Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Rhein-Kreis Neuss
hier: Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten
Vorlage
ZD/0307/2015
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beauftragt die Bürgermeisterin, mit dem Landrat des Rhein-Kreises Neuss eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadt Meerbusch durch den Rhein-Kreis Neuss ab dem 01.04.2016 abzuschließen.

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die hierdurch entstehenden Kosten von rd. 25.000 € (ca. 1.200 Fälle / Fallpauschale 21,-- €) im Haushalt des Jahres 2016 ff. zur Verfügung zu stellen.

 


Sachverhalt:

 

Derzeit wird die Beihilfebearbeitung von 2 Mitarbeiterinnen (Bes.-gruppe A9 mD) mit jeweils der Hälfte ihrer regelmäßigen Arbeitszeit bearbeitet. Die Fallzahlen der letzten drei Jahre liegen zwischen 1.015 und 1.118 Fälle. Neben der Beihilfebearbeitung obliegt den beiden Mitarbeiterinnen noch die Personalbearbeitung für eine zugeteilte Anzahl tarifbeschäftigter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Durch die Fortwicklung des Personalentwicklungskonzeptes haben sich die Belastungen und Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung deutlich erhöht. Neben der Einführung eines vorbeugenden Gesundheitsmanagements, des Aufbaues einer Personalentwicklungsdatenbank und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind auch die Beratungsleistungen deutlich angestiegen. Durch die steigende altersbedingte Fluktuation sind weitgehende Beratungsleistungen zur Alters- und Zusatzversorgung und zu Altersteilzeitmodellen erforderlich. Zusätzlich steigt stetig die Zahl der Stellenausschreibungs- und Besetzungsverfahren. Insbesondere das nach SGB IX vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement erfordert einen hohen Zeitaufwand, der eine Mitarbeiterin zu fast 2/3 ihrer Arbeitszeit bindet. Der Zeitaufwand für die Infogespräche, die Beratungsgespräche und der Koordinierungsaufwand mit dem Betroffenen, dem Betriebsarzt, dem Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung und der ggfs. notwendigen Einbindung der Krankenkasse bzw. des Integrationsamtes sind enorm.

Hieraus folgend wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung eine hohe Zahl von Überstunden absolviert, die die Neuschaffung einer Stelle rechtfertigen würden. Um dies zu vermeiden, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Beihilfebearbeitung im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit an den Rhein-Kreis Neuss zu übertragen. Er erledigt diese Aufgabe u.a. schon für die Städte Dormagen und Grevenbroich. Eine Nachfrage dort ergab, dass die Bearbeitung ohne Beanstandungen und auch ohne zeitliche Verzögerungen läuft.

Der Rhein-Kreis Neuss übernimmt neben der reinen Berechnung und Festsetzung der Beihilfe, auf meinen Wunsch hin, alle damit verbundenen Buchungen in den Haushalt der Stadt Meerbusch und vertritt die Stadt Meerbusch auch im Widerspruchs- und Klageverfahren, sodass entsprechendes Knowhow diesseitig nicht mehr vorgehalten werden muss. Die Kosten für ein in Kürze notwendiges Update des eingesetzten Beihilfeprogrammes „Beihilfe NRW“ entfallen dann ebenfalls.

Den Personalrat der Stadtverwaltung habe ich vorbehaltlich des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat bereits nach § 72 Abs. 4 Nr. 22 des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW beteiligt.  Er stimmt der vorgesehenen Maßnahme, ebenso wie die Gleichstellungsbeauftragte, zu.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Es entstehen jährlich Mehrkosten in Höhe von ca. 25.000 € (abhängig von der tatsächlichen Fallzahl). Demgegenüber stehen fiktive Einsparungen für eine Stelle der Entgeltgruppe 8 TVöD (49.300 €), deren Einrichtung bei weiterer eigener Bearbeitung der Beihilfe erforderlich würde.

 


Alternativen:

 

Die Beihilfebearbeitung verbleibt bei der Stadt Meerbusch. Der Rat der Stadt Meerbusch stellt im Stellenplan 2016 eine zusätzliche Stelle der Entgeltgruppe 8 (alternativ Besoldungsgruppe A9 mD) zur Verfügung. Hierfür entstehen jährliche Mehrkosten von 49.300 € (KGSt.-Richtwert EG 8 TVöD)