Neusser Feldweg / Dörperweg
1. Beschluss über Stellungnahmen
2. Beschluss über Stellungnahmen aus der 1. öffentlichen Auslegung und die vorgenommenen Änderungen
3. Beschluss über Stellungnahmen aus der 2. öffentlichen Auslegung
4. Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
1. Beschluss
über Stellungnahmen
Der Rat der Stadt
stimmt der Behandlung der Anregungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBI. I S. 1722), sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach
§ 4 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage
zu.
2. Beschluss
über Stellungnahmen aus der 1. öffentlichen Auslegung und die
vorgenommenen Änderungen
Der Rat der Stadt stimmt
den Behandlungen der Stellungnahmen aus der 1. öffentlichen Auslegung und
der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie
den vorgenommenen Änderungen in roter Farbe gemäß Anlage 2 und 4 zur
vorliegenden Vorlage zu.
3. Beschluss
über Stellungnahmen aus der 2. öffentlichen Auslegung
Der Rat der Stadt
nimmt Kenntnis von den zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 67 A in Meerbusch‑Osterath,
Neusser Feldweg / Dörperweg während der 2. öffentlichen
Auslegung abgegebenen Stellungnahmen und Stellungnahmen nach § 4
Abs. 2 BauGB und entscheidet hierüber gemäß § 3
Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 3 zur vorliegenden Vorlage.
4. Satzungsbeschluss
gem. § 10 (1) BauGB
Der Rat der Stadt
beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 A in
Meerbusch‑Osterath, Neusser Feldweg / Dörperweg, gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBI. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994
(GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 878) als Satzung mit der
Begründung vom 1. September 2015 für ein Gebiet, das die Flurstücke
894, 895, 1200, 1263 und 1264 der Flur 4 der Gemarkung Osterath umfasst,
maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9
Abs. 7 BauGB im Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 A
in Meerbusch‑Osterath, Neusser Feldweg / Dörperweg.
Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 67 A außer Kraft.
Sachverhalt:
Der Entwurf der
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 A hat einschließlich der
Entwurfsbegründung sowie den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen und Informationen vom 29.09.2015 bis einschließlich 14.10.2015
gemäß § 13 (2) BauGB in Verbindung mit
§ 3 (2) BauGB erneut öffentlich ausgelegen. Es wurde bestimmt,
dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht
werden können.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit
Schreiben vom 28.09.2015 über die erneute öffentliche Entwurfsauslegung
benachrichtigt.
Aus der Öffentlichkeit
wurden Anregungen zur Heckenanpflanzung gegeben.
Die Stellungnahme
sowie deren Behandlung ist der Anlage 3 zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Seitens der
beteiligten Behörden wurden Anregungen zu Versorgungsanlagen gegeben.
Die Stellungnahme
sowie deren Behandlung ist der Anlage 3 zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat nunmehr die, während der erneuten öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und im Rahmen seiner Vorberatung dem Rat eine vorlagegemäße Beschlussfassung unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zu empfehlen.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
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