Betreff
Flüchtlingsentwicklung, Fortschreibung des Unterbringungskonzeptes
Vorlage
DezII/0315/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt gem. § 60 (1) Satz 1 GO NRW:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

  1. das Schulzentrum der „Barbara-Gerretz-Schule“ in Meerbusch-Osterath für eine Unterbringung von Asylsuchenden ab dem 1. Quartal 2016 umzubauen und einzurichten;
  2. auf dem Grundstück „Eisenbrand“, Hülsenbuschweg, Gemarkung Büderich, Flur 54, (eine genau zu bestimmende Teilfläche aus dem Flurstück-Nr. 130), eine Unterbringung von bis zu 200 Asylsuchenden zum nächstmöglichen Zeitpunkt bedarfsgerecht mit winterfesten Unterkünften einzurichten;
  3. das Grundstück „In der Loh“, Lank, Gemarkung Latum, Flur 9, Flurstück-Nr. 172, 2.690 m2 groß, zum nächstmöglichen Zeitpunkt von Privat zurückzukaufen und für die Unterbringung von Asylsuchenden mit winterfesten Unterkünften bedarfsgerecht einzurichten;
  4. auf dem Grundstück „Krähenacker“, Kranenburger Straße, zum nächstmöglichen Zeitpunkt winterfeste Unterkünfte für die Unterbringung von Asylsuchenden anzukaufen und bedarfsgerecht einzurichten.

 


Sachverhalt:

 

1.             Flüchtlingsentwicklung

 

In der Drucksache FB2/0293/2015 vom 11. September 2015 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Meerbusch am 24.09.2015 ausführlich über die Flüchtlingsentwicklung und die damit zusammenhängenden Aufgaben des Bundes / Landes und der Stadt Meerbusch berichtet. Es ist festzustellen, dass es weiterhin einen stabilen Anstieg der Flüchtlingsströme in die BRD gibt und mittelfristig keine Veränderung dieser gesellschaftlichen Herausforderung erkennbar ist. Aktuell sind im Oktober 2015 mit 218.000 Flüchtlingen mehr Zuwanderer in die BRD gekommen, als im gesamten Vorjahr 2014 (202.823). Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung werden die Maßnahmen und Vorgaben zur Unterbringung von Flüchtlingen durch den Bund und das Land NRW fortlaufend weiterentwickelt. Die Stadt Meerbusch wird daher zu den bisher beschlossenen Standorten für die Unterbringung von Flüchtlingen weitere Unterkünfte bereitstellen müssen, da annähernd mit weiteren 1.000 Unterbringungsfällen, zumindest im Jahr 2016, zu rechnen ist. Ob diese Unterkünfte dann als Notunterkünfte des Landes NRW (Finanzierung durch das Land NRW) oder als Regelunterkünfte der Stadt Meerbusch (überwiegende Finanzierung aus dem Haushalt der Stadt) zu führen sind, richtet sich nach den tagesaktuellen Entscheidungen der Bezirksregierung Düsseldorf, Krisenstab Asyl, und der koordinierenden Abstimmung mit dem Rhein-Kreis Neuss. Für die Stadt Meerbusch ist daher die Suche und Errichtung von neuen Unterbringungskapazitäten für Asylsuchende auch im Jahr 2016 ein fortlaufender Entwicklungsprozess.

 

 

 

2.             Standorte

 

2.1.        Schulzentrum „Barbara-Gerretz-Schule“, Fröbelstraße 4, Osterath

Der Bebauungsplan setzt Flächen für den Gemeinbedarf - Schule fest. Eine befristete Genehmigung des Bauvorhabens auf drei Jahre wäre durch planungsrechtliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich.

 

Das Schulzentrum der „Barbara-Gerretz-Schule“ soll nach Umzug der Grundschule in den Weihnachtsferien 2015 möglichst ab dem 1. Quartal 2016 für die Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung gestellt werden. Das Schulgebäude, die Turnhalle und die angrenzende Radiowerkstatt sollen für diesen Unterkunftszweck im Januar 2016 umgebaut und bedarfsgerecht eingerichtet werden. Nach einem ersten Vorentwurf könnten hier rd. 210 Personen untergebracht werden. Die zeitliche Inanspruchnahme liegt im Entscheidungsermessen des Rates der Stadt Meerbusch, der eine Überplanung des Schulgeländes zur Stärkung des Stadtteils Osterath mittelfristig beabsichtigt.

