgaben des Bundes / Landes und der Stadt Meerbusch berichtet. Es ist festzustellen, dass es weiterhin einen stabilen Anstieg der Flüchtlingsströme in die BRD gibt und mittelfristig keine Veränderung dieser gesellschaftlichen Herausforderung erkennbar ist. Aktuell sind im Oktober 2015 mit 218.000 Flüchtlingen mehr Zuwanderer in die BRD gekommen, als im gesamten Vorjahr 2014 (202.823). Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung werden die Maßnahmen und Vorgaben zur Unterbringung von Flüchtlingen durch den Bund und das Land NRW fortlaufend weiterentwickelt. Die Stadt Meerbusch wird daher zu den bisher beschlossenen Standorten für die Unterbringung von Flüchtlingen weitere Unterkünfte bereitstellen müssen, da annähernd mit weiteren 1.000 Unterbringungsfällen, zumindest im Jahr 2016, zu rechnen ist. Ob diese Unterkünfte dann als Notunterkünfte des Landes NRW (Finanzierung durch das Land NRW) oder als Regelunterkünfte der Stadt Meerbusch (überwiegende Finanzierung aus dem Haushalt der Stadt) zu führen sind, richtet sich nach den tagesaktuellen Entscheidungen der Bezirksregierung Düsseldorf, Krisenstab Asyl, und der koordinierenden Abstimmung mit dem Rhein-Kreis Neuss. Für die Stadt Meerbusch ist daher die Suche und Errichtung von neuen Unterbringungskapazitäten für Asylsuchende auch im Jahr 2016 ein fortlaufender Entwicklungsprozess.
2.
Standorte
2.1.
Schulzentrum
„Barbara-Gerretz-Schule“, Fröbelstraße 4, Osterath
Der Bebauungsplan setzt Flächen für den
Gemeinbedarf - Schule fest. Eine befristete Genehmigung des Bauvorhabens auf
drei Jahre wäre durch planungsrechtliche Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes möglich.
Das Schulzentrum der „Barbara-Gerretz-Schule“ soll nach Umzug der Grundschule in den Weihnachtsferien 2015 möglichst ab dem 1. Quartal 2016 für die Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung gestellt werden. Das Schulgebäude, die Turnhalle und die angrenzende Radiowerkstatt sollen für diesen Unterkunftszweck im Januar 2016 umgebaut und bedarfsgerecht eingerichtet werden. Nach einem ersten Vorentwurf könnten hier rd. 210 Personen untergebracht werden. Die zeitliche Inanspruchnahme liegt im Entscheidungsermessen des Rates der Stadt Meerbusch, der eine Überplanung des Schulgeländes zur Stärkung des Stadtteils Osterath mittelfristig beabsichtigt.
Baulich müssten die Rettungswege aus dem Obergeschoss durch Einbau einer zusätzlichen Fluchtwegetreppe verbessert, Toiletten- und Duschräume ergänzt und eine Küchenausgabestelle eingebaut werden. Das Treppenhaus müsste ferner von den angrenzenden Fluren brandschutztechnisch abgeschottet werden. Eine Brandmeldeanlage müsste ebenfalls flächendeckend eingebaut werden. Mit den Bauarbeiten soll nach Erarbeitung des Nutzungsänderungs-/Bauantrags (einschließlich Brandschutzkonzept) und Ausschreibung der Baumaßnahmen unmittelbar nach den Weihnachtsferien begonnen werden.
Die Kostenschätzungen für die Umbaumaßnahmen belaufen sich auf 220.000 Euro.
Die Notunterkunft am Mataré-Gymnasium soll mit der Inbetriebnahme der Einrichtung Barbara-Gerretz-Schule für die Unterbringung von Flüchtlingen möglichst zu den Osterferien 2016 geschlossen werden, damit nach Sanierung die Turnhalle Mataré wieder für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung steht.
2.2 „Eisenbrand“
(ehemaliger Containerstandort), Hülsenbuschweg
Gemarkung Büderich, Flur 54, eine genau zu bestimmende
Teilfläche aus dem Flurstück-Nr. 130
(Anlage 1).
