Betreff
Anregung der Republikaner NRW gem. § 24 GO NRW zur Ehrenbürgerschaft Victor Orbáns
Vorlage
BM/0305/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss weist die Anregungen gem. § 24 GO NRW als unzulässig zurück.

 


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende der Republikaner NRW hat sich mit seiner als Anlage beigefügten Anregung gem. § 24 GO NRW offenbar an alle Städte und Gemeinde in NRW gewendet. Die Anregung, Herrn Victor Orbáns die Ehrenbürgerschaft zu verleihen, begründet er mit der Flüchtlingspolitik Ungarns.

 

Anregungen und Beschwerden müssen gem. § 24 GO i.V.m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Meerbusch Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt Meerbusch fallen.

 

Beim Antrag der Republikaner geht nicht um ein Sachanliegen,  sondern vielmehr um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen. Es fehlt,  so auch der  Städte- und Gemeindebund NRW,  der sich zur Behandlung der Anträge mit Schnellbrief vom 29.09.2015 an die Kommunen gewandt hat, an einer irgendwie gearteten persönlichen Beziehung zwischen Kommune  und dem Anregungs- und Beschwerdeführer, wie sie die Regelung in § 24 der Gemeindeordnung NRW immanent voraussetzt.

 

Insofern ist der Antrag unzulässig.

 

Der  Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss  ist  nicht verpflichtet, sich mit der Anregung der Republikaner inhaltlich zu befassen. Gleichwohl ist die Anregung dem Ausschuss vorzulegen, da § 24 GO NRW der Unterzeichnerin kein eigenes Vorprüfungsrecht einräumt.

 

Die Unterzeichnerin empfiehlt, den Antrag als unzulässig zurückzuweisen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

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Alternativen:

 

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