 

Baulich müssten die Rettungswege aus dem Obergeschoss durch Einbau einer zusätzlichen Fluchtwegetreppe verbessert, Toiletten- und Duschräume ergänzt und eine Küchenausgabestelle eingebaut werden. Das Treppenhaus müsste ferner von den angrenzenden Fluren brandschutztechnisch abgeschottet werden. Eine Brandmeldeanlage müsste ebenfalls flächendeckend eingebaut werden. Mit den Bauarbeiten soll nach Erarbeitung des Nutzungsänderungs-/Bauantrags (einschließlich Brandschutzkonzept) und Ausschreibung der Baumaßnahmen unmittelbar nach den Weihnachtsferien begonnen werden.

Die Kostenschätzungen für die Umbaumaßnahmen belaufen sich auf 220.000 Euro.

 

Die Notunterkunft am Mataré-Gymnasium soll mit der Inbetriebnahme der Einrichtung Barbara-Gerretz-Schule für die Unterbringung von Flüchtlingen möglichst zu den Osterferien 2016 geschlossen werden, damit nach Sanierung die Turnhalle Mataré wieder für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung steht.

 

 

2.2          „Eisenbrand“ (ehemaliger Containerstandort), Hülsenbuschweg

Gemarkung Büderich, Flur 54, eine genau zu bestimmende Teilfläche aus dem Flurstück-Nr. 130
(Anlage 1).

Der Bebauungsplan setzt Grünflächen/Grünanlagen und Verkehrsfläche öffentliche Parkflächen fest. Eine befristete Genehmigung des Bauvorhabens auf drei Jahre wäre durch planungsrechtliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich.

 

Bei der Schaffung von Unterkünften für Asylsuchende ist eine sozialverträgliche Verteilung in den Stadtteilen der Stadt Meerbusch erforderlich, da die Integrationsprozesse in den Stadtteilen auch von der Einwohnerschaft begleitet werden muss. Die Schließung der Notunterkunft Mataré im 2. Quartal 2016 ist daher im Kontext mit der vorherigen Einrichtung von Unterkünften auf dem ehemaligen Containerstandort im Hülsenbuschweg zu sehen.

 

Der Standort „Eisenbrand“, auf dem vor Jahren bereits zwei Container für Asylsuchende standen, wäre für eine Errichtung von Unterkünften für bis zu 192 Asylsuchende geeignet. Es könnten vier Unterkünfte à 48 Personen aufgestellt werden, innerhalb der Grünflächen drei Module, der vierte Baukörper müsste auf dem davorliegenden Parkplatz aufgestellt werden. 20 öffentliche Parkplätze würden entfallen.

Die Kostenschätzung für die Errichtung von vier Baukörpern in Holzrahmenbauweise beläuft sich nach derzeitiger Schätzung auf rd. 3 Mio. Euro.

 

 

2.3          Standort „In der Loh“, Gemarkung Latum, Flur 9, Flurstück-Nr. 172, groß 2.690 qm,

(Anlage 2).

Der Bebauungsplan setzt Gewerbegebiet fest. Eine befristete Genehmigung des Bauvorhabens auf drei Jahre wäre durch planungsrechtliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich.

 

Das Gewerbegrundstück „In der Loh“, ein vor Jahren an Privat verkauftes Grundstück, soll zurück gekauft werden. Kurzfristig sollen dann an diesem Standort winterfeste Unterkünfte für bis zu 100 Asylsuchende entstehen.

Hier könnten zwei Unterkünfte à 50 Plätze in Holzrahmenbauweise errichtet werden. Möglich wäre hier auch die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in vorgefertigter, elementierter Bauweise. Hierunter ist die Planung und Errichtung eines industriell gefertigten Gebäudes mittels großflächiger Bauelemente (Betonfertigteile, Stahlbau, Fassadenelemente) zu verstehen, ein dauerhaftes und nachhaltiges Gebäude von hoher Qualität. Das Gebäude würde umso wirtschaftlicher, je mehr Geschosse gestapelt werden können und je größer der einzelne Grundriss errichtet werden kann. Mit diesem Baukörper könnten so maximal 110 Personen (bei einer 2er Belegung je Zimmer) untergebracht werden. Eine spätere Nachnutzung des Gebäudes (z.B. als Bürogebäude) wäre grundsätzlich denkbar.

Nach einer Entscheidung über den Standort müsste ein solches Projekt neu ausgeschrieben bzw. mindestens bei verschiedenen Anbietern angefragt werden. Es wäre mit einer Realisierungsphase von 6-7 Monaten zu rechnen.