Der Bebauungsplan setzt
Grünflächen/Grünanlagen und Verkehrsfläche öffentliche Parkflächen fest. Eine
befristete Genehmigung des Bauvorhabens auf drei Jahre wäre durch
planungsrechtliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich.
Bei der Schaffung von Unterkünften für Asylsuchende ist eine
sozialverträgliche Verteilung in den Stadtteilen der Stadt Meerbusch
erforderlich, da die Integrationsprozesse in den Stadtteilen auch von der
Einwohnerschaft begleitet werden muss. Die Schließung der Notunterkunft Mataré
im 2. Quartal 2016 ist daher im Kontext mit der vorherigen Einrichtung von
Unterkünften auf dem ehemaligen Containerstandort im Hülsenbuschweg zu sehen.
Der Standort „Eisenbrand“, auf dem vor Jahren bereits zwei
Container für Asylsuchende standen, wäre für eine Errichtung von Unterkünften
für bis zu 192 Asylsuchende geeignet. Es könnten vier Unterkünfte à 48 Personen
aufgestellt werden, innerhalb der Grünflächen drei Module, der vierte Baukörper
müsste auf dem davorliegenden Parkplatz aufgestellt werden. 20 öffentliche
Parkplätze würden entfallen.
Die Kostenschätzung für die Errichtung von vier Baukörpern in
Holzrahmenbauweise beläuft sich nach derzeitiger Schätzung auf rd. 3 Mio. Euro.
2.3 Standort „In der
Loh“, Gemarkung Latum,
Flur 9, Flurstück-Nr. 172, groß 2.690 qm,
(Anlage 2).
Der Bebauungsplan setzt Gewerbegebiet
fest. Eine befristete Genehmigung des Bauvorhabens auf drei Jahre wäre durch
planungsrechtliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich.
Das Gewerbegrundstück „In der Loh“, ein vor Jahren an Privat
verkauftes Grundstück, soll zurück gekauft werden. Kurzfristig sollen dann an
diesem Standort winterfeste Unterkünfte für bis zu 100 Asylsuchende entstehen.
Hier könnten zwei Unterkünfte à 50 Plätze in
Holzrahmenbauweise errichtet werden. Möglich wäre hier auch die Errichtung
einer Flüchtlingsunterkunft in vorgefertigter, elementierter Bauweise.
Hierunter ist die Planung und Errichtung eines industriell gefertigten Gebäudes
mittels großflächiger Bauelemente (Betonfertigteile, Stahlbau,
Fassadenelemente) zu verstehen, ein dauerhaftes und nachhaltiges Gebäude von
hoher Qualität. Das Gebäude würde umso wirtschaftlicher, je mehr Geschosse
gestapelt werden können und je größer der einzelne Grundriss errichtet werden
kann. Mit diesem Baukörper könnten so maximal 110 Personen (bei einer 2er
Belegung je Zimmer) untergebracht werden. Eine spätere Nachnutzung des Gebäudes
(z.B. als Bürogebäude) wäre grundsätzlich denkbar.
Nach einer Entscheidung über den Standort müsste ein solches
Projekt neu ausgeschrieben bzw. mindestens bei verschiedenen Anbietern
angefragt werden. Es wäre mit einer Realisierungsphase von 6-7 Monaten zu
rechnen.
Der Ankaufpreis des Grundstücks (108.000 Euro) und die Kosten
für die zwei Baukörper (1,5 Mio. Euro) belaufen sich auf 1,608 Mio. Euro.
2.4 Standort „Krähenacker“, Osterath,
Kranenburger Straße
Der Bebauungsplan setzt
Verkehrsgrünfläche fest. Eine befristete Genehmigung des Bauvorhabens auf drei
Jahre wäre durch planungsrechtliche Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes möglich.
