Betreff
Baumfällungen Herbst/Winter 2015/16
Vorlage
SB11/0098/2015
Art
Informationsvorlage

 

 

Alle städtischen Bäume müssen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig auf Ihre Verkehrssicherheit überprüft werden. Diese Baumkontrollen werden durch geschultes Personal nach den derzeit anerkannten Richtlinien durchgeführt.

 

Als Ergebnis der diesjährigen Regelkontrollen müssen in den Herbst- und Wintermonaten, jedoch bis spätestens Ende Februar 2016 insgesamt 53 Baumfällungen vorgenommen werden. In der als Anlage beigefügten Aufstellung sind alle Bäume mit Standort, Baumart und dem Grund der Fällung sowie Angaben zur Nachpflanzung aufgeführt.

 

Erfasst sind alle Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 80 cm (50 cm je Stämmling bei mehrstämmigen Bäumen), gemessen in 1 Meter Höhe aufweisen.

 

Grundsätzlich wird von der Verwaltung eine artgleiche Ersatzpflanzung am vorherigen Standort angestrebt, sofern die fachlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Die Standortbedingungen sind hierbei von entscheidender Bedeutung. Ziel ist eine standortgerechte Pflanzung, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Die Voraussetzung für eine Nachpflanzung am vorherigen Standort ist vor allem dann nicht gegeben, wenn die Fällung aus Gründen der Bestandspflege erfolgt. Dies ist der Fall, wenn sich Bäume durch Engstand gegenseitig im Wuchs behindern oder verdrängen. Die Ersatzpflanzung muss dann an einem anderen Ort erfolgen.

 

Die Baumart und der Standort dieser Ersatzpflanzung können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da die Planungen für die kommende Pflanzperiode noch nicht abgeschlossen sind.

 

Die Verwaltung wird dem Bau- und Umweltausschuss hierzu wie in den Vorjahren eine abschließende Baumbilanz (Gegenüberstellung  aller Baumfällungen / Baumpflanzungen) nach Abschluss der Pflanzperiode vorlegen. Darin enthalten sind auch alle weiteren Baumfällungen, die auf Grund akuter Verkehrsgefährdungen bzw. im Zuge von Baumaßnahmen unterjährig vorgenommen werden mussten.

 

Grundsätzlich wird für jede Baumfällung ein entsprechender Ausgleich geschaffen.

 

 

 


 

In Vertretung

 

gez.

 

 

Dr. Just Gérard

Beigeordneter

 

 

 

Anlage:

 

Auflistung Baumfällungen Oktober 2015 bis Februar 2016