Der Ankaufpreis des Grundstücks (108.000 Euro) und die Kosten für die zwei Baukörper (1,5 Mio. Euro) belaufen sich auf 1,608 Mio. Euro.

 

 

2.4          Standort „Krähenacker“, Osterath, Kranenburger Straße

Der Bebauungsplan setzt Verkehrsgrünfläche fest. Eine befristete Genehmigung des Bauvorhabens auf drei Jahre wäre durch planungsrechtliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich.

 

Der HFWA hatte in seiner Sitzung am 19.02.2015 die Unterbringung von 50 Flüchtlingen in Mobilbauunterkünften beschlossen und nach vorhergehender öffentlicher Ausschreibung den Auftrag zur Erstellung am 07.05.2015 erteilt. Im Zuge der Planungs- und Genehmigungsphase hat sich herausgestellt, dass die Anlage aufgrund fehlender brandschutztechnischer Nachweise in der beauftragten Form nicht errichtet werden kann und erheblicher Nachbesserungen/Ergänzungen bedarf. Die Klärung dieser Rahmenbedingungen unter Beteiligung des Rhein-Kreises Neuss als obere Bauaufsicht und als Brandschutzdienststelle sowie der Landesregierung (als oberste Bauaufsichtsbehörde) ging über mehrere Monate hinweg. Zwischenzeitlich hat der Auftragnehmer die von der Stadt Meerbusch bestellte und in der Fertigung befindliche Anlage an eine andere Gemeinde verkauft und kann daher nicht mehr zeitnah liefern. Die Verwaltung verhandelt derzeit die Vertragsauflösung mit diesem Unternehmen.

 

Das Baufeld Kranenburger Straße war über den Sommer von der Verwaltung bereits für die Aufstellung der Containeranlage vorbereitet worden.

Die Aufstellung von zwei Baukörpern für 100 Asylsuchende wird z.Zt. geprüft und mit 1,5 Mio. Euro veranschlagt.

 

 

2.5       Beschaffung von Mobilheimen zur separaten Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

 

Die Verwaltung plant zurzeit die Anschaffung von vier Mobilheimen. Diese könnten bedarfsgerecht an Standorte angeliefert und zeitnah aufgestellt werden. Sie verfügen über eine vernünftige Heizungsanlage und sind winterfest. Jedes Mobilheim enthält sechs Schlafplätze, Duschbad, Toilette, Küche und Wohnraum. Die Kosten betragen rd. 5 - 6 TSD€/ unterzubringender Person (d.h. je nach Anbieter zwischen 30.000 und 36.000 €/ Mobilheim zzgl. Kosten der Anlieferung), somit pro Mobilheim 40.000 Euro x 4 = 160.000 Euro.

 

Durch die gestiegenen Flüchtlingsströme sind auch kleinere Unterbringungsmöglichkeiten u.a. für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu schaffen, die nicht in den Sammelunterkünften untergebracht werden dürfen.

 

 

 

3.             Zeitliche Abfolge der Maßnahmen

 

Die Vorbereitung für die Einrichtung der Standorte „Eisenbrand“ und „Barbara-Gerretz-Schule“ sollen in 2015 beginnen, in 2016 bedarfsorientiert die Standorte „In der Loh“ und „Krähenacker“.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Im Entwurf des Haushalts 2016 sind 4,6 Mio. € für Flüchtlingsunterkünfte (davon 1,0 Mio. € als VE) vorgesehen, ferner 400 T€ für die Anmietung weiterer Objekte. Zusätzlich existiert die Ermächtigung in § 9 Nr. 8 der Haushaltssatzung mit 5 % des Investitionsvolumens (rd. 1,15 Mio. €). Die Maßnahmen „In der Loh“ und „Krähenacker“ sowie bei Erforderlichkeit „Barbara-Gerretz-Schule“ können aus dem Haushalt finanziert werden.

 

Die für die Barbara-Gerretz-Schule anfallenden Umbaukosten wären vom Land NRW zu erstatten, wenn das Gebäude als Notunterkunft anerkannt würde. Als Regelunterkunft müsste die Stadt die Kosten tragen.

 

Um noch in 2015 die Ausschreibung der Unterkünfte „Eisenbrand“ vornehmen zu können, sind für die Finanzierung

                700.000 €    im Haushalt 2015 für Unterkünfte

                691.500 €    Deckung durch Ermächtigung gem. § 8 Nr. 8 der Haushaltssatzung,

             1.608.500 €    als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung

=             3 Mio.      bei dem Produkt 010 111 140, Technisches Gebäudemanagement, bereit zu

stellen.

 

 

 


Alternativen:

 

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