Der HFWA hatte in seiner Sitzung am 19.02.2015 die
Unterbringung von 50 Flüchtlingen in Mobilbauunterkünften beschlossen und nach
vorhergehender öffentlicher Ausschreibung den Auftrag zur Erstellung am
07.05.2015 erteilt. Im Zuge der Planungs- und Genehmigungsphase hat sich
herausgestellt, dass die Anlage aufgrund fehlender brandschutztechnischer
Nachweise in der beauftragten Form nicht errichtet werden kann und erheblicher
Nachbesserungen/Ergänzungen bedarf. Die Klärung dieser Rahmenbedingungen unter
Beteiligung des Rhein-Kreises Neuss als obere Bauaufsicht und als
Brandschutzdienststelle sowie der Landesregierung (als oberste
Bauaufsichtsbehörde) ging über mehrere Monate hinweg. Zwischenzeitlich hat der
Auftragnehmer die von der Stadt Meerbusch bestellte und in der Fertigung
befindliche Anlage an eine andere Gemeinde verkauft und kann daher nicht mehr
zeitnah liefern. Die Verwaltung verhandelt derzeit die Vertragsauflösung mit
diesem Unternehmen.
Das Baufeld Kranenburger Straße war über den Sommer von der
Verwaltung bereits für die Aufstellung der Containeranlage vorbereitet worden.
Die Aufstellung von zwei Baukörpern für 100 Asylsuchende wird
z.Zt. geprüft und mit 1,5 Mio. Euro veranschlagt.
2.5 Beschaffung
von Mobilheimen zur separaten Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen
Die Verwaltung plant zurzeit die Anschaffung von vier
Mobilheimen. Diese könnten bedarfsgerecht an Standorte angeliefert und zeitnah
aufgestellt werden. Sie verfügen über eine vernünftige Heizungsanlage und sind
winterfest. Jedes Mobilheim enthält sechs Schlafplätze, Duschbad, Toilette,
Küche und Wohnraum. Die Kosten betragen rd. 5 - 6 TSD€/ unterzubringender
Person (d.h. je nach Anbieter zwischen 30.000 und 36.000 €/ Mobilheim zzgl.
Kosten der Anlieferung), somit pro Mobilheim 40.000 Euro x 4 = 160.000 Euro.
Durch die gestiegenen Flüchtlingsströme sind auch kleinere
Unterbringungsmöglichkeiten u.a. für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu
schaffen, die nicht in den Sammelunterkünften untergebracht werden dürfen.
3.
Zeitliche
Abfolge der Maßnahmen
Die Vorbereitung für die Einrichtung der Standorte
„Eisenbrand“ und „Barbara-Gerretz-Schule“ sollen in 2015 beginnen, in 2016
bedarfsorientiert die Standorte „In der Loh“ und „Krähenacker“.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Im Entwurf des Haushalts 2016 sind 4,6 Mio. € für
Flüchtlingsunterkünfte (davon 1,0 Mio. € als VE) vorgesehen, ferner 400 T€ für
die Anmietung weiterer Objekte. Zusätzlich existiert die Ermächtigung in § 9
Nr. 8 der Haushaltssatzung mit 5 % des Investitionsvolumens (rd. 1,15 Mio. €).
Die Maßnahmen „In der Loh“ und „Krähenacker“ sowie bei Erforderlichkeit
„Barbara-Gerretz-Schule“ können aus dem Haushalt finanziert werden.
Die für die Barbara-Gerretz-Schule anfallenden Umbaukosten
wären vom Land NRW zu erstatten, wenn das Gebäude als Notunterkunft anerkannt
würde. Als Regelunterkunft müsste die Stadt die Kosten tragen.
Um noch in 2015 die Ausschreibung der Unterkünfte
„Eisenbrand“ vornehmen zu können, sind für die Finanzierung
700.000
€ im Haushalt 2015 für Unterkünfte
691.500
€ Deckung durch Ermächtigung gem. § 8
Nr. 8 der Haushaltssatzung,
1.608.500
€ als außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung
= 3
Mio. €
bei dem Produkt 010 111 140, Technisches Gebäudemanagement, bereit zu
stellen.
Alternativen:
. / .